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Gerichtsurteil und Studie gegen AirbnbAirbnb an die Daten gehen

Bezirke dürfen Airbnb zur Datenherausgabe verpflichten, urteilt das Verwaltungsgericht. Doch die Plattform bleibt schwer zu kontrollieren.

Mit dem Rollkoffer in die Kommodifizierung der Städte Foto: dpa

Berlin taz | Airbnb darf nicht weiter die Herausgabe von Vermieterdaten an die Bezirke verweigern – so wie es die Ferienwohnungsplattform mit Berufung auf ihren irischen Geschäftssitz oder vermeintlichen Datenschutz bisher getan hat. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht Ende Juni entschieden – und nun in einem ausführlichen schriftlichen Urteil begründet.

Airbnb hatte gegen den Bezirk Tempelhof-Schöneberg geklagt, weil dieser die Herausgabe der Daten zu Inseraten sowie deren Löschung verlangt hatte, bei denen aufgrund fehlender oder falscher Regis­triernummern der Anfangsverdacht der Zweckentfremdung vorlag. Wer seine Wohnung an Tou­ris­t*in­nen vermieten will, braucht dafür nämlich seit dem letztmalig im August 2018 veränderten Zweckentfremdungsverbotsgesetz eine Genehmigung des Bezirksamtes und eine individuelle Registriernummer.

Das Bezirksamt hatte sich im März 2019 die über die Analyseplattform Inside Airbnb gelisteten Angebote angeschaut. Von den damals 22.251 Angeboten von Ferienwohnungen in Berlin enthielten demnach 20.696 Anzeigen keine oder falsche Registriernummern. Den amtlichen Bescheid, die Nutzerdaten für etwa 400 Wohnungen herauszugeben, wies der Konzern mit dem Argument zurück, einzig irischem Recht und der Aufsicht dortiger Behörden zu unterliegen. Die Herausgabe personenbezogener Daten erfolge nur bei Bedrohung für Menschenleben, die Existenz des Staates oder bei Verdacht einer schweren Straftat. Zudem gehe es Airbnb um die informationelle Selbstbestimmung seiner Nutzer*innen.

Diese Argumentation wiesen die Rich­te­r*in­nen zurück. Durch das Zweckentfremdungsverbotsgesetz sei das Auskunfsverlangen des Bezirks gedeckt, das Telemediengesetz, das sich auf die europäische E-Commerce-Richtlinie stützt, steht der Übermittlung durch Airbnb nicht im Wege. Der Auskunftsanspruch sei mit europäischem Recht vereinbar. Airbnb dürfe sich nicht auf das Herkunftslandprinzip berufen, wonach die Tätigkeit von Dienstanbietern allein nach dem Recht des Herkunftsstaats beurteilt wird, da das Auskunftsverlangen nicht den freien Dienstleistungsverkehr einschränke.

Außerdem ist laut Gericht der Eingriff in die Datensouveränität der Use­r*in­nen verhältnismäßig, da nur klar definierte Basisdaten der Ver­mie­te­r*in­nen sowie Merkmale zu Wohnung und Vermietung angefordert wurden. Einzig die Abfrage der Vermietungsdaten vor 2018 wies das Gericht zurück.

Keine direkte Auswirkung

Die zuständige Stadträtin Christiane Heiß (Grüne) hatte bereits nach der mündlichen Verhandlung gegenüber dem RBB von „weitreichenden Folgen“ des Urteils gesprochen, „mindestens bundesweit, vielleicht sogar in der EU“. Unmittelbar wird der Bezirk dennoch keine Daten erhalten. Das Gericht ließ eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu – und Airbnb wird jede Möglichkeit nutzen, die Datenherausgabe zu verhindern. Selbst bei einem letztinstanzlichen Urteil und einem Ordnungsgeld des Bezirkes bleibt die Herausforderung, dieses per Gerichtsvollzieher in Irland einzutreiben. Ein Ende der systematischen Umgehung rechtlicher Regeln durch Airbnb ist also vorerst nicht in Sicht.

Bei der Vorstellung einer Aribnb-Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung mit dem Titel „Gemütliches Loft mit Aussicht auf Verdrängung“ am Mittwoch sagte die Linke Stadtentwicklungsexpertin Katalin Gennburg dann auch, dass es eine Regelung auf europäischer Ebene bedürfe, etwa über den Digital Services Act, der derzeit neu verhandelt werde.

Ob die von der Linksfraktion im EU-Parlament befürwortete Datenregulierung, etwa eine „konsequente Bestrafung bei Verweigerung von Datenaustausch“ bei gleichzeitiger Herausnahme von Regulierungen, die kommunalen Wohnraumschutz betreffen, tatsächlich zustande kommt, steht jedoch in den Sternen. Auch eine Digitalsteuer für Internetunternehmen sei eine der weiterhin anstehenden Aufgaben, so Gennburg.

Vielfältige Probleme

Kommunen stehen laut Studie derzeit vor folgendem Problem: „Weil Airbnb seine User deckt, wenn diese lokale Gesetze gegen Kurzzeitvermietungen brechen, indem das Unternehmen die Daten nicht freigibt, besteht kaum ein Überblick über die von Airbnb-Nutzer*innen angebotenen Wohnungen.“ Nur über die Einsicht in die Daten vor allem der genauen Adressen der Angebote sei die „Rückgewinnung dieses zweckentfremdeten Wohnraums“ zu erreichen.

Mehr als 20.000 Angebote, davon 10.000 ganze Wohnungen, führen, so die Studie, zu einer „Kommodifizierung, also dem Zur-Ware-Machen des Wohnens“, zur „Aufwertung“ von Nachbarschaften, höheren Mieten und Verdrängung von Gewerbe für den täglichen Bedarf zugunsten von touristischen Angeboten. Dazu komme ein mehrfacher steuerlicher Verlust für die Städte: Als Konzern mit irischem Sitz zahlt Airbnb in Berlin keine Steuern auf seine Einnahmen; zudem geben viele Ver­mie­te­r*in­nen ihre Einnahmen nicht bei der Steuer an und zahlen auch nicht die Tourismussteuer City Tax.

Mit einer Schärfung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes ist derzeit das Abgeordnetenhaus beschäftigt. Nach einer Anhörung im Stadtentwicklungsausschuss Mitte Juni könnte noch Mitte August der Gesetzesentwurf beschlossen werden. Doch an dem Vorschlag aus der Verwaltung von Senator Sebastian Scheel (Linke) gibt es Kritik aus den eigenen Reihen. Vorgesehen ist bislang vor allem, die Registriernummernpflicht auch auf gewerbliche Angebote auszudehnen, so dass jede Annonce eine Nummer braucht. Weil aber Gewerbe nicht unter das Gesetzesziel Wohnraum falle, werde das Gesetz so angreifbar, sagt etwa die Grüne Katrin Schmidberger.

Sie und Gennburg setzen sich da­rüber hinaus dafür ein, die Ausnahme, Zweitwohnungen bis zu 90 Tage untervermieten zu dürfen, zu streichen. Die SPD allerdings habe angekündigt, keine weiteren Verschärfungen mitzutragen.

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1 Kommentar

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  • Früher war Italien der klassische Sitz der Mafia - jetzt ist es offenbar Irland.