GroKo einigt sich auf Maßnahmenpaket: Kurzarbeitergeld verlängert

Union und SPD haben sich geeinigt, Unternehmen weiter finanziell zu unterstützen. Die Koalition fand außerdem einen Kompromiss beim Streitthema Wahlrechtsreform.

Markus Söder (l-r), Vorsitzender der CSU und Ministerpräsident von Bayern, Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundesvorsitzende der CDU, Walter-Borjans, Bundesvorsitzender der SPD, und Saskia Esken, Bundesvorsitzende der SPD, sprechen nach einem Treffen mit Bund

Haben sich doch noch zusammengerauft: Die Spitzen von Union und SPD wollen das Wahlrecht reformieren Foto: dpa

BERLIN dpa/epd/afp | Die Spitzen der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD haben sich nach langen Differenzen überraschend auf eine Wahlrechtsreform verständigt und zugleich auf ein Gesamtpaket zur Verlängerung von Coronamaßnahmen. Kern ist die Verlängerung des Kurzarbeitergelds. Es soll statt einem Jahr bis zu zwei Jahre gezahlt werden können, teilten die Parteivorsitzenden von CDU, SPD und CSU am späten Dienstagabend nach einer Sitzung des Koalitionsausschusses in Berlin mit.

Zudem soll der Mittelstand längere Hilfen bekommen und Eltern mehr bezahlte Tage, wenn ihre Kinder erkrankt sind. Nach den Worten der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer zeigte die Koalition mit dem Paket, dass sie ein gutes Jahr vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021 handlungsfähig ist.

Die Beschlüsse im Überblick:

Die Wahlrechtsreform sieht vor, dass ein weiteres Anwachsen des Bundestags schon bei der Wahl 2021 durch eine Dämpfungsmaßnahme verhindert werden soll. Die eigentliche Reform des Wahlrechts soll dem Beschluss zufolge nun erst im zweiten Schritt für die Bundestagswahl 2025 greifen: Die Zahl der Wahlkreise wird um 19 reduziert, zudem soll es eine Beschränkung bei den Ausgleichsmandaten geben. Bis zu drei Überhangmandate sollen dann nicht mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.

Für die Bundestagswahl im kommenden Jahr soll eine Übergangslösung gelten: Die Zahl der Wahlkreise wird – anders als von der Union gewünscht – noch nicht reduziert. Eine Begrenzung der Zahl der Überhangmandate soll aber durch Veränderungen beim sogenannten ersten Zuteilungsschritt – also bei der Verteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Bundesländer – erreicht werden.

Diesen Kompromiss erzielten die Koalitionsspitzen in achtstündigen Verhandlungen. CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer charakterisierte die Gespräche als „schwierig“, CSU-Chef Markus Söder als „etwas zäh“. Zum Verlauf der Beratungen sagte er: „Da war am Anfang weniger Wumms und mehr Bumms.“ Es sei aber ein „fairer Kompromiss“ herausgekommen.

Zufrieden zeigte sich auch SPD-Chef Norbert Walter-Borjans. Der Kompromiss stelle sicher, dass bereits nach der Wahl 2021 „der Bundestag kleiner wird als bisher“, sagte er. „Es sind wichtige Bremsen, die da eingezogen werden.“

Die Koalitionsspitzen standen unter hohem Einigungsdruck angesichts des nächsten Wahltermins im kommenden Jahr. Die Koalition muss nun aber erst einmal auf die Opposition zugehen und versuchen, auch diese einzubinden. Üblicherweise werden Fragen des Wahlrechts mit breiter Mehrheit im Bundestag beschlossen.

Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Coronakrise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Diese soll von regulär 12 auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten für Kurzarbeit schultern kann, will die Koalition Steuergeld lockermachen – und zwar als Zuschuss und nicht als Darlehen.

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden – aber nur wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.

Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln soll bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

Gesetzlich Versicherten stehen in diesem Jahr wegen der Coronakrise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden. Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen Eltern in der Regel pro Jahr zehn freie Arbeitstage zu. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren.

Auch bei Schul- und Kitaschließungen wegen Corona sollen Kinder ärmerer Eltern weiter kostenloses Mittagessen erhalten können. Die Kinder sollen bis 31. Dezember 2020 mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden. Wie viele Kinder von der Sonderregelung zuletzt Gebrauch gemacht hatten, geht aus dem Beschlusspapier nicht hervor. Kritiker hatten im Frühjahr bemängelt, dass Lieferungen nach Hause durch einen kommunal anerkannten Anbieter nur schwer umsetzbar seien.

Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, kann in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage frei machen. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

Die Überbrückungshilfen für besonders belastete Unternehmen sollen bis Ende des Jahres laufen. Das Programm ist bisher bis Ende August befristet. Erstattet werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150.000 Euro. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Die Auszahlung der Gelder über die Länder aber läuft schleppend, auch weil das Verfahren komplex ist – die Politik will Betrugsfälle wie bei Coronasoforthilfen verhindern. Die Überbrückungshilfen waren ein wichtiger Baustein des im Juni vereinbarten Konjunkturpakets der Koalition.

Die Lockerungen im Insolvenzrecht werden ebenfalls verlängert, um in der Coronakrise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt. Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September ausgesetzt worden für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Coronapandemie beruht.

Aus den EU-Coronahilfsgeldern soll eine digitale Bildungsoffensive finanziert werden, die zum einen aus 500 Millionen Euro für die Ausstattung von Lehrern mit digitalen Endgeräten besteht. Zum anderen soll der Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform vorangetrieben werden, die etwa einen geschützten und qualitätsgesicherten Raum für hochwertige digitale Lehrinhalte ermöglichen soll.

Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu will die Koalition beim Schonvermögen großzügigere Regelungen treffen. Auch der wegen der Coronakrise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden – bis 31. Dezember 2021.

Eine Arbeitsgruppe soll ausloten, wie Bürokratie weiter abgebaut werden kann. Konkret heißt es in einem Papier, die Koalition werde eine hochrangige Arbeitsgruppe einsetzen, die Regelungsinhalte für ein „Bürokratienentlastungsgesetz IV“ identifiziere. Ziel des Gesetzes solle es sein, die Wirtschaft zu stärken, von Bürokratie zu entlasten und die hohen geltenden Standards zu erhalten.

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