piwik no script img

Gesetzentwurf zur ZwangsprostitutionFreier sollen in den Knast

Bisher müssen nur Zuhälter von Prostituierten mit einer Strafe rechnen, nicht die Männer, die mit den Frauen Sex haben. Justizminister Maas will das ändern.

Hat vor, Freier nicht länger straffrei davonkommen zu lassen: Heiko Maas.

Berlin dpa/epd | Freier von Zwangsprostituierten müssen künftig mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Dies sieht nach einem Medienbericht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor. Die Neuregelung der Straftatbestände beim Menschenhandel werde auch von der Union unterstützt, schrieben die Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Bestraft werden sollen demnach Männer, die sexuelle Dienstleistungen von Frauen in Anspruch nehmen, obwohl sie von einer Zwangslage der Frau wissen. Ein Beispiel für eine Zwangslage wäre die Ausbeutung der Prostituierten durch einen Zuhälter. Bisher müssen nur die Zuhälter selbst mit Strafe rechnen, nicht aber die Freier.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte das geplante hohe Strafmaß. „Fünf Jahre Freiheitsstrafe – das macht deutlich, dass es ein schwerwiegendes Vergehen ist und kein Bagatelldelikt“, sagte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow den Funke-Zeitungen. Es sei jedoch fraglich, ob Freierstrafen durchzusetzen seien. „Man muss jemandem nachweisen, dass er wusste, dass die Prostituierte gezwungen wurde.“

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechnet damit, dass das Geschäftsmodell der Zwangsprostitution durch den Freier-Paragrafen gestört werde: „Wir wollen die Freier in die Verantwortung nehmen.“ Der Freier-Paragraf bietet den Freiern einen Ausweg: Sollte der Freier bemerken, dass die Prostituierte unter Zwang steht und sollte er deswegen freiwillig Anzeige erstatten, geht er straffrei aus.

Die Neuregelung zur Zwangsprostitution soll nun zügig umgesetzt werden: „Wir sind optimistisch, dass sie bald dem Kabinett vorgelegt werden kann“, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums den Funke-Zeitungen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

6 Kommentare

 / 
  • Aha. Als Freier sollte man also vorher nachfragen ob sie auch freiwillig da ist? Nette Idee. Kann man hinterher sagen man hat was gemacht. Und die Konservativen, die generell gegen Prostitution poltern sind auch zufrieden. Ändert einen Dreck an der Lage der Zwangsprostituierten, aber wir haben ein schönes neues Gesetz !

    • @Frank N. Stein:

      "Und die Konservativen, die generell gegen Prostitution poltern..."

      ...heimlich aber genau so Gebrauch von ihr machen....

  • Wie muß/soll man sich die Verbrechensbekämpfung der Polizei hier vorstellen ?

    Alternative a) : Die Polizei weiß schon , dass eine bestimmte Prostituierte unter Zwang arbeitet , beobachtet ,wie ein Freier diese aufsucht , und nimmt ihn "in flagranti" fest . (häääh ? Warum zieht die Polizei die Dame & ihren Zuhälter nicht schon früher aus dem Verkehr ??)

    Alternative b) : Die Polizei erfährt selbst erst spät von der Zwangssituation der Prostituierten . Wie will sie dann die Freier ermitteln , die schon vorher die Dienste der Frau in Anspruch genommen haben , und mit welchem Verdachtsgrund will sie diesen vorhalten können , dass sie die Zwangssituation gekannt hätten ? Ermitteln , ohne jeweils einen konkreten Tatverdacht zu haben ?

     

    Es kann natürlich sein , dass ich davon nur Bahnhof verstehe . Aber , hochverehrte Praktikanten der Gesetzgebung , könnte es auch so sein , dass i h r den Schuss nicht gehört habt ?

  • Dumme Frage: Wie bemerkt der Freier, ob die Prostituierte unter Zwang steht oder nicht?

     

    Wenn er denn angeklagt wird, wie wird der Beweis seiner "falschen Wahl" geführt?

     

    Ist das nicht ein bisschen bloßer Aktionismus?

  • "Der Freier-Paragraf bietet den Freiern einen Ausweg: Sollte der Freier bemerken, dass die Prostituierte unter Zwang steht und sollte er deswegen freiwillig Anzeige erstatten, geht er straffrei aus."

     

    Also zur Sicherheit einfach mal grundsätzlich Anzeige erstatten. Weil wenn schon die Pozilei nicht imstande ist, Menschenhandel von Prostitution zu unterscheiden und wirksam zu unterbinden, muß man es wenigstens vom Bürger erwarten.

     

    Dieser Staat ist längst so grotesk, wie man es uns über die DDR erzählt hat. Und er wird genau so zugrunde gehen: Unspektakulär und von Wenigen bedauert.

  • Spießerwahlkampf.