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GerichtsurteilKein Status bei Flucht vor Militärdienst

| Ein 20-jähriger Mann aus Syrien, der in seiner Heimat nicht zum Militär wollte, erhält nach einem Gerichtsurteil keinen Flüchtlingsstatus. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hob am Donnerstag eine Entscheidung der Vorinstanz auf, den Mann als Flüchtling nach der Genfer Konvention anzuerkennen. Diese Anerkennung hätte ihm einen Familiennachzug ermöglicht. Ihm wird jedoch nur der subsidiäre Schutz gewährt, der eine Abschiebung verhindert. (dpa)

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