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Grundrechtereport vorgestelltDer Staat als möglicher Gefährder

Fazit der aktuellen Ausgabe des Bürgerrechtsreports: Die Grundrechte werden in erster Linie von Staat und Geheimdiensten bedroht.

Der Grundrechtereport ist ein Taschenbuch, das jährlich von acht Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben wird Foto: dpa

Karlsruhe taz | „Ich habe im Rechtsstaat ja schon viel erlebt, aber damit habe ich nicht gerechnet“, sagte Friedensaktivist Hermann Theisen. Per Flugblatt hatte er Mitarbeiter der Rüstungsschmiede Heckler & Koch (HK) aufgerufen, illegale Machenschaften mitzuteilen. Dafür erhielt er nun einen Strafbefehl über 3600 Euro – wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“. Er habe die HK-Mitarbeiter angestachelt, Geschäftsgeheimnisse zu verraten.

Dabei hat Theisen durchaus Grund, bei Heckler & Koch krumme Geschäfte zu vermuten. Demnächst wird vor dem Landgericht Stuttgart ganz offiziell gegen mehrere HK-Manager wegen Verletzung des Kriegswaffenkontrollgesetzes verhandelt.

Theisen hat gegen seinen Strafbefehl inzwischen Widerspruch eingelegt. Er beruft sich auf die Meinungsfreiheit und ist dabei zuversichtlich. „Von über 20 Gerichtsverfahren habe ich am Ende über neunzig Prozent gewonnen“, sagte der Heidelberger Sozialarbeiter, „ich habe deshalb relativ großes Vertrauen in unser Rechtssystem“.

Theisen schilderte seinen Fall bei der Vorstellung des aktuellen Grundrechtereports in Karlsruhe. Der Grundrechtereport ist ein Taschenbuch, das jährlich von acht Bürgerrechtsorganisation – von der Humanistischen Union bis zu Pro Asyl – herausgegeben wird, in diesem Jahr zum zwanzigsten Mal.

Der „wahre Verfassungsschutzbericht“

Zum Jubiläum gab Mitherausgeber Till Müller-Heidelberg eine neue Sprachregelung aus: „Der Grundrechtereport ist kein ‚alternativer Verfassungsschutzbericht‘ mehr, es ist der ‚wahre Verfassungsschutzbericht‘“. Die Bedrohung der Grundrechte gehe in erster Linie vom Staat und den Geheimdiensten aus, nicht von den Bürgern. Immerhin fand sich im diesjährigen Report aber auch ein Beitrag über rechtsradikale Gewalt gegen Flüchtlinge.

Bekanntester Autor war diesmal der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). Er kritisierte das neue Tarifeinheitsgesetz, das die Arbeit kleiner Gewerkschaften erschwert. Der Eingriff in Koalitionsfreiheit und Streikrecht werde letztlich auch die Position der großen Gewerkschaften verschlechtern.

Lob gab es im Grundrechtereport vor allem für die Justiz, etwa für die Datenschutzurteile des Europäischen Gerichtshofs.

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6 Kommentare

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  • "Die Grundrechte werden in erster Linie von Staat und Geheimdiensten bedroht."

     

    Von wem denn sonst? Grundrechte könnten doch qua Definition vorrangig nur von staatlichen Akteuren verletzt werden, denn gegen diese sind sie gerichtet.

  • Mit der Transformation des ehemaligen freiheitlich-demokratischen Wirtschafts-, Justiz- und Parlamentssystems der Bonner Republik in diese heutige post-demokratische Klientel- und Lobbyinteressenvertretungsdemokratur, sind so gut wie alle Bindungsmechanismen zerstört worden, die für eine konsensual verfasste und auf gemeinschaftliche Mehrwertschöpfungswirtschaftstätigkeiten ausgerichtete Gesellschaft notwendig sind.

     

    Deutschland 2016, das ist nicht anderes als die resituierte Besitzstandsfeudalherrschaftsgesellschaft, die mit der Behauptung des bedingungslosen Eigentums und Besitzes, genau die gleichen Argumente liefert, wie es einst die "von Gott gewollte und geschaffenen" Feudaladelselit*arier* der Erbadelsfeudalherrschaftsdiktatur der deutschen Duodezfürstentümer und Königreiche sowie des 1918/19 untergegangenen Kaiserreiches geliefert hatten.

     

    Dumm nur, dass keiner der heutigen Gutbürger, Pegidioten, real-existierenden Klientel- und Lobbyvertretungsdemokratisten etc. sich einmal qualifiziert und faktisch mit der Geschichte der Deutschen UND der Europäer beschäftigt hat und das wohl auch in Zukunft nicht tun wird.

  • Gemach -

     

    "…Die Bedrohung der Grundrechte gehe in erster Linie vom Staat und den Geheimdiensten aus, nicht von den Bürgern…"

     

    Mit Verlaub - so eine an eine Binsenweisheit grenzende Sentenz - muß frauman erstmal von sich geben - zu Papier bringen!

    Grundrecht sind erstmal & klassischerweise Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat - gegen staatliche Eingriffe. Die staatliche Gewalt ist zudem verpflichtet, die Grundrechte zu schützen!

    Bedroher ist also die staatliche Gewalt - in welcher Form auch immer!

    Grundrechte können zudem als Teilhaberechte interpretiert werden!

     

    Übern die Rechtsfigur "Drittwirkung" von Grundrechten - wird zudem im Arbeitsrecht wirtschaftliche - also nichtstaatliche Macht als Bedrohung des Bürgers als Arbeitnehmer angesehen & begrenzt, "eingehegt!"

    EndeGelände.

  • Grundrechte können schon per Definition nur durch staatliches Handeln verletzt werden. Privatpersonen oder Organisationen können diese gar nicht gefährden. Verfassungsbeschwerde kann man auch nur gegen einen Akt der öffentlichen Gewalt einlegen. Gegen meinen Nachbar allerdings nicht. Wo ist hier also die tiefere Erkenntnis?

    Hat sich der Rechtspolitische Korrespondent diese Frage einmal gestellt?

    • @Langer Tünn:

      Der Text ist leider nur ein bißchen plumpe PR für diesen "GrundrechteReport".

      Deren (Mit)Herausgeberinnen der Humanistischen Union (Vorstand und Beirat) sind im Übrigen ausschliesslich im öffentlich Dienst an prominenter Stelle angestellt. Da läßt es sich bequem kritisieren und "aufdecken".