Gerichtsurteil zu Straßenausbau-Kosten: Anlieger muss 190.000 Euro zahlen
Ein Landwirt muss massiv zuzahlen für den Ausbau einer Straße, die an seinem Grundstück vorbeiführt – und nicht da endet, wo sie hätte enden sollen.
Foto: dpa / Frank Molter
Im Einzelfall ungerecht, trotzdem rechtens: Der Landwirt Ulrich Albert aus Lütjenburg muss rund 190.000 Euro für den Ausbau einer Straße zahlen, die an seinem Wohngrundstück und mehreren Äckern vorbeiführt. Das entschied das Schleswiger Oberverwaltungsgericht und beendete damit einen seit 2014 laufenden Rechtsstreit. Albert ist trotz der Niederlage froh, das Verfahren geführt zu haben.
Die Straße Nienthal schlängelt sich zwischen Ackerland und Wiesen entlang. Nur sechs Anlieger*innen besitzen Grundstücke dort. Die meisten Flächen gehören dem Ehepaar Albert. Der heute 65-jährige Landwirt hatte vor Jahren mit der Stadt getauscht: Gegen Land neben seinem Wohnhaus gab er eine denkmalgeschützte Scheune ab, die die Stadt zu einem „Erlebniszentrum“ ausbauen wollte.
Die Attraktion auf dem platten Land sollte Busgruppen anziehen, also musste eine besonders breite und gut ausgebaute Straße mit zahlreichen Laternen her. Gut 600.000 Euro kostete der Ausbau des 900 Meter langen früheren Feldwegs. Doch das geplante Erlebniszentrum kam nie zustande. Die Straße endet heute an einem kleinen Eiszeitmuseum.
Laut Satzung der Stadt wurden dennoch drei Viertel der Kosten auf die Anlieger*innen umgelegt. Schließlich, so die Begründung, profitieren die von neuen Straßen am meisten. 2014 flatterte den Alberts daher eine Forderung über 217.000 Euro ins Haus. Der Landwirt war empört: „Ich sehe ein, dass wir etwas zahlen sollen – aber nicht in der massiven Höhe.“
Er nahm einen Kredit auf, zahlte unter Vorbehalt und klagte. Nun, nachdem er in zwei Instanzen verloren hat, nimmt er die Sache mit bitterem Humor: „Andere bauen ein Haus oder leisten sich anderen Luxus. Ich zahle die Straße.“ Grundstücke verkaufen müsse er aber nicht, sagt er. Aber noch rund zehn Jahre werde er den laufenden Kredit abstottern müssen.
Kosten für Laternen rausgerechnet
Alles in allem geht es um rund 220.000 Euro: Zwar hatte die erste Gerichtsinstanz die ursprüngliche Summe um rund 30.000 Euro reduziert – unter anderem wurden Kosten für die Laternen herausgerechnet –, dafür kam im Lauf der Jahre ein ähnlich hoher Betrag für Gerichts- und Anwaltskosten dazu. Finanziell hätte er sich den langen Gerichtsweg also sparen können, sagt Albert: „Aber ich konnte nicht Ja und Amen dazu sagen.“
Der Fall hat in Schleswig-Holstein zu Debatten über die Straßenausbaubeträge geführt. Der Verband „Haus und Grund“ sprach nach dem Urteil von „Abzocke“ und forderte die Jamaika-Regierung auf, Kommunen finanziell besser zu stellen, damit sie Wege aus eigener Kraft sanieren können. Seit 2017 dürfen Kommunen in Schleswig-Holstein entscheiden, ob sie Straßensanierungen aus Rücklagen zahlen, Kosten auf alle umlegen oder die Anlieger*innen beteiligen. Sein Fall habe durchaus etwas bewirkt, glaubt Albert: „Ich habe von mehreren Gemeinden gehört, die Sanierungskosten nun über die Steuern abrechnen, weil sie sich den Ärger ersparen wollen.“
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