■ Gerichte: Alk am Arbeitsplatz
Kassel (AP) – Das Bundesarbeitsgericht in Kassel muß in einem Musterprozeß darüber entscheiden, ob Arbeitnehmer automatisch entlassen werden können, wenn sie wiederholt unter erheblichem Alkoholeinfluß zur Arbeit erscheinen. Dabei geht es um einen Mann aus Bayern, der an zwei Tagen mit Blutalkoholgehalten von 1,4 bis 1,6 Promille zur Arbeit erschien. Die Hauptfürsorgestelle stimmte daraufhin auf Antrag der Firma der Entlassung des Mannes zu. Der machte dagegen geltend, daß zunächst alkoholbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden müssten, von denen aber bei ihm nicht ausgegangen werden könne. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht Nürnberg gaben der Klage des Mannes übereinstimmend statt und verurteilten die Firma zur Weiterbeschäftigung. Dagegen hat die Firma inzwischen beim Bundesarbeitsgericht in Kassel Revision eingelegt.
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