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Gerichtshof zum Fall Deniz YücelTürkei soll Stellungnahme abgeben

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei aufgefordert, Stellung zum Fall Yücel zu beziehen. Auch Deutschland könne sich äußern.

Deniz Yücel sitzt seit Februar wegen Terror- und Spionagevorwürfen in einem türkischen Gefängnis Foto: reuters

Berlin afp | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die türkische Regierung einem Bericht zufolge aufgefordert, eine Stellungnahme zum Fall des inhaftierten deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel abzugeben. Das teilte das Gericht Yücels Rechtsanwalt Veysel Ok in einem Schreiben mit, wie die Berliner Tageszeitung Welt am Donnerstag berichtete.

Yücel hatte Anfang April beim EGMR Beschwerde gegen seine Inhaftierung eingelegt. Die Stellungnahme der türkischen Regierung sei eine wesentliche Voraussetzung für eine Entscheidung des Gerichtes. Für die Abgabe der Stellungnahme habe das Gericht der türkischen Regierung eine Frist bis einschließlich 23. Oktober gesetzt. Dem Schreiben des EGMR zufolge hat der Gerichtshof auch bei der Bundesregierung angefragt, ob diese in Anbetracht der deutschen Staatsbürgerschaft Yücels eine Stellungnahme abgeben wolle.

Nach Eingang der Stellungnahme aus Ankara können Yücels Anwälte in einer eigenen Stellungnahme darauf reagieren. Anschließend kann der Fall vor dem EGMR verhandelt werden. Yücel hatte am 6. April Beschwerde vor dem EGMR gegen seine Inhaftierung eingelegt.

Yücel sitzt seit Mitte Februar in Istanbul in Haft. Dem deutsch-türkischen Journalisten werden wegen seiner Artikel zum Kurdenkonflikt und dem gescheiterten Militärputsch im vergangenen Juli „Terrorpropaganda“ und „Volksverhetzung“ vorgeworfen. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan beschuldigte den Welt-Korrespondenten zudem, ein deutscher Spion zu sein.

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1 Kommentar

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  • Wenn dann die Entscheidung vom EMRK gefallen ist und Herr Erdogan sehr wahrscheinlich nicht einlenken wird, so sollte man über Strafen und Sanktionen nachdenken. Als Mitglied der Vereinten Nationen hat die Türkei Menschenrechte zu respektieren. Und Herr Erdogan hat zudem viel Geld für die Versorgung von Syrischen Flüchtlingen erhalten. Ganz sicher wird nicht das gesamte Geld für Flüchtlinge ausgegeben.

     

    Und zwar hat die Türkei dem Europarat mitgeteilt, dass sie aufgrund des am 21. Juli 2016 verhängten Ausnahmezustands die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aussetzen werde. Dabei beruft sich die Türkei auf den Art. 15 EMRK, welcher die Möglichkeit des Abweichens von den Menschenrechtsgarantien im Notstandsfall vorsieht.

     

    Die Konvention gilt jedoch weiterhin. Denn der Europarat bestätigte am 21. Juli 2016 den Vorgang und betont in seiner Mitteilung, dass die Europäische Menschenrechtskonvention für die Türkei weiterhin in Kraft bleibt. Die Berufung auf Art. 15 EMRK gibt der Türkei zwar das Recht, während des Ausnahmezustands in Einzelfällen von etlichen Menschenrechtsgarantien abzuweichen; doch gleichzeitig sind diese Abweichungen nur dann legitim, «soweit es die Lage unbedingt erfordert».

    https://www.humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/nachrichten/europarat/tuerkei-emrk