Gutachten zu Bundesverkehrswegeplan: Nicht verfassungsgemäß
Einem Rechtsgutachten im Auftrag des BUND zufolge ist der Bundesverkehrswegeplan grundgesetzwidrig. Denn Klimaschutz spielt darin keine Rolle.
Der 2016 verabschiedete Bundesverkehrswegeplan listet Infrastrukturprojekte auf, die bis 2030 realisiert werden sollen. Darunter ist der Neubau von 850 Kilometern Autobahn. Behörden sind an die Vorgaben gebunden. „Sie können nicht mehr in Abrede stellen, ob es eine Straße wirklich braucht“, erklärte die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Franziska Heß, die das Gutachten erstellt hat. Diese „Bindewirkung“ gehe so weit, dass etwa eine vierspurig geplante Autobahn nicht kleiner gebaut werden dürfe. Insgesamt berücksichtige der Bundesverkehrswegeplan nicht die Belange des Klimaschutzes. Das sei aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz erforderlich, sagte Heß. „Eine Folge ist: Die Bindungswirkung des Bundesverkehrswegeplans muss entfallen“, sagte sie. Nicht nur politische, sondern auch rechtliche Gründe sprächen für eine Neufassung. Zahlreiche Verbände und Gruppen fordern, die aufgelisteteten Straßenneubauten unter Klimagesichtspunkten zu begutachten und gegebenenfalls zu kippen. Auch die Grünen wollen die Überprüfung sämtlicher Projekte.
„Dieses Gutachten zeigt: Die Fernstraßenplanungen, die zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen führen, sind mit Grundgesetz und Klimaschutzgesetz nicht vereinbar und müssen von der neuen Bundesregierung sofort gestoppt werden“, sagte BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock.
Der BUND plant allerdings nicht, auf Grundlage des Gutachtens vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Ein Verfahren dauere Jahre, sagte von Broock. „Wir müssen jetzt Tempo machen.“ Im Jahr 2022 steht die turnusmäßige Prüfung des Bundesverkehrswegeplans an. Dann müsse er völlig neu ausgerichtet werden, denn ein Festhalten an dem Straßenbauprogramm verhindere das Einhalten der Klimaziele im Verkehr, sagte von Broock: „Für den BUND ist das ein Gradmesser für ein Mitregieren von Bündnis 90/Die Grünen.“
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