piwik no script img

Gericht verurteilt NPD-Bundesvize8 Monate auf Bewährung für Pastörs

Ein Gericht hat den Bundesvize der rechtsextremen NPD, Udo Pastörs, wegen Verunglimpfung von Nazi-Opfern verurteilt. Er hatte das Holocaust-Gedenken als „Betroffenheitstheater“ bezeichnet.

Verurteilter Neonazi: Udo Pastörs (l.). Bild: dpa

SCHWERIN dpa | NPD-Bundesvize Udo Pastörs ist wegen Aussagen zum Holocaust in einer Parlamentsrede zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Schwerin sprach den 59-Jährigen am Donnerstag der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und der Verleumdung schuldig. Die Richter folgten mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft, nach deren Überzeugung der Rechtsextremist in seiner Rede den Holocaust indirekt geleugnet und die Opfer des Nazi-Regimes verächtlich gemacht hatte.

Die Verteidigung hatte unter Hinweis auf den besonderen Schutz der freien Meinungsäußerung in Parlamenten Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Pastörs, der Vorsitzender der Schweriner NPD-Landtagsfraktion ist, ließ Berufung ankündigen.

Im Januar 2010 hatte Pastörs im Landtag von einer „Auschwitzprojektion“ der Demokraten und einem „Sieg der Lüge über die Wahrheit“ gesprochen. Anteilnahme am Leid der Opfer bezeichnete er damals als „Betroffenheitstheater“ und „Schuldkult“. Ein Mitschnitt der Rede war in dem Prozess gezeigt worden. Die Richterin sprach von einer „Hetzrede“.

Die Verteidigung hatte auf die sogenannte Indemnität von Abgeordneten verwiesen. Demnach dürfen Mitglieder von Landtagen, Bundestag oder Bundesversammlung zum Schutz der freien Meinungsäußerung nicht wegen Aussagen im Parlament gerichtlich belangt werden. Verleumderische Beleidigungen seien laut Strafgesetzbuch aber ausdrücklich von der Straffreiheit für Abgeordnete ausgenommen, hatte der Klagevertreter argumentiert. Dem folgte nun auch das Gericht, räumte aber ein, dass es sich in dem Fall um eine Auslegungssache handele.

Pastörs war im Oktober 2010 vom Landgericht in Saarbrücken, wo er auf einer Parteiveranstaltung gesprochen hatte, bereits wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt worden. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im April 2012 untersagte ihm das Landgericht Rostock in einem Zivilprozess zudem ehrverletzende Äußerungen gegenüber der Präsidentin des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern unter Strafandrohung. Pastörs legte auch dagegen Berufung ein.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • WR
    Weiße Rose

    Deutsche Justiz, Verwaltung und Rechtsextreme sind nun einmal natürliche Verwandte. Da hackt eine Krähe der anderen bekanntlich kein Auge aus!

    Zur Erinnerung:

    O.g. Institutionen wurden nach 1945 maßgeblich von den Nazi-Eliten unter Adenauer (wieder)aufgebaut.

  • M
    menschenfreund

    Da fragt sich so mancher kleine Eierdieb, woher soviel Gnade kommt.

    Hört das erst auf, wenn die erste runde Zahl an menschenfeindlichen/demokratiefeindlichen/rassistischen Morden erreicht ist?

  • J
    Jemand

    Wieso eigentlich bei Rechten immer auf Bewährung? Hat es sich bewährt?