Glossar zur Eurorettung: Unterm Schirm
Mechanismen, Fonds, Milliarden für die Eurorettung und Namen wie Finanzstabilisierungsfazilität. Da kann man leicht den Überblick verlieren. Eine Zusammenfassung.
EFSF: Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über die Ausweitung des sogenannten Eurorettungsschirms. Die offizielle Abkürzung EFSF steht für Europäische Finanzstabilisierungsfazilität. Die Gelder, die der Fonds zur Verfügung hat, sollen von 300 auf 440 Milliarden Euro aufgestockt werden; Deutschland bürgt davon für 211 Milliarden.
Zudem werden die Einsatzmöglichkeiten erweitert: Künftig kann der Fonds nicht nur Kredite an notleidende Euro-Staaten geben, um sie von den Finanzmärkten unabhängig zu machen - was bisher für Irland und Portugal erfolgt ist. Kreditlinien sind in Zukunft auch vorbeugend und zur Rekapitalisierung klammer Banken möglich. Zudem kann der Fonds künftig Staatsanleihen aufkaufen, um einen zu starken Anstieg der Zinsen zu verhindern. 9 der 17 Euroländer haben der Ausweitung bereits zugestimmt, zuletzt am Mittwoch Finnland. Nur in der Slowakei gilt eine Zustimmung noch als ungewiss.
Griechenland-Pakete: Schon bevor es den EFSF gab, brauchte Griechenland im Frühjahr 2010 Hilfe; diese wird vom IWF und den Euro-Mitgliedsstaaten über zwei Hilfspakete gewährt. Derzeit wird darüber verhandelt, ob Griechenland eine weitere Auszahlung aus diesen Mitteln erhält; dazu prüft die Troika aus EU, Internationalem Währungsfonds und Europäischer Zentralbank, ob alle Auflagen eingehalten wurden. Künftige Hilfen für die Griechen sollen über den EFSF abgewickelt werden.
ESM: Spätestens im Jahr 2013 soll der EFSF durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus, kurz ESM, abgelöst werden; in Deutschland wird Anfang 2012 darüber entschieden. Neben einer Garantie durch die Mitgliedsstaaten in Höhe von 620 Milliarden Euro soll der Fonds einen eigenen Kapitalstock von 80 Milliarden Euro erhalten, mit dem er selbst Staatsanleihen aufkaufen kann. Deutschland muss davon knapp 22 Milliarden einzahlen.
Außerdem sollen dann auch private Gläubiger an Umschuldungen beteiligt werden können. In den vergangenen Wochen gab es Spekulationen, dass der ESM schon früher als geplant eingeführt werden könnte. Für den ESM muss der EU-Vertrag geändert werden. Für das Ratifizierungsverfahren brauchen die Mitgliedsstaaten üblicherweise mindestens 18 Monate.
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