Gutachten zu Zschäpe im NSU-Prozess: Die Schlammschlacht geht weiter
Beate Zschäpes Verteidiger blockieren im NSU-Prozess: Die Anhörung eines Psychiaters muss erneut verschoben werden.
Saß sollte eigentlich bereits am Dienstag sein Gutachten über Zschäpe vorstellen. Schon da aber hielten die Verteidiger mit Anträgen gegen. Saß sei „wegen fachlicher Ungeeignetheit“ zu entbinden. Dessen vorläufiges Gutachten über Zschäpe enthalte „methodische Mängel“ und „nicht nachvollziehbare“ Wertungen. Auch habe Saß nie direkt mit Zschäpe gesprochen. Allein: Es ist Zschäpe, die dies bis heute verweigert.
Richter Manfred Götzl lehnte den Vorstoß der Verteidiger am Mittwoch denn auch ab: Eine Entlassung von Saß sei nur im Einvernehmen mit allen Prozessbeteiligten möglich. Bundesanwaltschaft und einige Opferanwälte aber seien dagegen. Zudem könne man das Gutachten von Saß erst beurteilen, wenn dieses vorgetragen worden sei.
Zschäpes Anwälte stellten daraufhin ihr Ablehnungsgesuch gegen die Richter. Die Gründe, mit denen ihre Anträge zurückgewiesen wurden, seien „völlig abwegig“, sagte Verteidiger Wolfgang Stahl. Wenn man Mängel im Gutachten entdecke, könne man diese doch nicht ignorieren. Den Richtern gehe es allein um eine rasche Prozessführung, „mit Fokus auf einer Verurteilung“.
Dann kommt es zur Posse. Denn der Antrag ist vorerst ein Alleingang. Der Hintergrund: Zschäpe ist mit Stahl und zwei weiteren Verteidigern seit Langem zerstritten. Erst nach 20 Minuten Beratung mit ihren beiden neuen, zusätzlichen Anwälten schließt sich die 41-Jährige dem Antrag an. Da aber interveniert Bundesanwältin Anette Greger: Das komme zu spät, ein Befangenheitsantrag müsse „unverzüglich“ gestellt werden. Dieser sei nun unzulässig.
Der Streit bleibt ungelöst. Richter Götzl unterbricht den Prozess erst erneut, dann vertagt er ihn am Nachmittag. Eines aber haben die Verteidiger da schon bewirkt: Die Verhandlung wurde wiedermals ausgebremst.
Liest man das vorläufige Gutachten von Saß, erklärt sich der Widerstand der Anwälte. Der Psychiater hält Zschäpe für voll schuldfähig, beschreibt sie als „antisozial“ und „manipulativ“. Er hält eine jahrelange Sicherungsverwahrung für möglich. Sein Gutachten stützte er letztlich auf Prozessakten und seine Beobachtungen im Gerichtssaal. Nun wird der Psychiater erst im kommenden Jahr vorsprechen. Bis zum 10. Januar herrscht Weihnachtspause im Prozess.
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