: Gesetzeslücke zum Klonen
Hamburg/Paris (dpa/AP) – Das Klonen von Menschen ist nach Ansicht von Fachleuten in Deutschland möglicherweise doch erlaubt. Im Embryonenschutzgesetz heißt es zwar: „Wer künstlich bewirkt, daß ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Fötus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Aber etwa ein Prozent der menschlichen Erbinformation stammt gar nicht aus dem Zellkern, sondern aus den Mitochondrien, kleinen Zell-Organellen. Das bedeute, daß ein geklontes Lebewesen gar nicht absolut identisch mit dem Spender des Zellkerns sei. Darauf wies Ingo Hansmann, Direktor des Instituts für Humangenetik und medizinische Biologie in Halle hin. Auch der französische Wissenschaftsminister François d'Aubert hat ein „völliges Verbot“ gefordert, Menschen zu klonen.
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