Geplantes Steuerabkommen: Die Schweiz sagt's unverbindlich

Der Schweizer Außenminister löst eine Debatte um ein neues bilaterales Abkommen gegen Steuerflucht aus. Doch realistisch ist das derzeit nicht.

Beginn einer wunderbaren Freundschaft? Der Schweizer Außenminister Didier Burkhalter und der deutsche Guido Westerwelle am 1. Mai bei Bern. Bild: reuters

BERLIN taz | Es war ein ziemlich unverbindlicher Satz, den der Schweizer Außenminister Didier Burkhalter der Bild-Zeitung vom Mittwoch sagte: „Wenn Deutschland nach seiner Ablehnung das Gespräch mit uns suchen will, sind wir offen.“ Doch er genügte, um in Deutschland eine neue Debatte über ein Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz auszulösen.

SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück bewertete die Aussage als Bestätigung für die Haltung der Opposition. Die hatte das von der Bundesregierung ausgehandelte Abkommen, das Steuerbetrügern gegen eine einmalige Nachzahlung und künftige Zinsabschläge Straffreiheit und Anonymität gewährt hätte, im November im Bundesrat gestoppt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte damals erklärt, man werde mit der Schweiz „keine bessere Regelung erzielen können“. Das sieht Steinbrück nun widerlegt: „Ich habe schon vor eineinhalb Jahren gesagt, dass die Schweiz dazu bereit sein würde.“

Doch wozu die Schweiz nun wirklich bereit ist, ließ Burkhalter offen. Und ein Sprecher des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen, das zum in Steuerfragen federführenden Finanzministerium in Bern gehört, ruderte gegenüber der FAZ bereits zurück: „Wir werden sicher nicht von uns aus neue Initiativen in der Steuerfrage entfalten“, erklärte er.

Eine Einigung scheint darum wenig wahrscheinlich. Denn SPD und Grüne machten am Donnerstag deutlich, dass sie einem Abkommen nur unter völlig veränderten Bedingungen zustimmen würden. „Vorstellbar ist eine Sonderregelung mit der Schweiz nur zur Bereinigung von Altfällen – und auch dann nicht anonym“, sagte SPD-Fraktionsvize Joachim Poß der taz. Für künftige Fälle sei eine europaweite Regelung notwendig, die einen automatischen Informationsaustausch über Kapitaleinkünfte in der Schweiz sicherstelle. „Das Schweizer Bankgeheimnis darf gegenüber deutschen Behörden nicht mehr gelten“, so Poß.

Auslandsvermögen einbeziehen

Noch weiter gehen die Forderungen von Sven Giegold, Steuerexperte der Grünen im Europaparlament. Er stellt auch die Straffreiheit für Fälle aus der Vergangenheit in Frage. „Der Druck auf die Schweiz ist so sehr gewachsen, dass es kaum mehr einen Grund gibt, Altfälle unbestraft zu lassen“, sagte er der taz. Zudem sei es nötig, all jene Auslandsvermögen einzubeziehen, bei denen der eigentliche Besitzer bisher über Trusts und Stiftungen verschleiert wird. Die wären vom geplanten deutsch-schweizerischen Abkommen nicht erfasst worden.

Bisher hatte die Schweiz die Forderung nach einem Ende des Bankgeheimnisses entschieden zurückgewiesen. Ziel des Abkommens mit Deutschland und ähnlicher Verträge mit Großbritannien und Österreich war gerade, die Anonymität der Anleger zu wahren und den von der EU angestrebten automatischen Informationsaustausch zu verhindern.

Doch in den letzten Monaten hat sich die Verhandlungsposition der Schweiz verschlechtert. Innerhalb der EU hat Luxemburg seinen Widerstand gegen den Informationsaustausch aufgegeben, auch Österreich scheint zu Zugeständnissen bereit. Damit stünde der Schweiz erstmals eine geschlossen auftretende EU gegenüber. Zudem haben die USA die Schweizer Banken unter Androhung von Sanktionen zur Weitergabe von Informationen über US-Bürger gezwungen.

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