Gutachter zu EU-Rechtsstaatsregelung: Polens und Ungarns Klagen abweisen
Der Sanktionsmechanismus habe eine geeignete Rechtsgrundlage, so der Generalanwalt des EuGH. Polen und Ungarn wollten gegen die Regelung vorgehen.
Polen und Ungarn hatten gegen die seit diesem Jahr geltende Regelung geklagt, nach der Mitgliedstaaten Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder droht.
Generalanwalt Sánchez-Bordona wies unter anderem darauf hin, dass mit der Verordnung ein Mechanismus zur „Gewährleistung der korrekten Ausführung des Haushaltsplans der Union“ eingeführt werden soll. Zuvor waren Sanktionen zwar möglich, mussten aber einstimmig beschlossen werden. Polen und Ungarn halfen sich bei entsprechenden Verfahren gegenseitig. Beide Länder waren gegen die neue Regelung und blockierten im vergangenen Dezember zunächst den EU-Haushalt und den Corona-Hilfsfonds.
Die Verordnung setze zudem „eine hinreichend unmittelbare Verbindung zwischen dem Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit und der Ausführung des Haushaltsplans voraus“, erklärte der Generananwalt. Damit sei gegeben, dass sie nicht bei allen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit anwendbar ist, sondern nur bei solchen, die im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt stehen.
Urteil wird zu späterem Zeitpunkt folgen
Die Schlussanträge sind für den Gerichtshof nicht bindend, werden aber in den meisten Fällen von den Richtern befolgt. Das Gericht wird nun zu Beratungen zusammenkommen, das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
Der neue EU-Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich aber darauf geeinigt, die Stellungnahme des EuGH abzuwarten, bevor der Mechanismus von der EU-Kommission angewendet wird.
Polen und Ungarn hatten geklagt, weil der Rechtsstaatsmechanismus in ihren Augen gegen die EU-Verträge verstoße und unnötig sei, da der bestehende Rechtsrahmen den Haushalt der Union stützen könne. Die Regierungen in Budapest und Warschau stehen seit Jahren wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen in der Kritik. Gegen beide Länder laufen Strafverfahren, die bis zum Entzug von Stimmrechten in der EU führen könnten. Bislang hat dies aber keine wesentlichen Kursänderungen bewirkt.
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