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Gutachten im Weiße-Ring-ProzessIm Zweifel für den Angeklagten

Gutachterin bestärkt die Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers. Der Mann der Dora M. belästigt haben soll, wird nicht begutachtet.

Seine Glaubwürdigkeit wird nicht von einer Gutachterin geprüft: Detlef H. Foto: dpa

Lübeck taz | Am vierten Prozesstag gegen den ehemaligen Leiter des Weißen Rings in Lübeck war die Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen. Erst am späten Nachmittag stellte die Gerichtspsychologin Gabriele Teichert ihr Gutachten vor – allerdings nicht über Detlef H., den Mann der auf der Anklagebank sitzt, weil er sich laut Anklage in seiner Funktion als Opferberater vor einer Klientin entblößt haben soll. Die Gutachterin beurteilte stattdessen die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers, Dora M.

Das Gutachten gilt als wegweisend dafür, wie das Urteil ausfallen könnte. Deshalb sieht es für Nebenklägerin M. nicht sehr gut aus. Teichert hatte den Prozess beobachtet und die Unterlagen dazu studiert, um zu analysieren, ob die Nebenklägerin Dora M. möglicherweise Ereignisse dramatisiere oder ob sie, bewusst oder unbewusst, Falschaussagen gemacht haben könnte.

Das Fazit der Gutachterin: „Einige ihrer Aussagen sind schematisch, andere lassen sich gedächtnispsychologisch nicht zurückweisen“. Das lässt viel Raum für Interpretationen – möglich wäre auch, dass ihre Aussage nicht stimmt oder ihre Erinnerung trügt. Die Richterin Andrea Schulz fasst es so zusammen: „Es steht in Frage, aber es steht im Raum.“

Viel ging es in diesem Zusammenhang um den Unterschied zwischen Glaubwürdigkeit, die sich auf das Ganze einer Person bezieht, und die Glaubhaftigkeit einer Einzelaussage. Die Gutachterin machte klar, dass sie sich nur auf den letzten Aspekt bezieht.

Dora M. ist vorbestraft

Ob sie dabei den Kontext wirklich ausblenden konnte? Dora M. hat Erfahrung mit Gerichten: Sie wurde zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt, ein anderes Verfahren gegen sie, in dem es um Betrug ging, wurde eingestellt. Immer ging es dabei um Geld, vor allem um Schulden für Miet- und Energiekosten. Detlef H. stellt es so dar, als sei M. eine Betrügerin, der grundsätzlich nicht zu glauben sei. Die Strategie der Verteidigung war es, den Fokus immer wieder auf dieses Thema zu lenken.

So nahm die Frage, ob Dora M. glaubwürdig ist, im Prozess sehr viel Raum ein. Der Slogan, mit dem die Opferhilfe-Organisation Weißer Ring 1976 gegründet wurde, lautete: „Wenn alle den Täter jagen, wer bleibt dann beim Opfer?“ Im Prozess gegen den Ex-Weißer-Ring-Chef Detlef H. stellt sich aber die Frage: Wenn alle auf das (mutmaßliche) Opfer schauen, wer analysiert dann den (mutmaßlichen) Täter?

Was Dora M.s Aussage potenziell stärkt, sind die Aussagen von 28 weiteren Frauen, die H. sexuelle Grenzüberschreitungen vorwerfen. Genau wie M. sprechen mehrere Frauen etwa davon, dass H. ihnen in einem Beratungsgespräch nahe gelegt habe, Geld als Prostituierte zu verdienen. In den Gerichtssaal hat es, etwa aufgrund von Verjährungen, nur dieser eine Fall geschafft. Der Prozess steht damit symbolisch als Stellvertreter für all die anderen Vorwürfe.

Am dritten Prozesstag haben zwei dieser Frauen vor Gericht ausgesagt, um ein Verhaltensmuster des Angeklagten nachzuweisen. Aber davon, der Stimmigkeit seiner Version der Geschichte, von Detlef H.s Rolle als Mann und als Berater des Weißen Rings ist im Verfahren trotzdem nicht viel die Rede. Warum vom Gericht eine Psychologin bestellt wurde, um die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers zu beurteilen, nicht aber für den mutmaßlichen Täter, das wollen Richterin und Staatsanwältin nicht beantworten.

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1 Kommentar

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  • "Warum vom Gericht eine Psychologin bestellt wurde, um die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers zu beurteilen, nicht aber für den mutmaßlichen Täter, das wollen Richterin und Staatsanwältin nicht beantworten." Da kann ich weiterhelfen.

    Weil ein Angeklagter nichts sagen muss, sogar lügen darf. Es gibt sogar Unschuldige, die trotzdem lügen (möglicherweise der Schwager des verschwundenen Mädchens aus Berlin?).

    Wenn man also dem Opfer nicht glauben kann und der Angeklagte lügt wie gedruckt, wird es für eine Verurteilung trotzdem nicht reichen. Weil die Zeugin ein "Beweismittel" ist, das den Täter "überführen" soll. Wenn in diesem Fall das einzige Beweismittel wegfällt, kann man nicht verurteilen.

    In einem Zivilprozess, wo beide "auf gleicher Höhe" verhandeln, wäre es anders.