Gutachten zum Mittelmeereinsatz: Libyen verstößt gegen das Völkerrecht
Das Recht auf freie Schifffahrt gilt auch für eine Such- und Rettungszone jenseits des Küstenmeers, befinden die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags.
Die libysche Regierung der nationalen Einheit hatte vor einigen Wochen eine 74 Seemeilen breite „Such- und Rettungszone“ ausgerufen, die sich bis in internationale Gewässer erstreckt und in der sie Hoheitsgewalt beansprucht. Die von der UNO unterstützte Regierung in Tripolis untersagte privaten Hilfsorganisationen das Fahren in die Zone und drohte ihnen. Mehrere Hilfsorganisationen setzten daraufhin ihre Seenotrettung für Flüchtlinge teilweise aus.
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, bezeichnete die libysche Küstenwache gegenüber der Zeitung als „kriminelle Truppe“, die auf Recht und Gesetz pfeife. Jelpke forderte die Bundesregierung und die EU auf, die Zusammenarbeit „mit diesen Gangstern sofort einzustellen“. Sonst machten sie sich der Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen schuldig. Die Linken-Politikerin hat beantragt, das Thema Kooperation mit Libyen auf die Tagesordnung einer Sondersitzung des Bundestagsinnenausschusses am Dienstag zu setzen.
Libyen ist eines der Haupttransitländer für Flüchtlinge aus Afrika auf ihrem Weg nach Europa. Hilfsorganisationen beschreiben die Zustände in den libyschen Flüchtlingscamps als katastrophal. Das nordafrikanische Land wird in weiten Teilen von bewaffneten Milizen kontrolliert. Neben der in Tripolis ansässigen Regierung gibt es eine Gegenregierung im Osten des Landes.
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