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Gericht entscheidet zur LeihmutterschaftDeutschland muss Eltern anerkennen

Ein Urteil entscheidet: Die Elternschaft von Kindern per Leihmutter muss anerkannt werden – obwohl die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist.

Das Gericht entschied auch, dass die Krankenkasse die Versicherung der Kinder nicht ablehnen kann Foto: reuters

Hildesheim dpa | Wenn ein deutsches Paar über eine Leihmutter im Ausland Kinder bekommt, muss die Elternschaft auch in Deutschland anerkannt werden, obwohl die Leihmutterschaft hier verboten ist. Wie das Landgericht Hildesheim in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden hat, gilt dies auch für ein homosexuelles Paar.

Im konkreten Fall hatten zwei Hildesheimer Männer in den USA Samenzellen in Eizellen einer Spenderin einsetzen lassen. Die daraus entstandenen beiden Embryonen wurden in den USA von einer Leihmutter ausgetragen, ein US-Gericht erkannte die Vaterschaft der beiden Männer an.

Dieser Entscheidung müssten deutsche Behörden folgen, urteilten die Hildesheimer Richter. Zwar gebe es die Möglichkeit, die Wirkung von ausländischen Entscheidungen in Deutschland abzuerkennen, wenn sie grundlegenden Wertvorstellungen hier entgegenliefen. Der Umstand, dass die Kinder auf dem Wege der in Deutschland nicht zugelassen Leihmutterschaft zur Welt gekommen seien, begründe aber keine Unwirksamkeit der US-Entscheidung. Das Gericht stützte sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2014.

Im konkret verhandelten Fall war die Anerkennung der Elternschaft für die Kläger bedeutend für den Krankenversicherungsschutz der beiden Kinder. Die Krankenkasse hatte den zunächst wegen der Versicherung von einem der beiden Männer gewährten Familienversicherungsschutz widerrufen, als es von der Geburt per Leihmutterschaft erfuhr. Das Gericht entschied, dass die Kasse die Versicherung der Kinder nicht ablehnen kann und die durch deren verfrühte Geburt entstandenen Klinikkosten in den USA in Höhe von rund einer Million Euro tragen muss.

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9 Kommentare

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  • "Wenn ein deutsches Paar über eine Leihmutter im Ausland Kinder bekommt, muss die Elternschaft auch in Deutschland anerkannt werden, obwohl die Leihmutterschaft hier verboten ist."



    Es sei nicht vergessen, dass der Vater mit dem Kind genetische Verbindung haben muss. Natürlich benutzen viele Menschen die Leihmutterschaft besonders in der Ukraine.

    Kommentar gekürzt. Bitte keine Werbung.

    Die Moderation

  • Es ist sicher kein Zufall, dass kurz nach Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und dem vollen Adoptionsrecht das Verbot der Leihmutterschaft (defacto) abgeschafft wird.



    Der Bedarf an Kindern muss nun gedeckt werden, auch über ethisch fragwürdige Mittel wie Leihmutterschaft.

  • Überfällige Klarstellung durch das Gericht.

    Es dient ja schliesslich nicht dem Kindeswohls, die Sprösslinge von ihren Eltern zu trennen und in ein Heim zu stecken, nur weil in der „Ethikkommission“ anno dunnemals die Katholiken und Protokoll-AfD-ler gewonnen haben.

  • Brave New World

  • Wenn Leihmutterschaft verboten ist (richtig!), dann dürfen die Personen, die sich dagegen vergangen haben, keinen Nutzen aus dem Gesetzesverstoß haben. Also im vorliegenden Fall, auf keinen Fall auch nur in die Nähe der Kinder kommen.

    Wieder mal so ein Fall, in dem ich die Richter nicht verstehen kann.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Nach deutschem Recht ist die Mutter klar definiert nach §1591 BGB.



      Es ging wohl darum, dass der nicht-biologische Vater die Familienmitversicherung seiner Krankenversicherung in Anspruch nehmen wollte.



      Da im Familienrecht oftmals ausländischen Recht angewendet werden muss, hat das nicht unbedingt etwas mit der deutschen Gesetzgebung zu tun.

    • 8G
      81331 (Profil gelöscht)
      @warum_denkt_keiner_nach?:

      ...sie verstehen nicht? Liegt vielleicht an Ihrem Deutschsein?!

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Dann würden aber letztendlich auch die Kinder darunter leiden, nicht mit zumindest 50% ihrer Eltern aufwachsen zu können.