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Gericht bestätigt VersuchsfeldImker verlieren gegen Genmais 98140

Genpflanzentest: Imker fürchten, der Honig werde verunreinigt. Braunschweiger Richter: Spielt keine Rolle, nicht giftig

Das Gericht urteilte: Bienen müssen auch weiter Genfelder in ihrer Nachbarschaft dulden. Bild: dpa

POTSDAM taz Die Genehmigung eines Versuches mit gentechnisch verändertem Mais auf einem Feld im im bayerischen Kitzingen im vergangenen Jahr war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am Mittwochnachmittag entschieden.

Ein Imker aus Kitzingen hatte gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geklagt, das das Versuchsfeld in direkter Nachbarschaft seiner 14 Bienenvölker genehmigt hatte. Der Imker befürchtet, dass seine Tiere Pollen des Gen-Maises, der keine Zulassung als Lebensmittel besitzt, sammeln und damit ihren Honig verunreinigen könnten.

Nicht verfolgt haben die Braunschweiger Richter den Vorwurf des Klägers, der zuständige Beamte des BVL, Hans-Jörg Bukh, sei zu eng mit der Gentechnikindustrie verbunden und daher befangen. Das BVL argumentierte vor Gericht, bei Freisetzungsversuchen spielten Fragen des Nebeneinanders von Gentechnik und konventioneller Landwirtschaft keine Rolle. Schließlich handele es sich um Tests, die nur unter strengen Sicherheitsauflagen genehmigt würden. Außerdem werde der Honig nicht im Sinne des Gentechnikgesetzes verunreinigt.

Wissenschaftliche Untersuchungen hätten gezeigt, dass gentechnisch veränderter Pollen in Honig kaum nachweisbar und nicht giftig für den Menschen sei. Sei er überhaupt im Honig enthalten, sei er nicht vermehrungsfähig. Der Honig werde darum auch nicht zu einem gentechnisch veränderten Lebensmittel im Sinne des Gentechnikgesetzes. "Das stimmt nicht", sagt dazu Peter Maske, Präsident des Deutschen Imkerbundes, der die Klage des Imkers unterstützt hat. "Einen Schokoriegel, der gentechnisch verändertes Soja enthält, kann man auch nicht in die Erde stecken und Sojapflänzchen züchten." Trotzdem müsse der Riegel gekennzeichnet werden. "Die Vermehrungsfähigkeit spielt keine Rolle", sagt Maske.

Bei Untersuchungen von Honig seien stets Maispollen gefunden worden, wenn die Bienen Zugang zu Maisfeldern gehabt hätten. Wesentlich sei, dass der Mais des Testfeldes noch keine lebensmittelrechtliche Zulassung besitze. Maske beharrt darauf: "Wenn der Imker wissentlich Honig verkauft, der diese Genpollen enthält, macht er sich strafbar." Imkern mit Bienenvölkern in der Nähe von Versuchsfeldern bliebe nur der Ausweg, abzuwandern. "Das ist doch nicht zumutbar", findet Maske. Die Imker werden daher in Revision gehen.

Der Mais der Linie 98140 enthält Gene des Bakterium Bacillus licheniformis, das Brot oder Fruchtsaft verdirbt. Diese sollen die Pflanze widerstandsfähig gegenüber zwei Unkrautvernichtungsmitteln machen. Die Firma Pioneer testet die Pflanze in Freilandversuchen an vier Standorten in Deutschland und hat ihre Zulassung als Lebensmittel- und Futterpflanze in Brüssel beantragt.

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4 Kommentare

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  • MG
    Manfred Gerber

    Wie assozial angestammte Imker mit Gentechmais zu vertreiben.

    Dann bleibt der Imker in Zukunft weg.

    Kosten für die Allgemeinheit und die Landwirte ca 10000 € durch Bestäubungsausfälle.

    Sowie beginnendes Artensterben.

    Wieviel Mehrertrag durch Genmais entspricht das und auf wieviel Hektar muß der Brunnenvergifter Genmais anbauen um das wett zu machen.

    Das war kein Richter das war ein Schieber.

     

    "...denn am Sonntag am Spielplatz um 3/4 10 da läßt der Herr Richter sein Schwänzlein sehn

  • N
    Norbert

    Da sieht man, dass Juristen eben keine Biologen sind ...

    Denn es geht im Grunde nicht nur um den (Gen-)Pollengehalt im Honig, sondern darum, dass die Bienen die Maispollen innerhalb ihres Flugradius verteilen und schließlich den Pollen auch mit in den Stock tragen.

    Also müsste die erste Frage lauten: gibt es ein Monitoring dazu und wie waren die Ergebnisse? Es geht um einen Freisetzungsversuch, und da zählen alle Pfade! Das hätten die Richter eigentlich in ihre risikobewertenden Überlegungen einbeziehen müssen. Letztlich haben sie lediglich monokausale Schlüsse gezogen, und das greift bei der Genmais-Problematik zu kurz.

  • B
    Bert

    Haben etwa die Franzosen 1789 erst eine königliche oder gerichtliche Genehmigung eingeholt, bevor sie zur Revolution schritten?

  • FG
    Freie Gedanken

    Gabs da nicht das Urteil in Augsburg? Da wurde doch ein Imker gezwungen, dass er seinen gesamten Jahresertrag an Honig auf eigene Kosten vernichten musste, weil dort eben dieser Gen-Mais gefunden wurde und es deshalb nicht als Lebensmittel verkauft werden darf.

    Ergo: Nein, gen-Mais verändert nicht den Honig. Deshalb darf man auch Gen-Mais anbauen. Wenn der Honig aber erstmal Gen-Mais enthält, muss er vom Imker auf eigene Kosten vernichtet werden.

     

    Riesengroßes Fragezeichen!?!?!?!?!?