Häusliche Gewalt: Verdächtige kommen selten vor Gericht
Obwohl mehr Fälle von häuslicher Gewalt bei den Staatsanwaltschaften landen, kommt es kaum zu Verurteilungen. Das zeigt eine Medienrecherche.
dpa | Die Staatsanwaltschaften in Berlin und Brandenburg bekommen zunehmend Verfahren zu häuslicher Gewalt auf den Tisch. Die meisten Ermittlungen wegen familiärer Gewalt und Partnerschaftsgewalt werden in der Folge jedoch eingestellt, wie der RBB unter Berufung auf Daten der Staatsanwaltschaft Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg berichtet.
Demnach ist die Zahl der Verfahren in der Hauptstadt seit 2021 stetig gestiegen: von etwa 11.000 auf rund 15.000 Fälle 2024. In Brandenburg bewegt sich die Zahl der Verfahren demnach im selben Zeitraum auf einem Niveau zwischen 2.500 und 3.000 jährlich.
Für die meisten der Beschuldigten hat das aber offenbar keine Konsequenzen. So wurde die Mehrzahl der Fälle in beiden Bundesländern eingestellt. In Brandenburg lag die Einstellungsquote im Jahr 2024 bei 86 Prozent, in Berlin bei 76 Prozent.
Zur Anklage kommt es selten
Noch seltener kommt es zu einer Anklage: In der Hauptstadt in lediglich 3 Prozent der Fälle, in Brandenburg waren es 6 Prozent. Ein Teil der Verfahren endet mit Strafbefehlen, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch ohne mündliche Verhandlung erlassen werden können. Von 2021 bis 2024 wurden in Berlin 5 Prozent und in Brandenburg 3 Prozent der Verfahren auf diese Art beendet – in den meisten Fällen mit einer Geldstrafe.
Nach Zahlen der Polizei wurden in Berlin im Jahr 2024 mehr Fälle von Gewalt in Partnerschaft und Familie bekannt. Insgesamt wurden laut Statistik 19.213 Opfer registriert, 429 mehr als im Jahr zuvor.
In Brandenburg erreichten die registrierten Fälle häuslicher Gewalt im Jahr 2024 den Angaben zufolge mit 6.790 den höchsten Stand seit fünf Jahren. Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus.
Schwierige Ermittlungen
Die Ermittlungen sind nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft häufig schwierig – unter anderem, weil Aussage gegen Aussage steht. In vielen Fällen ziehen Opfer auch ihre Aussagen zurück oder machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Nach Einschätzung von Hilfseinrichtungen geschieht das oft aus Angst vor einem langen und zermürbenden Gerichtsverfahren, wie der RBB schreibt. Auch finanzielle Abhängigkeit vom gewalttätigen Partner oder Sorge um die Sicherheit der gemeinsamen Kinder seien Gründe.
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