Gerichtsurteil zu Polizei-Datensammlung: Staatsschutz rechtswidrig aktiv

Wegen des Klebens eines Stickers landete ein 31-Jähriger in einer Datensammlung der Göttinger Polizei. Das war laut Verwaltungsgericht unrechtmäßig.

Ein Fahrrad-Piktogramm auf einem Boden. In den Reifen des Fahrrads kleben Antifa-Aufleber.

Für die Göttinger Polizei ein Grund zur Überwachung: Antifa-Aufkleber Foto: KH/imago

GÖTTINGEN taz | Die Polizeidirektion (PD) Göttingen hat erneut einen Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit von Datensammlungen über mutmaßliche Angehörige der linken Szene durch den Staatsschutz verloren. Das Göttinger Verwaltungsgericht entschied, dass eine Speicherung in einer neu angelegten Datensammlung unter dem Namen „PMK-links“ rechtswidrig war. „PMK“ steht für politisch motivierte Kriminalität.

Geklagt hatte ein heute 31-jähriger Göttinger, der in die Datensammlung aufgenommen wurde, weil er im Mai 2017 mit Spucke einen Aufkleber an einen Laternenmast geklebt haben soll. Die Polizeidirektion hatte den Mann auf ein Auskunftsersuchen mit Schreiben vom 1. November 2018 darüber informiert, dass seine personenbezogenen Daten in jener Datensammlung „PMK-links“ gespeichert seien, die der „Recherche und Analyse von Informationen zur Aufklärung sowie zur Verhütung in Straftaten“ diene. Anlass für die Speicherung des Betroffenen war aber keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit – nämlich eben jenes Anbringen des Aufklebers.

Das Verwaltungsgericht urteilte nun, dass die Datenspeicherung in der „PMK-links“ rechtswidrig war. Eine Ordnungswidrigkeit begründe eben keine Eintragung in diese Datei. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass der Kläger in Zukunft politisch links motivierte Straftaten begehen werde.

Der Staatsschutz hatte die „PMK-links“ vermutlich ab 2017 neu aufgebaut, nachdem sich die Göttinger Polizei bereits wegen früherer Datensammlungen gerichtlich bescheinigen lassen musste, rechtswidrig gehandelt zu haben. Damals war aufgeflogen, dass das Staatsschutz-Kommissariat in fünf Aktenordnern Informationen über mehrere Hundert Personen gesammelt hatte, die von den Beamten als Linke eingestuft wurden. Neben Namen und Fotos umfassten die Daten auch Wohnanschrift, Religionszugehörigkeit, Familienstand, Social-Media-Profile. Die Ordner waren mit „Limo“ beschriftet, ein Polizeibegriff für „Straftäter, politisch links motiviert“.

Sven Adam, Rechtsanwalt

„Die absurde und rechtswidrige Datensammlung sogar aufgrund von Bagatelldelikten hat mit dem Handeln einer an Recht und Gesetz gebundenen Behörde nichts zu tun“

24 Betroffene klagten seinerzeit gegen die Datensammlung – und bekamen weitgehend Recht. In dem Verfahren hatte auch der kürzlich entlassene Göttinger Polizeichef Uwe Lührig eingeräumt, dass die Datensammlung unzulässig gewesen war. Wenn auch nur aus formalen Gründen: Die Polizei habe es versäumt, vorher die Genehmigung des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten einzuholen. In einem solchen Antrag müssten Inhalt, Grund und Zweck der Datensammlung sowie die Dauer der Aufbewahrung festgelegt sein. Diese datenschutzrechtlich vorgeschriebene Dateibeschreibung habe gefehlt.

„Bei der Göttinger Polizeidirektion hat trotz des Skandals aus dem Jahr 2017 kein Umdenken stattgefunden“, sagte der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam. Er vertritt den Kläger im Fall der „PMK-links“. „Die absurde und rechtswidrige Datensammlung sogar aufgrund von Bagatell-delikten hat mit Datenschutz und dem Handeln einer an Recht und Gesetz gebundenen Behörde nichts mehr zu tun.“

Dabei hat das Ausspähen der linken und alternativen Szene in Göttingen eine noch viel längere Tradition. Schon 1978 schleuste das niedersächsische Landeskriminalamt (LKA) zwei Agenten in den Göttinger Arbeitskreis gegen Atomenergie ein. „Wicky“ und „Rudi“, so die Tarnnamen der Spitzel, flogen durch Hinweise ehemaliger Schulfreunde auf.

1982 veröffentlichte die Alternative Grüne Initiativen-Liste (AGIL) Mitschnitte aus dem Polizeifunk: So wurde bekannt, dass in Göttingen geheime Polizeieinheiten operierten – ohne öffentliche Kontrolle und auch ohne ausreichende rechtliche Grundlage. Sie nannten sich „Aufklärungs- und Festnahmekommandos“. Rund 50 Beamte gehörten ihnen an. Ihr Auftrag: ständiges Beschatten, Provozieren und wenn möglich Festnehmen einzelner Linker oder kleiner Gruppen.

Im Funk unterhielten sich die Beamten zum Beispiel so: „X und Anhang gehen hier durch die Stadt. Wir wollen die ein bisschen beschatten. Aber so, dass wir denen auf den Hacken herumfahren … Der X wird schon nervös.“ – „Ja, wollt ihr sie jetzt mal anhalten? Einsacken …?“ – „Na, dann wollen wir sie mal einsammeln … Wir stoppen sie … Kommt ran.“

Daten der Überwachten wurden an einen Computer in Hannover übermittelt, auf dem sich das Spuren- und Dokumentationssystem (Spudok) befand. Die Liste enthielt Hunderte Namen, darunter auch die des späteren Bundesumweltministers Jürgen Trittin und einer querschnittsgelähmten Ehrenbürgerin der Stadt.

Im Vorfeld des Castor-Transports im November 2004 verfolgten LKA-Beamte den Göttinger Physikstudenten und AKW-Gegner Daniel H. zwei Wochen lang auf Schritt und Tritt. Sie hörten mehr als 80 Telefongespräche von ihm und seinen Mitbewohnern ab, machten Videoaufnahmen, überwachten Kneipen- und private Kontakte und verfolgten H. einmal sogar bis auf die Uni-Toilette.

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