Gründer von rechtem Netzwerk: „Hannibal“ verlässt die Bundeswehr
Der Ex-KSK-Soldat André S. beendet seinen Dienst beim Bund Ende September. Er entgeht damit einem Disziplinarverfahren.
Im gemeinnützigen Verein Uniter e.V. mit Sitz in Stuttgart sind unter anderem aktive und ehemalige Soldaten organisiert. Die taz hatte aufgedeckt, dass der Verein neben karitativen Aktivitäten auch paramilitärische Trainings durchführte und dem philippinischen Autokraten Rodrigo Duterte seine Dienste anbot.
Wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz war gegen André S. ein Strafbefehl erlassen worden. Das Amtsgericht Böblingen verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, wie die taz am Montag berichtet hatte. Nach Hausdurchsuchungen waren ihm unerlaubter Besitz von Munition, Nebel- und Signalgranaten sowie Handgranatenzündern vorgeworfen worden. S. hat gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt, weswegen nun ein Prozess anberaumt wird.
Sollte André S. zu mindestens 60 Tagessätzen verurteilt werden, dürfte er wegen fehlender „Zuverlässigkeit“ über keinen Waffenschein und keine Waffenbesitzkarte verfügen und kein Sicherheitsgewerbe anmelden. Einem Disziplinarverfahren entgeht er durch seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr. Auf seiner Webseite hatte der Verein Uniter behauptet, es gebe „keine laufenden Ermittlungen oder Strafverfahren gegen den Verein selbst oder gegen Mitglieder des Uniter e.V.“
Bericht zu rechten Netzwerken
Der Unteroffizier André S. war in den Blick von Behörden geraten, nachdem der terrorverdächtige Offizier Franco A. wegen einer auf dem Flughafen Wien versteckten Waffe 2017 aufgeflogen war. Es gab eine Durchsuchung beim KSK und in Privathäusern, um Kontaktleute und einen sogenannten Dunstkreis zu überprüfen und ein mögliches Netzwerk aufzuklären. Dabei ging es auch um von André S. administrierte Chatgruppen, in denen sich rechte Prepper austauschten.
Die Bundesanwaltschaft wirft Franco A. vor, aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus Anschläge geplant zu haben. Der Bundesgerichtshof prüft, ob ihm wegen Terrorverdachts der Prozess gemacht werden kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dies abgelehnt mit Verweis auf keinen hinreichenden Verdacht.
Gegen André S. gab es keine Ermittlungen wegen politisch motivierter Straftaten. In einem Prozess zu dem Themenkomplex in Köln war er als Zeuge gehört worden. Zuvor war André S. Auskunftsperson des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Er war vor Durchsuchungen gewarnt gewesen.
Das für die Kontrolle der Geheimdienste zuständige Parlamentarische Kontrollgremium arbeitet seit Monaten an einem Bericht über mögliche rechte Netzwerke mit Bezügen zur Bundeswehr. Die Diskussion hat bereits Konsequenzen. So soll der MAD neu aufgestellt und um mehrere hundert Dienstposten aufgestockt werden. Ein ziviler, zweiter Vizepräsident, der vom Verfassungsschutz kommt, soll die Zusammenarbeit mit Behörden außerhalb des Militärs verstärken.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Tabubruch der CDU
Einst eine Partei mit Werten
Social-Media-Star im Bundestagswahlkampf
Wie ein Phoenix aus der roten Asche
Trump und die Ukraine
Europa hat die Ukraine verraten
Trump und Putin
Bei Anruf Frieden
80 Jahre nach der Bombardierung
Neonazidemo läuft durch Dresden
Krieg und Rüstung
Klingelnde Kassen