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Gutachten zum Hartz IV-RegelsatzKühlschrank soll wieder bezahlt werden

Der Hartz IV-Regelsatz verstößt gegen das Grundgesetz: Das sagen zwei Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung. Der DGB will erneut vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

Wird das menschenwürdige Existenzminimum mit den Hartz-IV-Sätzen sichergestellt? Bild: dapd

BERLIN taz | Die Berechnung des Regelsatzes für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommen zwei am Montag vorgestellte Gutachten im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Auch das Bildungspaket für bedürftige Kinder erfüllt danach nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärte, mit "ausgewählten Musterverfahren" von betroffenen Gewerkschaftsmitgliedern den "erneuten Gang nach Karlsruhe" vor das Bundesverfassungsgericht vorzubereiten.

Die Gutachten von Johannes Münder, Rechtswissenschaftler an der Technischen Universität Berlin, und der Verteilungsforscherin Irene Becker behandeln mehrere strittige Punkte. Die Wissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass zum einen die Vergleichsgruppe zur Berechnung des Existenzminimums falsch abgegrenzt wurde.

Der Regelsatz von Hartz IV, der bei 364 Euro liegt, wird von den Konsumausgaben der ärmsten 15 Prozent der Einzelhaushalte abgeleitet. In dieser Referenzgruppe sind aber auch "Aufstocker" enthalten, also Leute, die von Hartz IV leben und sich teilweise nur ein geringes Zubrot dazu verdienen. Diese Aufstocker mit Hinzuverdiensten von bis zu 73 Euro müßten herausgenommen werden aus der Vergleichsgruppe, da sich sonst Zirkelschlüsse auf den Bedarf der Sozialleistungsempfänger ergeben, fordern die Wissenschaftler.

Menschenwürdiges Existenzminimum

Außerdem sei das "Bildungspaket" für bedürftige Kinder nicht verfassungskonform, da dadurch Kinder in strukturschwachen Regionen, wo es keine Bildungsangebote gebe, leer ausgingen, schreibt Münder.

Die Wissenschaftler rügen auch, dass sich aus der verwendeten Statistik der Finanzbedarf für langlebige Gebrauchsgüter wie etwa Kühlschränke oder Waschmaschinen nicht ablesen ließe. Daher sei unsicher, ob mit dieser Berechnungsmethode das vom Grundgesetz geforderte menschenwürdige Existenzminimum sichergestellt sei.

Becker schlug vor, Bedürftigen anstelle von Pauschalbeträgen wieder einmalige Leistungen für größere Gebrauchsgüter zu gewähren. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte der taz, man werde die Gutachten "prüfen". Die Sprecherin verwies auf ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom Juni diesen Jahres. Danach ist der neu berechnete Hartz-IV-Regelsatz verfassungskonform.

Das Arbeitsministerium bestätigte, dass sich der Hartz IV-Regelsatz vom kommenden Jahr an um zehn auf dann 374 Euro erhöhen wird. Die Erhöhung ergibt sich aus einer bereits beschlossenen Anhebung um drei Euro sowie einem Aufschlag als Inflationsausgleich.

Der volle Regelsatz gilt für alleinstehende Hartz IV-EmpfängerInnen. Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die mit anderen Erwachsenen in einem Haushalt zusammenleben, bekommen nur einen Regelbedarf von 80 Prozent, also 291 Euro im Monat. Die Sozialverbände SoVD und VDK forderten am Montag ein Ende dieser Benachteiligung.

Die Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums erklärte, das Ministerium werde bis spätestens Juli 2013 einen Bericht vorlegen, in dem unter anderem auch die Neuberechung des Regelbedarfs von Erwachsenen enthalten sei, die mit anderen Erwachsenen in einem Mehrpersonenhaushalt zusammenleben.

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22 Kommentare

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  • H
    Hasso

    Warum erst 2013 ? Achja!- dann sind ja Wahlen. Da kann man dann wieder etwas versprechen, das dann erst kurz vor den nächsten Wahlen 2017 verwirklicht wird. Mit dem dummen deutschen Michel kann man das ja machen. Diese Figuren aus der Regierung sind so durchschaubar wie ein klares Glas Wasser.Ich kann echt nicht verstehen, wieso man diesen Mist noch wählt! Es gibt scheinbar noch genug Menschen, die an den Weihnachtsmann glauben. Nicht genug,dass sie unser Land ruinieren-jetzt ruinieren sie auch noch Europa.Und das Verfassungsgericht hilft auch noch mit dabei. Wer sind hier eigentlich die Blöden? Die Oberschlauen der Akademie-oder die mit gesundem Menschenverstand?

  • I
    Inquisitor

    Wimmi, was für einen Unsinn reden Sie da?

    Vergleichen Sie sich nur mit denen, die noch weniger haben und sind auch noch neidisch darauf? Wenn Ihnen der Niedrigst-/Mindestlohn zu wenig ist, warum machen Sie denn da mit? Zwingt Sie jemand dazu?

     

    Und Ihre Anmerkung von der

    Verarmung von arbeitenden Menschen soll dann heißen; wer nicht arbeitet braucht auch nicht essen? Und Sie wollen auch noch bestimmen was ausreichend ist für ein menschenwürdiges Leben? Als ich auf die Welt kam war sie schon verteilt! Habe ich jetzt Ihrer Meinung nach kein Recht mehr auf Leben?

     

    Warum greifen Sie nicht mal die Steuerhinterzieher oder Spekulanten an? Jährlich Milliarden-Schäden wegen Wirtschaftsstraftaten!

     

    An die trauen Sie sich wohl nicht ran, Sie arme verlorene Seele!

  • A
    Are

    @Wimmi

    Es sind nur 110 EURO, die ein Langzeitarbeitsloser aus 400 EURO dazuverdienen darf (hängt auch vom Weg ab, Benutzung von Verkehrsmitteln). Er kann allerdings auch einen extremen Niedriglohn aufstocken. Mit Kindern kann das für den Steuerzahler sehr teuer und für Unternehmer sehr lukrativ werden. Wirklich positive Effekte auf die Beschäftigung haben solche Aufstockungen leider nicht.

  • O
    outsource

    Hier kommt es zu einer vollkommen sinnfreien Neiddebatte. Alles was verdient wird , wird auf Hartz 4 angerechnet. Pauschalen für Strom decken nicht mal die Hälfte des wirklichen Stromverbrauchs,etc.

    Wenn ihr so mit den Armen ins Gericht geht, könnt ihr vor den Steueramnestien, Steuerflüchtigen, Subventionsempfängern und Massiv Leiharbeiteinstellern auch nicht Halt machen. Wie siehts aus?

  • N
    Nordwind

    @Urmel

     

    Tja, zuviel Eis kann schon auf das Gehirn schlagen.

     

    Sie waren mal Student?

     

    Bei dem unreflektierten nachplappern neoliberaler Ideologie ist das kaum zu glauben.

     

    Zudem geht es hier primär um das Verhältnis der SGBII-Gesetzgebung zur Verfassung.

     

    Aber das GG haben Sie ja anscheinend bei Arbeitsaufnahme gleich mit verkauft.

  • W
    Wimmi

    @Lox: Danke, dass Sie mich in meiner Argumentation unbeabsichtigt unterstützen.

    Wollenma rechnen? Für eine Einzelperson: 364,-€ Hartz 4 + 160,-€ aus einem 400,-€ Job macht nach Riese Adam 524,-€ BAR Kralle. Von diesen 524,-€ bar kann man gut leben, mehr bleibt Mindest-/Niedrigstlöhnern nach Abzug der Unkosten jedenfalls auch nicht. Eher weniger!

    ZUSÄTZLICH kommt bei Hartz 4 nun eben die -bezahlte- Wohnung. "Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße"(Zitat, Quelle: sozialleistungen.info).Incl. NK-Pauschale eben. Plus zukünftig evtl Kühlschrank u. ä. Was wollen Sie? Glauben Sie allen Ernstes, Mindest-/Niedrigstlöhner und viele mit geringem oder auch 'normalem' Lohn könnten sich größere Wohnungen leisten?

    Die 10,-€ in meinem Beitrag waren so gemeint: wer weniger verdient, eben die propagierten Mindestlöhne, kann gleich aufhören zu arbeiten, weil er nämlich keinesfalls besser fährt als jemand in Hartz 4. Das betrifft die von Ihnen erwähnten Berufsgruppen, Reinigungskräfte, Sicherheitsgewerbe u.a. Der Mindestlohn für z.B. Pflegehelferinnen beträgt 8,50 (West) und 7,50 (Ost). Brutto natürlich. Rechnen Sie das mal hoch auf 40 Std./Woche.

    Auch wenn Sie es nicht hören mögen: m. M. nach ist Hartz 4 ausreichend für ein menschenwürdiges Leben! Es sei jedem gegönnt, man muss aber bei diesen (finanziellen Umständen) nicht jammern. Dieses permanente Gerede über "viel zu niedrig" kann ich nicht nachvollziehen.(Abgesehen davon, dass jeder natürlich immer mehr haben möchte). Die psychisch-sozialen Faktoren lasse ich bei meinem Beitrag mal unberücksichtigt. Vergleicht man die gesamten Hartz 4-Leistungen allerdings mit den Niedrigst-/Mindestlöhnen, sind diese die Unverschämtheit und für jemanden, der dafür auch arbeitet, menschenunwürdig. Darüber ist aber der bundesrepublikanische Konsensmantel gedeckt, dass Mindestlöhne das Gute an sich wären. Real führen Mindestlöhne oft zu Lohnabsenkung (!) auf eben Mindestlohnniveau und zur Verarmung von arbeitenden Menschen!

  • C
    Celsus

    Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem letzten Urteil zur Höhe der Regelsätze festgestellt, dass die Berechnung nicht korrekt war. Erneut wurde nicht nachvollziehbar berechnet. Und es fragt sich wie oft das jetzt noch gehen soll. Wenn sich die derzeitige Koalitonsregierung weigert, eine korrekte Berechnung vorzunehmen, erkenne ich darin eine kämpferische Gesinnung gegen die nach dem Sozialstaatsprinzip verpflichtend umzusetzenden Vorgaben des Gerichtes.

     

    Wann braucht es da ein Verbotsverfahren gegen die CDU, die dann nicht mehr ein Mindestmaß an Verfassugnstreue beweist?

  • B
    BJAB

    Die Regelsätze waren schon nachweislich bei der Neuberechnung falsch.Viele Gutachten bestätigen es ja immer wieder. Während Steuersünder in der Schweiz anonym nachversteuern dürfen,ohne Bestrafung,jedoch trotz Straftatbestand,müssen Hartzer um jeden Euro kämpfen und sich gläsern machen vor den Behörden im Rahmen sogenannter Sozialgesetze. Die Regierung lässt seine Schäfchen,die in Hartz 4 gerannt sind,meistens unverschuldet, ganz mies behandeln. Alles nach Gesetz.Die Hartzer sind keine kleine Gruppe mehr,sondern ein Heer von mißbrauchten und abgeschobenen Menschen. Sie werden nun bevormundet und so kurz gehalten,dass sie nicht in Würde leben können. Selbst Omis wühlen in Mülltonnen nach Pfandflaschen oder sie zotteln ihren Rolltrolli zu Tafeln und Suppenküchen. Das ist Deutschland,so wird die Menschenwürde geachtet,die ja angeblich unantastbar ist. Keine Mindestlöhne,Aufstocker, 1 Euro Jobber, Minijobber, 400 Euro Jobber, na was ist das denn für eine Bananenrepublik geworden? Der zu niedrige Regelsatz treibt die Leute in Schwarzarbeit,treibt sie zur Lüge bei Behörden aus Not und einige bringen sich sogar um. Ich selber kenne einen ehemaligen Kollegen,Fenstersprung. Perspektivlosigkeit und Behördenwillkür trieben ihn dazu.Ein weiterer Bekannter hatte keine 5 Euro am Monatsende für Medikamentenzuzahlung,kam gerade aus dem Krankenhaus,wollte nach Hartz 4 Geldtag sich die Pillen holen. Leider auch deswegen verstorben-Herz.In Hartz 4 Ämtern steht der Wachschutz,also ich würde wirklich mal nachdenken als Politiker,etwas dann auch ändern,Regelsätze erhöhen und vor allem den Kindern eine Zukunft ermöglichen.74 % der befragten Bürger im ZDF Videotext finden den Regelsatz zu niedrig. Siehe da,selbst unbetroffene Bürger haben begonnen,umzudenken. Die Koalition hat ja nun auch schon Probleme in Berlin. Keiner will mehr die FDP laut Umfrage und die christlichen-christlichen!!! sind auch im Tiefflug. Also Regelsatz rauf,mehr Menschenwürde an Hartzer-darunter auch Lehrer,Handwerker,schwer erkrankte Menschen,schwangere Frauen mit Kinder im Bauch-auch diese Kinder schon Hartzer usw.

  • I
    Inquisitor

    Ihren Kommentar hier eingebenWissen Sie wie oft ich schon mit Verdi und dem DGB-Rechtschutz Klage beim Bverfg einreichen wollte? Warum es nicht funktioniert hat? Weil Verdi und der DGB schon nach der ersten Instanz aufgegeben haben!

    Und jetzt wollen die mal wieder vor Gericht ziehen? Sehr unglaubwürdig!

     

    Außerdem ist es schon ein tolles Stück von den Gewerkschaften, wie sie es schaffen, sich durch "Schwätzen" immer wieder in die Medien zu bringen. Letzten Endes hilft das so viel wie sich in die Wüste zu stellen und nach Regen Ausschau zu halten!

     

    Wie weit muss man sich als Hartzer beleidigen und entmündigen lassen? Kühlschränke extra beantragen und den Vollstrekungs-Spion des Amtes überprüfen zu lassen, ob man einen Neuen braucht? In was für einem Fascho-Land leben wir hier, China? Warum nicht eine Pauschale; ein Kühlschrank hält in der Regel so und so lange, Basta!

     

    Das müssten doch auch die "Schlaumeier der Nation" berechnen können! Hier ist was Anderes gewollt! Hier wird eindeutig bestimmt, das ein Hartzer überhaupt keinen Kühlschrank, keine Waschmaschine, kein Auto keine Zigaretten und auch keinen Alkohol haben darf! Die wollen ja gar nicht richtig berechnen, die wollen Ihren Schampus selbst saufen!

     

    Und dieses kleine ehemalige Studentlein URMEL, das alle Hartzer am liebsten aus ihren "Luxuswohnungen" treiben möchte sei gesagt, das er seinen Frust nicht durch Treten nach unten ablassen sollte, sondern mal überlegen sollte warum es ihm trotz Arbeit so schlecht geht. Liegt das wirklich an den Hartzern und den Ausländern? Ich meine nein, da hat das Urmel aber die Zusammenhänge wohl nicht kapiert! Kapiert Urmel?

  • L
    Lox

    @ Wimmi

    Man bekommt nicht DIE Wohnung bezahlt, sondern eine "angemessene" Wohnung. Beziehen Sie Alg2 und Ihre Wohnung ist zu groß, heißt es: RAUS, und ab in eine kleinere. Die von Ihnen erwähnte "Unterstützung bei den Nebenkosten" beschränkt sich auf Pauschalen für Strom und Wasser. Da diese Pauschalen viel zu niedrig angesetzt sind, dürfen Sie von diesen üppigen 365,- monatlich mindestens einen Fuffi zurücklegen.

     

    Und wenn Sie 10,- Euro die Stunde als Niedrigstlohn ansehen, frage ich mich, in welcher Welt Sie leben. Als Taxifahrer z.B. haben Sie HÖCHSTENS 5,- die Stunde, ein Friseur verdient sogar NOCH weniger.

     

    Also: Erst nachdenken, DANN dummschwätzen.

  • B
    berliner

    Also ich bin auch für ein BGE...ich arbeite ca 40 Stunden, meist mehr, in der Woche und habe wenn ich auf meinen Lohn schaue nicht mehr als ein Hartz 4 Empfänger..deswegen sollte man für ein BGE sein, damit ich wirklich mehr habe als jemand der RTL den ganzen Tag schaut und ins Koma fällt.

    Und in Berlin gibt es Tausende die sich in solchen prekären Arbeitsverhältnissen befinden wie ich und das kann so natürlich nicht weitergehen. Aber klar, es gehören immer zwei dazu.

     

    Aber ob jetzt ein H4 Empfänger den Kühlschrank bezahlt bekommen soll, oder am Ende sogar der Flachbildfernseher bleibt eher bedenklich. Ein H4 EMpfänger kann monatlich 100 Euro dazu verdienen und hat nacch 2 monaten einen Kühlschrank..also eigentlich kein Problem....und anstatt an alten Systemen herumzudoktorn lieber das BGE...damit ist allen geholfen und zwar wirklich ALLEN...

  • IR
    Inge Rosenberger

    Paradox ist dazu, dass erwerbsfähige erwachsene Leistungsberechtigte nach SGB II den vollen Regelsatz von 364 Euro erhalten.

    Die neue Regelbedarfsstufe 3 in Höhe von 291 Euro betrifft ausschießlich Menschen mit Behinderung – sie erhalten lediglich 80 % des Bedarfs von erwachsenen Leistungsberechtigten ohne Behinderung.

    Das BSG hat in seinem Urteil B 8 SO 8/08 R vom 19.05.2009 bereits festgestellt: “Dies wäre jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs 1 GG nicht vereinbar, weil bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar sind.”

    Diese geplante Kürzung des Regelsatzes ist also diskriminierend und somit nicht nur wegen der fehlenden Bedarfsermittlung verfassungswidrig.

  • JK
    Juergen K.

    Jeder, der sich mit der EVS 2008 auseinander gesetzt hat, weiss,

     

    dass unter den Haushalten mit Einkommen 0-900 Euro im Monat (die Bezugsgruppe für Einzelpersonen)

     

    220 000 Haushalte enthalten sind,

     

    die der Einkommensklasse 0-500 Euro im Monat zugeordnet sind,

     

    ABER bis zu 5 000 Euro im Monat Einnahmen aus Kapitalumwandlungen haben.

     

    Da diese zwangsläufig keine Sozialleistungen beziehen können,

     

    können sie auch nicht ausgeschlossen sein.

     

    Das sind die "Pelze und Yachten 2008".

  • WB
    Wolfgang Banse

    Menschenwürdiges Leben

    Jede und jeden solltre zugestanden werden,ein menschenwürdiges Leben zu führen,hier bund weltweit.

    Leider ist dem so nicht gegeben,was das Hartz IV Papier betrifft.die erneuten Berechnungen sind laut DGB nicht verfassungskonform und mit dem Grundgesert der Bundesrepublik-Deutschland im Einklang zu bringen.

    I m Jahr 2012 soll der Regelsatz von Hartz IV um 1 0 Euro angehoben werden.Diese minimale Erhöhung g leicht die Inflations-und Teuerungsrate nicht a us.

    E ine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht,was die Regelsätze von Hartz IV und deren Begleitsätzen,betrifft,würde Bestand haben.

  • T
    T.V.

    Sie streiten sich um Euros und selbst die mit gutem Willen merken kaum, wie sie die Menschenwürde mit Füssen treten.

  • R
    Rechtsreferent

    Das Arbeitsministerium will offensichtlich die Menschen für dumm verkaufen, denn das Baden-Württembergische Landessozialgericht muss sein Urteil auf der Grundlage der vorliegenden Gesetze fällen - auch wenn das betreffende Gesetz offensichtlich verfassungswidrig ist.

    Ob das Gesetz verfassungskonform ist, darf nur das Bundesverfassungsgericht feststellen.

  • W
    Wimmi

    Es ist im Lande eigentlich jeder doof, der zu einem Mindestlohn arbeiten geht statt Hartz 4 zu beziehen. Was nämlich die Empörer bei Hartz 4 stets unterschlagen: die Hartz 4er bekommen die Wohnung bezahlt und Unterstützung bei den Nebenkosten. Gibts nun wieder Kühlschrank drauf können alle bis 10€- Niedrigstjobber aufhören zu arbeiten und besser Hartz 4 beziehen.Der DGB sollte sich lieber Gedanken machen über die unverschämt niedrigen Niedrigstlöhne, für die er wirbt!

  • U
    Urmel

    Als ich noch Student war, habe ich damals auch noch gegen Hartz-IV demonstriert und wollte, dass alle mehr bekommen. Heute, als Arbeitnehmer, kann ich leider keinen Grund mehr erkennen, warum Leute fürs Nichtstun auch noch Geld bekommen sollen, immerhin haben sie ja schon das unfassbare Privileg, keine Steuern zahlen zu müssen - die Straßen dürfen sie aber ja trotzdem nutzen.

     

    Also wenn jemand den Hartz-IV-Satz auf "0" setzen würde und alle Hartzer sofort aus ihren Luxus-Wohnungen schmeißen würde- den würde ich wählen. Aber bei uns gilt ja selbst ein Linker wie Sarrazin schon als Rechter, insofern wird das wohl kaum geschehen bzw. erst nach dem Kollaps.

  • JK
    Juergen K.

    Nett !

     

    Vor das Verffasungsgericht können grundsdätzliche nur Betroffene ziehen.

     

    Oder Organe, wie etwa eine Mindestmenge von Bundestagsabgeordneten per Normenkontrollklage.

     

    Oder Bundesländer;

    Wie etwa NRW, welches bereits mehrfach aufgefordert wurde, eine solche Klage einzureichen.

     

    DAS VERFASSUNGSWIDRIGE GESCHMEISS

    der Bundesländer und des Bundestages

     

    hat sich dem bisher nicht ergeben.

     

    Man darf mir vertrauen:

    Ich habe mich höflich ausgedrückt.

  • FK
    Frank K.

    Die Gutachten können Interessierte hier nachlesen.

     

    http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2011_09_05.pdf

     

    Das geschummelt und getrickst wurde, war eigentlich schon lange klar, man "wollte eben nicht das Lohnabstandsgebot gefährden"

  • A
    aurorua

    Im Vergleich zu den alten Berufsunfähigkeitsrenten und insbesondere Pensionen verstoßen Erwerbsminderungsrenten nebst Abschlägen von bis zu 10,9 Prozent auch gegen die Verfassung, trotzdem wurde eine entsprechende Klage der Sozialverbände und Gewerkschaften beim BVG im Januar schamlos und knallhart als unbegründet abgewiesen. Diese von Politikern ernannten Richter entscheiden doch ohnehin nur noch nach Kassenlage oder so feige und schwammig, dass Lächerlichkeiten wie Bildungsgutscheine möglich sind. Außerdem dauert dieses Prozedere locker ein halbes Jahrzehnt.

    Rot/GRÜN/Gewerkschaften/Sozialverbände wissen ganz genau das diese zeitraubenden Klageversuche meist ins leere laufen, die wollen doch bloß positiv ins Gespräch kommen.

    Gegen die sozialen Missstände, Horrormieten, Nebenkosten und Energiekosten müssten seit langem Streiks und Demonstrationen wie z.Zt. in Israel stattfinden. Um so etwas zu organisieren fehlt Rot/GRÜN/Gewerkschaften/Sozialverbände doch schon lange der Mumm. Die sind doch längst Handlanger der Banken, Versicherungen, Kartelle und Konzerne, getrieben von den Lobbyisten und den meisten neoliberalen, ausbeuterisch, kapitalistisch orientierten Medien.

    Es ist einfach nur noch zum Kotzen.

  • H
    Humanist

    Ich hoffe die zukünftige Rot(rot)grüne Bundesregierung hört endlich auf mit dem Hartz Wahnsinn und führt endlich das bedingungslose GRUNDEINKOMMEN ein!

     

    In der Schweiz wird darüber in einer Volksabstimmung 2012 entschieden.

     

    Liebe Mitbürger! Geht auf die Straße, demonstriert und nervt euren Abgeordneten. Dass sich eine Regierung um 180 Grad drehen kann, sah man ja am Atomausstieg von Bundesmerkel.

     

    Ein HARTZER macht das Theater nicht mehr mit und boykottiert die ARGE!!

    http://www.youtube.com/watch?v=jtJmLzpTrdQ&feature

    http://www.grundrechte-brandbrief.de/

     

    Hoffe das macht Schule!

     

    weitere Infos zum BGE:

    http://grundeinkommen.iovialis.org/g00.html