Gesetz zu Trumps Onlinevermächtnis: „Covfefe“ zu den Akten
Ein US-Demokrat schlägt vor, Donald Trumps private Tweets im Nationalarchiv zu archivieren. Ein guter Vorschlag?
Endlich! Zwei Wochen ist es her, dass “The Donald“ Trump die Welt mit seinem legendären Twitter-Mausrutscher in Aufruhr versetzte. Während Medienmacher, Psychoanalytiker und Kaffeesatzleser noch immer über die Bedeutung von „covfefe“ rätseln, lockt nun ausgerechnet ein Demokrat mit der sinnigsten Interpretation: Am Montag legte der Abgeordnete Mike Quigley aus Illinois einen Gesetzesantrag vor mit dem knackigen Titel „Communications Over Various Feeds Electronically for Engagement“-Act.
Der hat zum Ziel, die präsidialen Social-Media-Aktivitäten im Nationalarchiv zu verewigen. Quigley will, dass das nicht nur für das offizielle „@POTUS“-Konto, sondern auch für Trumps Privataccount „@realDonaldTrump“ gilt. Da der Präsident den immer wieder als digitales Megafon nutzt, ist dieser Antrag nur konsequent.
Das Nationalarchiv der USA beherbergt die wichtigsten Hinterlassenschaften der amerikanischen Staatschefs: Unabhängigkeitserklärung, Verfassung, Bill of Rights – und, demnächst dann, Trumps Online-Vermächtnis. Was den bisherigen Präsidenten der Federkiel oder das Redemanuskript waren, sind für Trump die 140 Zeichen im Internet. Hier beweist er diplomatisches Feingefühl („Schwedischer Premier weiß nicht, was in seinem Land passiert. (…) Sad!“), wacht über die Gewaltenteilung („Kann nicht glauben, dass ein Richter unser Land so in Gefahr bringt. (…) Bad!“) und übt sich, wie bekannt, im kreativen Umgang mit der Landessprache („Trotz der konstant schlechten Presse covfefe“).
Seit 1978 schreibt der Presidential Records Act vor, dass alle präsidiale Korrespondenz für die Nachwelt aufbewahrt werden muss. Durch seinen Antrag will Quigley das Gesetz auf den Bereich der sozialen Medien ausweiten. Ob er den Covfefe-Act tatsächlich im Kongress durchbekommt, ist fraglich. Für eine Mehrheit fehlt ihm wohl die Unterstützung der Republikaner. SAD!
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