Gericht weist Klage zurück: Gema verliert gegen Youtube

Schon Jahre währt der Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft und der Videoplattform. Nun zieht die Gema erst mal den Kürzeren.

Ein Handy vor dem Gema-Logo zeigt ein gesperrtes Youtube-Video

Youtube darf inzwischen keine Videos mehr mit Verweis auf die Gema sperren. Der Streit geht trotzdem weiter. Foto: dpa

MÜNCHEN rtr | In einem Schadenersatzprozess gegen Youtube ist der Musikrechteverwerter Gema vor dem Landgericht München unterlegen. Die Richter wiesen am Dienstag eine Klage der Gema gegen die Videoplattform des Suchmaschinenbetreibers Google ab, wie aus einem Gerichtsdokument hervorgeht. Nach Angaben beider Seiten veröffentlichte das Landgericht zunächst keine Begründung für das Urteil.

Die Gema, die die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlegern vertritt, hatte von Youtube Geld für Musikvideos gefordert. Die Verwertungsgesellschaft verlangte 0,375 Cent für jeden Abruf bestimmter Musikvideos durch Internetnutzer. Auf der Grundlage von exemplarisch ausgewählten 1000 Titeln hatte die Gema einen Streitwert von rund 1,6 Millionen Euro errechnet.

Gegen das Urteil kann vor dem Oberlandesgericht München Berufung eingelegt werden. Eine Sprecherin der Gema kündigte an, die Gesellschaft werde ihr weiteres Vorgehen prüfen. Youtube forderte die Gema auf, den Konflikt in Verhandlungen zu lösen.

In den vergangenen Jahren waren Gespräche stets gescheitert, beide Seiten gaben sich gegenseitig die Schuld. Die Gema und Youtube streiten vor mehreren Gerichten darüber, ob und zu welchen Bedingungen die Internetplattform dem Rechteverwerter Geld für die Bereitstellung der Musikvideos zahlen muss, die von Internetnutzern hochgeladen werden. Am Mittwoch wird dazu auch eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg erwartet.

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