Gesetzesänderung in der Schweiz: Tätigkeitsverbot für Pädophile
Vorbestrafte Pädophile dürfen künftig keine Tätigkeiten mit Minderjährigen mehr ausüben. Die Schweizer Regierung will damit eine noch härtere Volksinitiative verhindern.
BERN dpa | In der Schweiz kann einschlägig vorbestraften Pädophilen künftig lebenslänglich jedwede Tätigkeit mit Minderjährigen verboten werden. Das betrifft die Berufsausübung etwa als Kindergärtner oder Lehrer, aber auch ehrenamtliche Tätigkeiten wie Schwimm- oder Fußballtrainer.
Entsprechende Gesetzesänderungen treten 2015 in Kraft. Das beschloss die Schweizer Regierung am Mittwoch.
Die richterlichen Verbote müssen aber im Verhältnis zu den jeweiligen pädophilen Vergehen stehen. Nur nach besonders schweren Sexualstraftaten gegen Minderjährige dürfen Gerichte – zusätzlich zur eigentlichen Strafe – lebenslange Verbote anordnen. Zwingend sind in solchen Fällen mindestens Tätigkeitsverbote von zehn Jahren.
Die Regierung hofft, mit dieser Regelung die Annahme einer Volksinitiative verhindern zu können, die sie für zu weitgehend hält. Auf Vorschlag der Kinderschutzorganisation Marche Blanche sollen alle pädosexuellen Straftäter automatisch mit einem lebenslänglichen Verbot für Tätigkeiten mit Minderjährigen oder Abhängigen belegt werden.
Gerichte hätten dann keinen Spielraum mehr, die Schwere der Tat zu berücksichtigen. Abgestimmt wird darüber am 18. Mai.
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