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Gesetz zu LieferkettenArroganz und Ignoranz

Hannes Koch
Kommentar von Hannes Koch

Verbesserungen bei Menschenrechten ausländischer Zulieferer kosten Geld. Das Gesetz muss schnell her.

Dhaka, Bangladesch, am 1. Mai: Textilarbeiterinnen demonstrieren für bessere Arbeitsbedingungen Foto: Mohammed Ponir Hossain/reuters

S eit etwa 30 Jahren debattiert die Öffentlichkeit in reichen Staaten wie Deutschland, Frankreich und den USA über Vor- und Nachteile der Globalisierung. Trotzdem scheinen die Vorstände der meisten großen Unternehmen hierzulande noch zu denken: Was geht uns das an? Darauf deutet das Ergebnis einer Umfrage der Bundesregierung hin – nur 20 Prozent der teilnehmenden Firmen kümmern sich ausreichend um die Menschenrechte der Beschäftigten in ihren ausländischen Zulieferfabriken. Es herrscht eine Mischung aus Arroganz, Ignoranz und Gewinnfixierung.

Dabei geht es um einfache Dinge: Erhalten die ArbeiterInnen Löhne, die ein einigermaßen normales Leben ermöglichen? Sind die Fabrikgebäude vernünftig gebaut, gibt es genug Feuerlöscher und Notausgänge? Werden Frauen weder belästigt noch benachteiligt? Um diese Fragen zu beantworten, müssen Unternehmen analysieren, ob es derartige Risiken bei ihren Lieferanten in Bangladesch, Kambodscha, Äthiopien oder Honduras gibt. Nicht mal diesen ersten Schritt konnte offenbar die Mehrheit der Firmen nachweisen. Menschenrechte irgendwo in Asien, Afrika und Lateinamerika sind ihnen egal.

Unglaublich eigentlich. Das sagt sehr viel über den Gehalt offiziellen Geredes über die sogenannte Unternehmensverantwortung. Manche Organisationen wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) oder der Branchenverband Textil und Mode unterstützen die Ignoranz ihrer Mitglieder, wo es geht. Solche Verbände braucht niemand. Am wenigsten die Unternehmen, die doch beraten werden sollten, wie sie auf der Höhe der Zeit bleiben.

Ja: Verbesserungen kosten Geld – allerdings nicht so viel, dass die importierten Waren für die hiesigen VerbraucherInnen wesentlich teurer würden. CSU-Entwicklungsminister Gerd Müller und SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil müssen jetzt das angekündigte Gesetz zur Einhaltung der Menschenrechte in der globalen Produktion auf den Weg bringen, auch gegen Widerstände, etwa im Wirtschaftsministerium.

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Hannes Koch
Freier Autor
Geboren 1961, ist selbstständiger Wirtschaftskorrespondent in Berlin. Er schreibt über nationale und internationale Wirtschafts- und Finanzpolitik. 2020 veröffentlichte er zusammen mit KollegInnen das illustrierte Lexikon „101 x Wirtschaft. Alles was wichtig ist“. 2007 erschien sein Buch „Soziale Kapitalisten“, das sich mit der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen beschäftigt. Bis 2007 arbeitete Hannes Koch unter anderem als Parlamentskorrespondent bei der taz.
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1 Kommentar

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  • Ich schreibe es auch gerne noch einmal: Es ist ein erkennbar populismusgetriggertes, völlig systemwidriges Gesetzesvorhaben. Selbst innerhalb eines Konzerns gibt es nur in Ausnahmefällen eine Durchgriffshaftung; eine solche für fremde Dritte, die ich rechtlich nicht beeinflussen kann, ist juristisch absurd.

    Und: das Vorhaben weist paternalistisch-kolonialistische Züge auf, denn es muss neben anderen willkürlichen Abgrenzungskriterien "Schurkenlieferantenstaaten" definieren. Oder möchte beispielsweise die taz für Lohnrückstände ihres finnischen Papierlieferanten in Haftung genommen werden?

    Der Schuss wird außerdem nach hinten losgehen. Zwar fühlt sich der deutsche Staat offensichtlich für das Wohl und Wehe von Arbeitnehmern in anderen Staaten verantwortlich. Denen wird jedoch am Ende nicht geholfen. Kein deutsches Privatunternehmen hat in einem fremden Land Befugnisse, dort geltende Arbeitsschutzbestimmungen durchzusetzen, geschweige denn solche zu erlassen. Also wird sich das Unternehmen von dort zurückziehen und der ausländische Betrieb wird sich einen Abnehmer suchen, dessen Land ein solches Haftungsregime nicht hat.



    Hier sollen also Unternehmen das erzwingen, was die Politik aus Gründen der Staatensouveränität nicht darf.