Globaler Medienkonflikt: Chinas mediale Vergeltung
Chinas Rundfunkbehörde erteilt dem britischen Sender BBC ein Sendeverbot. Das ist auch eine Warnung an westliche Medien.
Am 11. Februar hatte China der BBC ein Sendeverbot erteilt – als Reaktion auf eine Entscheidung der britischen Medienaufsicht, dem chinesischen Propagandasender CGTN die Sendeerlaubnis zu entziehen. Nun lautet die offizielle Begründung: Die BBC würde gegen Richtlinien für die Berichterstattung in China verstoßen – unter anderem seien Nachrichten nicht „wahrheitsgetreu und fair“ gewesen. Von einem Staat, der seine Medien vollständig unter Kontrolle gestellt hat, wirkt eine solche Stellungnahme geradezu zynisch.
Pekings Korrespondentenclub – der im legalen Graubereich existiert und offizielle Veranstaltungen nur in Botschaften abhalten kann – wertet das BBC-Verbot auch als Drohkulisse gegenüber ausländischen Journalisten.
Festgehalten ohne Beweise
Denn die Rundfunkbehörde schrieb in ihrer Stellungnahme davon, dass Medien die „nationalen Interessen“ Chinas und seine „Einheit“ wahren müssten. Dies sei eine „Warnung an ausländische Medien in China, dass ihnen Sanktionen drohen könnten, wenn ihre Berichterstattung nicht der chinesischen Parteilinie über Xinjiang und andere Minderheitenregionen folgt“.
Bislang ist Peking weitestgehend davor zurückgeschreckt, ausländische Journalisten zu verhaften. Doch immer wieder ging der Sicherheitsapparat gegen chinesische Rechercheure vor, die meist einen Großteil der Arbeit von Korrespondentenbüros erledigen, sich wegen ihrer Staatsbürgerschaft aber offiziell nicht Journalisten nennen dürfen.
Anfang Dezember wurde Haze Fan, die für die Nachrichtenagentur Bloomberg arbeitete, wegen „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ verhaftet. Seit einem halben Jahr sitzt ebenfalls die australische Staatsbürgerin Cheng Lei im Gefängnis, die zuvor als Moderatorin für das Staatsfernsehen CGTN angeheuert hatte. Nach sechs Monaten Haft hieß es: Lei soll nationale Staatsgeheimnisse weitergeleitet haben. Beweise oder Indizien hat die Staatsanwaltschaft nicht vorgelegt.
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