Gericht zeigte kein Herz: Kein Traumgewinn für Stützeempfänger
Berlin (taz) – Jeder hätte Frau S. und ihrem Ehemann ein paar schöne Wochen gegönnt. Die Wuppertalerin lebt von Sozialhilfe, ihr schwer kranker Ehemann hat nur noch eine begrenzte Zeit zu leben. Frau S. war eine Kandidatin, der man nur Glück wünschen konnte in der Gameshow „Geh aufs Ganze“ des Senders Kabel 1 in München. „Bei uns kann jeder gewinnen“, sagt eine Sprecherin des Senders. Aber nicht, wenn das Sozialamt dazwischenfunkt.
Von Moderator Jörg Draeger aus dem Publikum ausgewählt, durfte sich Frau S. an einem Ratespiel beteiligen – und gewann vor den Augen der Fernsehzuschauer eine Traumreise für zwei Personen mit der „MS Astor“ in die Südsee. Im Februar sollte es losgehen, über Australien Richtung Thailand. Doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf machte Frau S. einen Strich durch die Reiseplanung.
Die gewonnene Reise im Wert von 19.000 Mark müsse als „Vermögen“ berücksichtigt werden, beschloss das Gericht. Denn die Kreuzfahrt stelle „verwertbares Vermögen“ dar, welches „Hilfsbedürftigkeit ausschließt“. Frau S. muss somit ihre Reise verkaufen und das Geld für den Lebensunterhalt einsetzen. Nur einen so genannten Schonbetrag von 3.700 Mark darf sie für sich und ihren Ehemann behalten.
Das Gericht erkannte auch nicht auf eine „Härte“, weil der Ehemann schwer krank sei und man den beiden die Reise daher lassen könnte. Der richterliche Rat: Frau S. könne mit dem Schonbetrag von 3.700 Mark eine „einfachere Urlaubsreise“ antreten. BD
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