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Gericht rügt Bayern: „Blabla“

Regierung kassiert Zwangsgeld, weil sie Diesel-Urteil ignoriert

München | Im Streit über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in München hat Bayern eine weitere Rüge der Justiz kassiert. Das Verwaltungsgericht München verurteilte am Montag die CSU-geführte Regierung erneut zur Zahlung eines Zwangsgelds, weil diese angesichts der Abgasbelastung in der Landeshauptstadt Fahrverbote trotz einer Gerichtsanordnung noch immer nicht vorbereitet habe.

Richterin Martina Scherl kritisierte die von der Regierung vorgelegten Unterlagen als „Alibiplanung“ und „Blabla“ auf einer „halben Larifari-Seite“, verwies aber gleichzeitig auf die begrenzten Sanktionsmöglichkeiten des Gerichts. Dass der Staat ein Gerichtsurteil missachte, sei ein „Unding“ und vom Gesetz eigentlich nicht vorgesehen. Die Deutsche Umwelthilfe hat mehrere Bundesländer verklagt, weil in zahlreichen Städten die Abgasbelastung unzulässig hoch sei. Die Umweltorganisation argumentiert, die für die Luftreinhaltung zuständigen Länder sähen tatenlos zu, wie der von der EU festgelegte Grenzwert für Stickstoffdioxid vielerorts überschritten werde.

2017 forderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Freistaat in zweiter Instanz ultimativ auf, Fahrverbote auf besonders belasteten Straßen in München vorzubereiten. Mit den Verboten selbst dürfe das Land allerdings warten, bis die Rechtslage im Bund geklärt sei. Im Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in dem Streit. (rtr)

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