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■ Grundsatzurteil des BundessozialgerichtsEntschädigung von Verbrechensopfern erweitert

Kassel (dpa) – Opfer von Gewaltverbrechen haben künftig eher Aussicht auf eine Rente vom Staat. Das Bundessozialgericht hat gestern in einem Grundsatzprozeß die Ansprüche nach dem bisher sehr eng ausgelegten Opferentschädigungsgesetz ausgeweitet. Künftig können Verbrechensopfer nicht nur bei vorsätzlichen Taten Entschädigung beantragen, sondern auch, wenn ein Täter die Verletzung billigend in Kauf genommen hat.

Im dem Fall ging es um einen heute 29jährigen, der bei einer Silvesterfeier von einem Signalgeschoß getroffen wurde und auf einem Auge erblindete. Die Vorinstanzen hatten ihm die Opferrente abgesprochen, weil kein Tatvorsatz zu unterstellen sei. Die Ermittlungen ergaben aber, daß bei der Knallerei zwei Gruppen einander beworfen hatten, so daß eine Verletzung zumindest in Kauf genommen worden sei, meinte der Vorsitzende Richter. Der Kläger habe damit prinzipiell Anspruch auf Rente. Der Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. (Az.:B 9 VG 5/96)

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