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Gerichtsurteil stützt PostbeschäftigteMehr Rente für Teilzeit-Postler

Freiburg (taz) – Die Teilzeitbeschäftigten der ehemaligen Deutschen Bundespost haben einen weiteren juristischen Sieg im Kampf um ihre Betriebsrente errungen. Der Europäische Gerichtshof wies gestern die Ansicht der Nachfolgeunternehmen Deutsche Post und Telekom zurück, dass die Betriebsrenten nur rückwirkend bis 1990 bezahlt werden müssten.

Die bis 1991 geltenden Post-Tarifverträge hatten vorgesehen, dass Teilzeitarbeitskräfte keine Rente von der „Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost“ erhalten. 1995 entschied jedoch das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass diese Tarifverträge unwirksam seien, denn sie verletzten den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3). Es gebe „keinen einleuchtenden Grund“, so das BAG, warum Teilzeitbeschäftigte keinen Anspruch auf Betriebsrente haben sollten.

Die Postunternehmen wenden sich nun gegen einen rückwirkend unbefristeten Anschluss der Teilzeitkräfte an das Betriebsrentensystem. Dadurch würden die Unternehmen finanziell überfordert. Der EuGH lehnte die Argumente der Post jedoch ab. Da sich das BAG auf deutsche Grundrechte gestützt habe, komme eine Beschränkung aus europarechtlichen Gesichtspunkten nicht in Betracht.

Beim Bundesverfassungsgericht ist noch ein Verfahren anhängig, bei dem die Postunternehmen Vertrauensschutz geltend machen. Erst wenn Karlsruhe entschieden hat, ist dieser Rechtsstreit endgültig abgeschlossen. (Az C-50/96) chr

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