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Gericht prüft Freilassung von Utøya-Täter

In Norwegen hat eine Verhandlung über eine vorzeitige Haftentlassung des Rechtsextremen begonnen

In Norwegen hat am Dienstag eine Gerichtsverhandlung über einen Bewährungsantrag des verurteilen Massenmörders Anders Behring Breivik begonnen. Die entscheidende Frage für das Bezirksgericht Telemark ist dabei, ob der Rechtsterrorist weiterhin eine akute Gefahr darstellt und die Gesellschaft deshalb weiter vor ihm geschützt werden muss. Zunächst richtete Staatsanwältin Hulda Karlsdottir einleitende Worte an das Gericht. Im Anschluss war die Verteidigung an der Reihe, ehe eine längere Erklärung Breiviks angesetzt war.

Nach norwegischem Recht durfte der Attentäter nach Ablauf der auf zehn Jahre angelegten Mindestdauer seiner Strafe eine Prüfung beantragen, ob er auf Bewährung freigelassen werden kann. Der Massenmörder, der sich heute Fjotlof Hansen nennt, hatte am 22. Juli 2011 bei Anschlägen im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel Utøya insgesamt 77 Menschen getötet. Er nannte rechtsextreme und islamfeindliche Motive für seine Taten.

Die Staatsanwaltschaft lehnt eine Freilassung auf Bewährung ab und strebt an, dass er in der Haftanstalt Skien hinter Gittern bleibt. Die dreitägige Anhörung findet aus Sicherheitsgründen in der Sporthalle des Gefängnisses statt. Verhandelt wird noch bis voraussichtlich Donnerstag, eine Entscheidung dürfte noch im Januar bekannt gegeben werden. Es gilt als äußerst unwahrscheinlich, dass der Täter auf freien Fuß kommt.

Der heute 42-jährige Rechtsextreme zeigte mit seinem Auftritt, dass er sich nicht ernsthaft um eine Freilassung bemüht, sondern die Gelegenheit nutzen will, um seine rassistischen Ansichten zu demonstrieren. Als er am Dienstag die Turnhalle der Haftanstalt betrat, hielt er eine Laptoptasche mit einer rechtsextremen Botschaft vor sich in die Höhe. Kurz darauf zeigte er den Hitlergruß. Während der Erklärung der Staatsanwältin forderte ihn der Vorsitzende Richter Dag Bjørvik auf, es zu unterlassen, Plakate mit seinen politischen Botschaften hochzuhalten.

Opfer und Opferangehörige hatten genau das befürchtet. So etwa der heutige Radikalisierungsexperte und Utøya-Überlebende Bjørn Ihler, der am Tag zuvor auf Twitter schrieb, er sei sich sicher, dass Breivik den Termin als Plattform nutzen werde, um „hasserfüllten Blödsinn“ zu verbreiten. Er werde keine Interviews zum Thema geben, sondern die Woche dazu nutzen, auf Initiativen gegen den Hass der extremen Rechten aufmerksam zu machen. So verwies er etwa auf die „Nordic Pioneer“-Initiative, die junge Menschen für Engagement für sozialen Zusammenhalt auszeichnet.

2012 war Breivik zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Min­destdauer von zehn Jahren verurteilt worden. Eine Verwahrungsstrafe – im Norwegischen „forvaring“ – bedeutet im norwegischen Recht, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann. Es ist damit offen, ob Breivik jemals wieder aus dem Gefängnis entlassen wird. (afp, dpa, oer)

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