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Gesetzentwurf zum SorgerechtNeuigkeiten für Kümmer-Väter

Mütter sollen nicht mehr einfach das gemeinsame Sorgerecht ablehnen können. Am Mittwoch diskutiert das Kabinett einen Entwurf des Justizministeriums.

Gemeinsames Sorgerecht: Das Kabinett diskutiert einen Gesetzentwurf, der die Rechte von Vätern stärkt. Bild: dpa

BERLIN taz | Schaut man sich die Namen Neugeborener an, staunt man mitunter: Viele Kinder tragen den Nachnamen des Vaters. Auch dann, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Das gab es früher kaum. Beobachter sehen darin ein Indiz dafür, dass Väter heute präsenter sind als früher und das auch nach außen dokumentieren wollen.

Tatsächlich gibt es heute mehr Männer, die für den Nachwuchs da sind. Doch das neue Kümmern der Väter ist nicht so geregelt, dass ihnen die gleichen Rechte zustehen wie Müttern. Das soll sich jetzt ändern.

Am Mittwoch will die Koalition über einen Referentenentwurf zum gemeinsamen Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern verhandeln. Der Entwurf aus dem Justizministerin, der der taz vorliegt, wurde lange erwartet. Nötig geworden war er, weil das Bundesverfassungsgericht – angestoßen durch den Straßburger Menschenrechtsgerichtshof – 2010 das geltende Recht gekippt hat, nach dem die Mutter die gemeinsame Sorge ablehnen kann.

Nach dem Willen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll die Mutter das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr so einfach ablehnen können. Zwar soll sie nach der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht bekommen und der Vater muss sich für das gemeinsame Recht aussprechen. Lehnt die Mutter das ab, kann der Vater beim Familiengericht die gemeinsame Sorge beantragen.

Streit um beschleunigtes Verfahren

Innerhalb einer bestimmten Frist – im Gespräch sind sechs Wochen – kann die Mutter ihre Gründe darlegen, warum sie das nicht will. Schweigt sie oder „trägt keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe vor“, wird das gemeinsame Sorgerecht erteilt. Das soll im beschleunigten Verfahren geschehen.

Obwohl sich die Koalition dem Vernehmen nach einig ist, könnte es im Kabinett am Mittwoch trotzdem zu Debatten kommen. Ein Streitpunkt könnte das beschleunigte Verfahren sein, bei dem zudem nicht in jedem Fall eine Anhörung beider Elternteile vorgesehen sein soll.

Das lehnt beispielsweise die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) ab. „Ein vereinfachtes Verfahren wird der Bedeutung des Sorgerechts nicht gerecht“, sagt sie. Die Eltern seien anzuhören, weil RichterInnen am besten im Gespräch feststellen können, „wie die tatsächlichen Umstände sind“.

Merks Vorstoß sorgt bei der FDP für Irritation. So weist der Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae Merks Kritik als „unberechtigt“ zurück. Die Mütter hätten selbst in der Hand, das beschleunigte Verfahren zu verhindern, sagt er: „Wenn die Mutter die Zeit verstreichen lässt, gibt sie damit zu erkennen, dass auch sie auf eine mündliche Verhandlung keinen Wert legt.“ Außerdem habe sie „während der Schwangerschaft Zeit, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob sie eine gemeinsame Sorge mit dem Vater will.“

Studie: Mehrheit der Eltern für gemeinsame Sorge

Begleitend zur Gesetzentwicklung hat das Justizministerium eine Studie in Auftrag gegeben, die Erstaunliches zutage förderte: Die Mehrheit der nicht miteinander verheirateten Eltern, 62 Prozent, bekennen sich kurz vor oder nach dem Geburtstermin zur gemeinsamen Sorge.

Das sind mehr als erwartet, heißt es in der Untersuchung. Von den Eltern, die bei der Geburt des Kindes ohne Trauschein zusammenleben, vereinbaren zwei Drittel die gemeinsame Verantwortung. Die, die das ablehnen – das sind mehr Frauen als Männer –, begründen das mit Partnerschaftsproblemen. Dazu zählt auch, dass beide Partner nichts (mehr) miteinander verbindet. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass für solche Paare das gemeinsame Sorgerecht „weniger empfehlenswert“ sei.

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11 Kommentare

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  • D
    Doreen

    Ich finde es immerwieder schön zu lesen wie man(n) sich hier auf die Seite der Väter schlägt. ...auch lese ich des öfteren Samenspender und solche Sachen. "Arme, ausgenutze Männer"... mein Beileid. Hat sich aber schon mal Jemand Gedanken darüber gemacht, das mit diesem Gesetztesbeschluss auch die Leihmutterschaft teilweise legalisiert wird???

    Sehen wir es mal so: 1 Ehepaar, Sie kann keine Kinder bekommen will aber unbedingt eins, Er will Keins adopieren. Was könnte Man(n) tun? Er sucht sich eine Frau, erzählt ihr das Blaue vom Himmel, sie wird schwanger, bekommt ein Kind... und dann? Er geht zu seiner Ehefrau zurück, bekommt erst das Umgangsrecht, dann auch noch das Sorgerecht und fängt an alle Stellen davon zu überzeugen das es doch das Beste wäre das das Kind doch viel besser bei seiner Frau und ihm untergebracht ist, obwohl die Mutter des Kindes bereits ein Kind hat, einer geregelten Arbeit nachgeht und auch sonst nicht auffällig ist. Und Jugendamt, Verfahresbevollmächtigte und Richter spielen auch noch mit, weil sie die Vorreiter für was...? sein möchten? Müttern ihre Kinder wegzunehmen um Vätern mehr Rechte zu geben?

    Es ist keine Geschichte die ich hier aufgeschrieben habe sondern sie passiert mir gerade.... Ich bin nicht gegen die Rechte von Vätern, ganz im Gegenteil der Vater meines 1. Kindes hat auch das Sorgerecht und wir kommen gut miteinander klar.

    ...ich hege trotzdem starke Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und was daraus erwächst. Auf jeden Fall ein erhöhter Umsatz der Rechtsanwälte für Familienrecht.

  • R
    Riffhai

    Es ist schon traurig wenn man zuspüren bekommt wie dressierte famielenrichter einen papa der um das wohl von seiner tochter kämpft noch dazu demütigen !!

    vier jahre in zeitarbeits firmen gearbeitet und sich ausbeuten lassen und dann sagt der famielenrichter man währe ein faulenzer !!!,und dass mit 54 mein leben lang gearbeitet !! das ist alles so geheuchelt!!

  • P
    PeterWolf

    Nach zwei Jahren die minimalste Lösung, die das BVG eventuell nicht beanstandet.

    Nicht gerade eine Meisterleistung des FDP geführten Justizministeriums.

  • VL
    Vida loca

    Ich plädiere für folgendes Procedere:

    .

    Wir schaffen zunächst ein öffentliches Meinungsklima, in dem das alleinige Sorgerecht für den VATER als die wünschenswerteste Regelung des elterlichen Sorge gilt ("positive Diskriminierung"). Sobald die Mütter in ausreichender Weise dem sozialen Konformitätsdruck folgen und der Anteil alleinsorgender Väter den Anteil alleinsorgender Mütter erreicht hat, legen wir dieses Verhältnis als gesetzliche Quote fest.

    .

    Uff.

    .

    Im nächsten Schritt therapieren wir die Familienzerstörerinnen, die aus geringfügigen Anlässen Familien auflösen ("Väter entsorgen"), weil dies ein wirtschaflich sorgenreduziertes Leben ermöglicht. Wir stabilisieren Familien! Wieso sind wir da eigentlich nicht früher drauf gekommen?

    .

    Uff.

    .

    Infolge des sich nun stetig verringernden Anteils sorgerechtgeschädigter Kinder nutzen wir die nun anwachsende soziale Stabilität und die zunehmende emotionale Robustheit der Kinder und retten die Wirtschaft, bewerten das Klima endlich objektiv und lachen uns über Quotenmenschen, diesen komischen Feminismus und verkümmerte Väter tot.

    .

    Ende gut! :.)

  • N
    Normalo

    "Gemeinsames Sorgerecht, WENN dies dem Kindeswohl nicht zuwider läuft" heißt es. Mal sehen was die Gerichte aus diesem Gummiparagrafen machen werden...

     

    Gefestigte Rechtsprechung aus dem Scheidungsrecht ist, dass es dem Kindeswohl ganz von selbst zuwiderläuft, Eltern ein gemeinsames Sorgerecht zu geben, die sich über selbiges nicht außergerichtlich einigen können. Wir stehen also entweder vor einem Paraqdigmenwechsel im Familienrecht - den es nach den bisherigen Urteilen aus Straßburg und Karlsruhe NICHT gegeben hat - oder vor einem Rohrkrepierer.

     

    Richtig wäre ein gemeinsames Sorgerecht gewesen, dem sich jeder Elternteil unter gleichen Bedingungen widersetzen kann, meinetwegen auch mit vereinfachtem Eilverfahren für klare Fälle. So ist schon wieder der Vater von Anfang an der Buhmann, wenn er Mama vor den Kadi zieht (und auch noch die Frechheit besitzt zu gewinnen).

  • I
    ion

    "Von den Eltern, die bei der Geburt des Kindes ohne Trauschein zusammenleben, vereinbaren zwei Drittel die gemeinsame Verantwortung. Die, die das ablehnen – das sind mehr Frauen als Männer –, begründen das mit Partnerschaftsproblemen. Dazu zählt auch, dass beide Partner nichts (mehr) miteinander verbindet. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass für solche Paare das gemeinsame Sorgerecht „weniger empfehlenswert“ sei.";

     

    In den Fällen, in denen eine Mutter unter staatlicher Beihilfe und derseits gewährter (Rechts-)Privilegien das gemeinsame Sorgerecht (gegen den Willen des biologischen Vaters) hintertreibt und (einfach) die Meinung vertritt, dass einen: "nichts (mehr) miteinander verbindet", sollten jene Mütter dann auch gesetzlich verbindlich geregelt ohne jegliche pekuniäre Zuwendungen (Alimente) des 'Erzeugers' (, hier dann wohl richtiger: Samenspenders,) auskommen (müssen); Und: dementsprechend sollte insbesondere auch endlich das Erbrecht (des Kindes gegen den Vater) angepasst werden!

     

    (04.07.2012 08:52)

  • R
    r.kant

    Kümmer-Väter, könnte glatt von der BILD sein...

  • L
    locavida

    Ich plädiere für folgendes Procedere:

    .

    Wir schaffen zunächst ein öffentliches Meinungsklima, in dem das alleinige Sorgerecht für den VATER als die wünschenswerteste Regelung des elterlichen Sorge gilt ("positive Diskriminierung"). Sobald die Mütter in ausreichender Weise dem sozialen Konformitätsdruck folgen und der Anteil alleinsorgender Väter den Anteil alleinsorgender Mütter erreicht hat, legen wir dieses Verhältnis als gesetzliche Quote fest.

    .

    Uff.

    .

    Im nächsten Schritt therapieren wir die Familienzerstörerinnen, die aus geringfügigen Anlässen Familien auflösen ("Väter entsorgen"), weil dies ein wirtschaflich sorgenreduziertes Leben ermöglicht. Wir stabilisieren Familien! Wieso sind wir da eigentlich nicht früher drauf gekommen?

    .

    Uff.

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    Infolge des sich nun stetig verringernden Anteils sorgerechtgeschädigter Kinder nutzen wir die nun anwachsende soziale Stabilität und die zunehmende emotionale Robustheit der Kinder und retten die Wirtschaft, bewerten das Klima endlich objektiv und lachen uns über diesen komischen Feminismus tot.

    .

    Ende gut! :.)

  • I
    ion

    "Von den Eltern, die bei der Geburt des Kindes ohne Trauschein zusammenleben, vereinbaren zwei Drittel die gemeinsame Verantwortung. Die, die das ablehnen – das sind mehr Frauen als Männer –, begründen das mit Partnerschaftsproblemen. Dazu zählt auch, dass beide Partner nichts (mehr) miteinander verbindet. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass für solche Paare das gemeinsame Sorgerecht „weniger empfehlenswert“ sei.";

     

    In den Fällen, in denen eine Mutter unter staatlicher Beihilfe und derseits gewährter (Rechts-)Privilegien das gemeinsame Sorgerecht (gegen den Willen des biologischen Vaters) hintertreibt und (einfach) die Meinung vertritt, dass einen: "nichts (mehr) miteinander verbindet", sollten jene Mütter dann auch gesetzlich verbindlich geregelt ohne jegliche pekuniäre Zuwendungen (Alimente) des 'Erzeugers' (, hier dann wohl richtiger: Samenspenders,) auskommen (müssen); Und: dementsprechend sollte insbesondere auch endlich das Erbrecht (des Kindes gegen den Vater) angepasst werden!

  • G
    Gynäkologe

    Dies wird definitiv zu einem Geburtenrückgang führen.Wer wird sich denn noch zu einem Kind entschliessen wenn man bis zu Volljährigkeit desselben dann den Kindsvater "an der Backe" hat der einem zum Beispiel einen Umzug mit Kind verbieten kann.Kein klar denkender Mensch bzw. Frau.

  • NG
    [Name Gelöscht]

    Das ist doch im Grunde genommen ganz genau der selbe alte Stiefel, nur in einem anderen Gewand. Die Mütter bekommen nach der Geburt des Kindes grundsätzlich erstmal das alleinige Sorgerecht und die Väter müssen selbst auf bürokratischen Umwegen dafür sorgen, dass sie ebenfalls das Sorgerecht erhalten, indem sie einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen. Das in Aussicht gestellte "beschleunigte" Verfahren halte ich für pure Augenwischerei, denn die Familiengerichte sind bereits jetzt heillos überlastet und ich glaube kaum, dass für diese neuen Aufgaben mehr Richter und die benötigten Justizangestellten zur Verfügung gestellt werden.

     

    Männer haben ganz selbstverständlich das Recht zu zeugen. Männer haben auch ganz selbstverständlich die Pflicht, Unterhalt zu zahlen. Männer haben aber nicht ebenso selbstverständlich das Recht, für ihre Kinder rechtlich zu sorgen. Irgendeinen logischen Grund gibt es dafür nicht. Solange Väter nicht ebenso selbstverständlich wie die Mütter auch nach erfolgter Vaterschaftsanerkennung das Sorgerecht erhalten, und zwar automatisch und ohne vorherige Antragstellung, wird das Problem nicht gelöst, sondern lediglich verlagert.