piwik no script img

Gesetzentwurf von Buschmann und FaeserAmpel gegen Scheinväter

Die Bundesregierung will verhindern, dass Männer nur für den Aufenthaltstitel zu Vätern werden. Künftig soll das Ausländeramt zustimmen müssen.

Echte Vaterschaft oder Betrug? Justizministerium und Innenministerium wollen gegen sogenannte Scheinväter vorgehen Foto: Annette Riedl/dpa

Freiburg taz | Die Bundesregierung will gegen sogenannte Scheinväter vorgehen, die eine Vaterschaft nur anerkennen, um einer Frau oder sich selbst aufenthaltsrechtliche Vorteile zu verschaffen. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. In Verdachtsfällen soll künftig die Zustimmung des Ausländeramts erforderlich sein.

Medienträchtige Fälle wie der des Dortmunders Jonathan A., der 24 Kinder von verschiedenen Frauen anerkannt haben soll, haben politischen Handlungsdruck erzeugt. Denn nicht nur die Frauen und Kinder erlangen so Aufenthaltsrechte, oft können auch Familienangehörige nachgeholt werden. Allein im Fall von Jonathan A. erhielten so insgesamt 94 Personen ein Aufenthaltsrecht und leben nun überwiegend von Sozialleistungen.

Künftig soll, so der Gesetzentwurf, bei einem „Aufenthaltsgefälle“ eine Vaterschaftsanerkennung nur noch mit Zustimmung des Ausländeramts möglich sein. Ein solches Gefälle besteht zum Beispiel, wenn der Vater Deutscher ist, die Mutter aber nur geduldet – oder umgekehrt. Die Ministerien gehen von rund 65.000 Prüffällen pro Jahr aus. Die Hälfte davon betrifft Deutsche, die im Ausland leben.

Wenn der Mann mit einem Gentest beweist, dass er leiblicher Vater des Kindes ist, endet die Prüfung sofort wieder. Die Ministerien gehen davon aus, dass in zwei Dritteln der Prüffälle eine leibliche Vaterschaft vorliegt. Die Eltern haben dann Mehrkosten von 200 bis 300 Euro für den Gentest, der auch erst nach der Geburt durchgeführt werden darf. Doch auch wenn jemand nur „sozialer“ Vater sein will, ist eine Vaterschaftsanerkennung grundsätzlich möglich.

Noch mehr Arbeit für überlastete Ämter

Das Gesetz will nur Fälle ausschließen, bei denen es ausschließlich um die Verschaffung von aufenthaltsrechtlichen Vorteilen geht. Ob dabei Geld fließt, ist irrelevant. Das Ausländeramt soll laut Gesetzentwurf vermuten, dass eine soziale Vaterschaft vorliegt, wenn der Mann und die Frau seit mindestens sechs Monaten eine gemeinsame Meldeadresse haben, wenn der Mann für das Kind Unterhalt zahlt und/oder regelmäßig mit ihm Umgang hat. Auch eine Heirat von Mann und Frau würde zur Vermutung sozialer Vaterschaft führen.

Umgekehrt soll eine Vermutung gegen soziale Vaterschaft sprechen, wenn der Mann schon Kinder von anderen Frauen anerkannt hat, wenn Mann und Frau sich gar nicht verständigen können, wenn eine Bezahlung für die Anerkennung klar nachweisbar ist und/oder wenn Mann und Frau wiederholt nicht zu Anhörungsterminen erschienen sind.

In allen übrigen Fällen muss das Ausländeramt durch Befragen der Beteiligten oder auf anderen detektivischen Wegen herausfinden, ob die behauptete soziale Vaterschaft besteht. Wenn die chronisch überlasteten Ausländerbehörden länger als vier Monate brauchen, soll die Zustimmung als erteilt gelten. Der Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, ist derzeit in der Länder- und Verbände-Anhörung. Er soll im Juni im Kabinett beschlossen werden.

Auch bisher sind missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen verboten. Anträge wurden aber nur näher überprüft, wenn No­ta­r:in oder Standesamt Verdacht schöpften. Indem nun bei allen Fällen mit „Aufenthaltsgefälle“ zwingend das Ausländeramt einzuschalten ist, soll die Prüfung wirkungsvoller werden. In den Jahren 2018 bis 2021 wurden bundesweit insgesamt nur rund 290 missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen festgestellt.

2014 beanstandete das Bundesverfassungsgericht eine Regelung, bei der Ausländerbehörden in Verdachtsfällen einen Gentest verlangen konnten und bei fehlender biologischer Vaterschaft ein Missbrauch angenommen wurde. Es gebe auch gute Gründe, so Karlsruhe damals, die soziale Vaterschaft für ein Kind zu übernehmen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • Der Gesetzentwurf wird die Zahl der Anerkennungen nicht reduzieren, aber eine klare Regelung, nach welcher Frist die Prüfung beendet ist und die Zustimmung fingiert wird, ist im Interesse der Rechtssicherheit sehr zu begrüßen.

  • Was bleibt einem da, außer Kopfschütteln.



    "Wenn die chronisch überlasteten Ausländerbehörden länger als vier Monate brauchen, soll die Zustimmung als erteilt gelten."

    • @Trabantus:

      Finde ich sehr Sinnvoll. Ich als Mitarbeiter der Migrationsberatung habe schon mehrere Fälle Mitbetreut, bei denen eine Scheinvaterschaft offensichtlich war, da hätte ich mir im Interesse der Gesellschaft ein härteres Durchgreifen gewünscht. Andererseits sind die Bearbeitungszeiten bei den ABHs enorm lange, sodass eine solche Formulierung hoffentlich druck auf die ABHs ausübt und die Menschen dann zumindest die Sicherheit haben, dass das Verfahren nach 4 Monaten erledigt ist.

      • @tannenbaum:

        Es dürfte nicht nur an der Überlastung, sondern auch an den benötigten Maßnahmen zur Erlangung eindeutiger Nachweise liegen. Außer einer Abfrage bei Standes- und Jugendämtern, wie viele Kinder von wie vielen Frauen bereits anerkannt wurden, bleibt da nicht viel. Die Ausländerbehörden sind ja schließlich keine Privatdetektive wie im Fernsehen, sondern an Recht und Gesetz gebundene und auf Amtshilfe angewiesene Behörden. Mit der Meldepflicht wird eine eigene Datenbank geschaffen, was zumindest diese Ermittlung massiv vereinfacht und beschleunigt. Gutes, praxisnahes Gesetz!