Gesetz gegen Hass im Netz in Österreich: Cyber-Hass wird teuer
Ein überparteilicher Gesetzentwurf soll Opfern schnelleres Vorgehen gegen Hasspostings ermöglichen. Plattformen sollen Posts umgehend löschen müssen.
Justizministerin Alma Zadić (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, Frauenministerin Susanne Raab (beide ÖVP) und Sigi Maurer, die Fraktionschefin der Grünen im Nationalrat, die die Initiative präsentierten, sind alle selbst schon Ziel von kruden Anzüglichkeiten, wüsten Beschimpfungen und Morddrohungen gewesen.
Sigi Maurer steht nächste Woche wieder vor Gericht, weil sie einen Bierwirt bloßgestellt hat, von dessen Computer sie wiederholt sexuell angemacht wurde. Er bestreitet, Autor der zotigen Botschaften zu sein und klagte auf Rufschädigung.
Nach der zukünftigen Gesetzeslage hätte Maurer nur ein Formblatt herunterladen müssen, Screenshots von den Postings anhängen und ein Bezirksgericht um einen Unterlassungsauftrag ersuchen müssen. Im Schnellverfahren wäre die Sache erledigt gewesen.
Auch für Upskirting drohen jetzt Strafen
„Wir als Politikerinnen wissen uns zu wehren“, sagte Zadić, die seit ihrer Vereidigung Personenschutz genießt. Aber die meisten Menschen würden vor einer gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte zurückschrecken, weil es lange dauere und mit hohem Kostenrisiko verbunden sei. Im Falle eines Freispruchs oder eines Vergleichs bleibe man auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen. Jetzt würden die Gerichtsgebühren für Fälle von Hass im Netz für drei Jahre suspendiert. Danach wolle man evaluieren, ob diese Lösung auch angenommen wird.
Cybermobbing war bisher nur strafbar, wenn es „fortgesetzt“ ausgeübt wurde. Jetzt wird auch schon das einmalige Beleidigen, Bloßstellen oder Belästigen einer Person unter Strafe gestellt. Upskirting, also das heimliche Fotografieren oder Filmen des Intimbereichs unter dem Rock, ist derzeit überhaupt nicht mit Strafe bedroht. Auch das wird sich ändern.
Plattformen mit mehr als 100.000 Nutzern und/oder über 500.000 Euro Jahresumsatz werden verpflichtet, rund um die Uhr ansprechbare Personen zu beschäftigen, die binnen 24 Stunden einen Löschungsauftrag umsetzen. Das Gesetzespaket geht jetzt in Begutachtung und landet dann im Nationalrat.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Geschasste UN-Sonderberaterin
Sie weigerte sich, Israel „Genozid“ vorzuwerfen
Prognose zu Zielen für Verkehrswende
2030 werden vier Millionen E-Autos fehlen
Mord an UnitedHealthcare-CEO in New York
Mörder-Model Mangione
Vertrauensfrage von Scholz
Der AfD ist nicht zu trauen
Fußball-WM 2034
FIFA für Saudi-Arabien
Fake News liegen im Trend
Lügen mutiert zur Machtstrategie Nummer eins