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Gewalt gegen FrauenBudget für Opferhilfe stagniert

Das neue Opferschutzkonzept des Senats umfasst mehr Bereiche, die Fördermittel werden aber nicht erhöht. Das gehe zu Lasten der Frauen-Beratungsstellen, so die Kritik.

Auch Täter sind Teil des neuen Opferschutzkonzepts: Nur das Budget wächst nicht mit den Aufgaben Bild: dpa

HAMBURG taz | „Gewalt geht uns alle an!“ Mit diesen markigen Worten hat der SPD-Senat das neue „Konzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege“ verabschiedet. Auch wenn Gewalt oftmals im Verborgenen stattfände, sagte Sozialsenator Detlef Scheele (SPD), sei sie eine Menschenrechtsverletzung. „Wir stellen uns dieser Verantwortung. Wir fördern die Arbeit von Frauenhäusern und Beratungsstellen und stellen dies künftig sicher“, sagte Scheele.

Der Senat verstehe das Konzept als „Impulsgeber, um Gewalt zu erkennen und konsequent einzugreifen“. Daher sehe das Konzept auch den Ausbau der Täterarbeit sowie die Bekämpfung von Gewalt in der Pflege vor. „Im Mittelpunkt steht dabei ausdrücklich die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen“, versprach Scheele.

Aber die städtischen Fördermittel für den Opferschutz bleiben konstant bei 4,3 Millionen Euro. „Es ist daher zu befürchten, dass der Ausbau der Täterarbeit auf Kosten der bestehenden Opferschutzeinrichtungen finanziert wird und erhebliche Budget-Kürzungen zur Folge hat“, schreibt das Aktionsbündnis Opferschutz-Netzwerk in einer Stellungnahme. Die Überlegungen der Behörde, durch eine „Profilschärfung“ und dem „Abbau von Doppelstrukturen“ Mittel umschichten zu können, sei nichts anderes als eine Ausdünnung des Angebotes für Gewaltopfer. „Wir halten unser Profil für sehr scharf“, sagte Sibylle Ruschmeier vom Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen.

Frauenhäuser und andere Opferschutzeinrichtungen für Frauen befürchten, dass etwa Unterstützungsangebote für Migrantinnen in andere Einrichtungen eingegliedert werden. „Die Erfahrungen belegen allerdings, dass spezielle Unterstützungsangebote für Frauen mit Migrationshintergrund sehr gut angenommen werden“, schreibt das Opferschutz-Netzwerk. Darum sei das Angebot von Beratungsstellen mit einem breiten Themenspektrum für alle Bevölkerungsgruppen ebenso unentbehrlich, wie die Bereitstellung spezieller Einrichtungen.

Hilfe für Frauen

Dem "Aktionsbündnis Opferschutz-Netzwerk" gehören Opferschutzeinrichtungen, Opferhilfe-Beratungsstellen und Frauenhilfe-Vereine sowie die Frauenhäuser an.

Fünf autonome Frauenhäuser gibt es. Hinzu kommt ein Haus des Diakonischen Werkes. Die autonomen Frauenhäuser verfügen über 194 Plätze für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, und sind völlig ausgebucht. 2013 sind insgesamt 900 Frauen und ihre Kinder aufgenommen worden.

Ein Kontingent an städtischen Wohnungen für schutzbedürftige Frauen haben die Frauenhäuser mehrfach in der Öffentlichkeit gefordert. Denn die Frauen bleiben wegen der Wohnungsnot immer länger in den Frauenhäusern. Der SPD-Senat lehnt ein solches Kontingent bisher ab.

Das Bündnis kritisiert außerdem die vom Senat geplante Koordinierungsstelle für Frauenhäuser in Hamburg und Schleswig-Holstein mit Sitz in Hamburg. Schleswig-Holstein soll die Einrichtung mit 30.000 Euro bezuschussen. „Es fand bis heute keine inhaltliche Diskussion über die Sinnhaftigkeit einer solchen Stelle und deren Bedarf mit den Frauenhäusern statt“, sagen Sanna Lange und Silke Büttner vom Frauenhausverein „Frauen helfen Frauen“.

Das Opferschutz-Netzwerk bemängelt weiter, dass unklar sei, wie das neue Senatskonzept zustande gekommen sei. „Es sieht so aus, als ob Maßnahmen am Schreibtisch entwickelt worden sind“, sagt Ruschmeier. „Es ist unklar, wie die wesentlich mehr Aufgaben bewältigt werden sollen.“ Das Problem sei, dass im Moment alles „intransparent“ und noch „nichts Konkretes an die Öffentlichkeit gelangt“ sei.

Die frauenpolitische Sprecherin der Linkspartei, Kersten Artus, kündigte jetzt an, das Konzept in der Bürgerschaft genau unter die Lupe nehmen zu wollen. „Der Ansatz ist ja richtig“, sagte sie der taz. „Aber es darf nicht zu Lasten und der Substanz der bestehenden Einrichtungen gehen.“

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