Gesetz gegen Immobilienblase: Fehlentwicklungen verhindern
Die Bundesregierung plant, vorsorglich ihre Eingriffrechte zu erweitern, um eine Immobilienblase in Deutschland zu verhindern.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei einer Marktüberhitzung eine Obergrenze für den Fremdfinanzierungsanteil bei einem Immobilienkauf festgelegt werden kann. Außerdem kann ein Zeitraum fixiert werden, in dem ein gewisser Anteil eines Kredites zurückgezahlt werden müsste. Auch eine Grenze für die Schuldentragfähigkeit eines Kreditnehmers bezogen auf sein Einkommen könnte definiert werden. Möglich wäre zudem, dass eine Mindestrückzahlung vereinbart werden müsste – tilgungsfreie Kredite wären dann nicht mehr möglich. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden.
Für Kleinkredite solle eine Bagatellgrenze geschaffen werden, hieß es weiter in der Bundesregierung. Auch Darlehen zur Finanzierung von Renovierungen und Sanierungen blieben unberücksichtigt, ebenso Anschlussfinanzierungen und der soziale Wohnungsbau. In bestehende Kredite solle nicht eingegriffen werden. Außerdem sei vorgesehen, dass Banken in einem begrenzten Rahmen außerhalb der Regeln Immobilienkredite vergeben dürften, wenn dadurch die Stabilität des Instituts nicht gefährdet würde.
Ob irgendwann konkrete Regeln erlassen würden, hänge von der Marktentwicklung ab, hieß es weiter in der Regierung. Die Bundesbank und die Finanzaufsichtsbehörde BaFin würden dazu die Marktlage fortlaufend prüfen.
Dem Ausschuss für Finanzstabilität gehören Vertreter des Finanzministeriums, der Bundesbank und der BaFin an. Das Gremium hatte Mitte 2015 zusätzliche Eingriffsrechte der Aufsichtsbehörden zur Verhinderung einer kreditgetriebenen Überhitzung am Immobilienmarkt empfohlen. Dadurch solle eine Gefährdung der Finanzstabilität aus einer übermäßigen Verschuldung und aus Preisblasen am Immobilienmarkt begrenzt werden. In der Regierung hieß es, Beispiele wie Irland oder Spanien zeigten, dass es richtig sei, sich einen solchen Werkzeugkasten vorsorglich zuzulegen.
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