Gesetz zur Geheimdienstkontrolle: BND-Schnüffelei besser kontrollieren
Die Regierung will den BND mit einem neuen Gesetz besser durch das Parlament kontrollieren lassen. Linke und Grüne haben starke Zweifel an der Wirksamkeit.
Linke und Grüne nannten auch die Pläne der Koalitionsfraktionen für eine Reform der Rechtsgrundlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) unzureichend. Der BND war im Zusammenhang mit der weltweiten Datenschnüffelei des US-Geheimdienstes NSA und eigenen Abhöraktionen gegen befreundete Staaten in die Kritik geraten. Das neue BND-Gesetz soll Anfang 2017 in Kraft treten.
Der für den BND zuständige Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) sagte, ungeachtet der Defizite beim BND gebe es keine Belege, dass der Dienst an einer anlasslosen Massenüberwachung mitgewirkt oder bewusst seinen gesetzlichen Handlungsspielraum verletzt habe. Hahn kritisierte dagegen, der BND-Gesetzentwurf legitimiere nachträglich, was sich im NSA-Untersuchungsausschuss als rechtswidrig oder fragwürdig herausgestellt habe.
Hahn und Ströbele, beide Mitglieder im Bundestagsgremium zur Kontrolle der Geheimdienste (PKGr), warnten, ein „Ständiger Beauftragter“ könne die parlamentarische Kontrolle aushebeln. Es bestehe die Gefahr, dass brisante Akten von der Regierung oder den Geheimdiensten nur noch an den Beauftragten gegeben würden. Hahn kritisierte zudem, eine früher geplante Informationsmöglichkeit der Fraktionschefs durch das geheim tagende Kontrollgremium sei gestrichen worden. Ströbele bemängelte, es gebe auch künftig keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn die Kontrolleure belogen würden.
PKGr-Chef Clemens Binninger betonte, nötig sei eine seriöse Kontrolle der Geheimdienste. „Wir sind nicht die Skandaldurchlauferhitzer, wenn es um die Dienste geht“, sagte er. PKGr-Mitglied Burkhard Lischka (SPD) sagte, der BND brauche sich für seine Arbeit nicht schämen – das Eigenleben und die Eigenmächtigkeiten in den Dienst müssten allerdings beendet werden.
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