Gesetzespaket in Frankreich verabschiedet: 46 Geschenke für Sarkozy

Das französische Parlament hat schärfere Gesetze beschlossen. Sie legitimieren die Abschiebung von Roma. Auch die staatliche Internetzensur ist jetzt legal.

Nur wenige haben in der Vorweihnachtszeit gute Laune. Bild: reuters

PARIS taz | In zweiter Lesung hat das französische Parlament ein Paket mit 46 Gesetzesartikeln verabschiedet, die der Sicherheit dienen sollen. Der Senat hatte eine erste Fassung abgeschwächt. In der Abstimmung über die Endversion aber setzten sich die Abgeordneten der rechten Regierungsmehrheit in der Nationalversammlung mit zusätzlichen Verschärfungen durch.

Im Wesentlichen entsprechen diese den Vorstellungen und Wünschen von Präsident Nicolas Sarkozy. In einer Rede Ende Juli in Grenoble hatte er die rasche Beseitigung der Roma-Lager verlangt. Die Diskriminierung bei der Abschiebung von Roma-Familien aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien und die polizeiliche Räumung von Lagern stieß über Frankreich hinaus auf empörte Kritik.

Dies hatte zur Folge, dass der Wortlaut den Weisungen des Innenministeriums angepasst und jeder Hinweis auf bestimmte Bevölkerungsgruppen gestrichen wurde. Jetzt wurde für die repressive Politik gegen die Roma aus Osteuropa auch die bisher fehlende gesetzliche Grundlage nachgeliefert: Die unbefugte Errichtung von Zelt- und Hüttenlagern auf öffentlichen oder privaten Grundstücken wird ein Vergehen, für das auch ausländische EU-Bürgern mit einem Landesverweis bestraft werden können. Die Räumung solcher Camps kann künftig von den Polizeipräfekten angeordnet werden. Sie muss den Betroffenen 48 Stunden vorher angekündigt werden.

Inspiriert von einer kürzlichen Volksabstimmung in der Schweiz über die Ausweisung "krimineller Ausländer" hat die rechtskonservative Gruppe "Droite populaire" in der Regierungspartei UMP ganz zuletzt noch mit Erfolg einen Antrag eingebracht, der es gesetzlich erleichtert, verurteilten Ausländern die Rückkehr nach Frankreich zu verbieten. Keine Nachsicht soll es für gewalttätige Erstdelinquenten geben. Das Gesetz will, dass die Richter beim Strafmaß nicht unter ein fixiertes Minimum an Haftzeit gehen. Strenge wollte das Parlament auch zeigen, indem es die Sicherheitsverwahrung für Polizistenmörder auf dreißig Jahre verlängerte.

Besonders heftig diskutiert wurde die Überwachung der Internet-Inhalte. Die französischen Provider werden verpflichtet, den Zugang zu Kinderpornografie zu blockieren. Was unter diese Bestimmung fällt, entscheidet allein der Innenminister. Auf Blogs protestieren die Anhänger eines freien Internets gegen eine Maßnahme, die bedenkliche Tendenzen zur staatlichen Web-Zensur verrate. Im Namen der Verbrechensbekämpfung im Netz wird auch die Überwachung und Datenspeicherung im Internet analog zum Abhören von Telefongesprächen mit richterlicher Zustimmung legalisiert.

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