Gentechfrei-Kennzeichnung: Mehr Transparenz für Verbraucher

Seehofers neue Gentechnikvorschriften können jetzt in Kraft treten. Hessens Versuch, die neue Gentechfrei-Kennzeichnung zu kippen, fand keine Mehrheit im Bundesrat.

Der Landwirt braucht ein Anreiz, um auf Gentech-Pflanzen zu verzichten. Bild: dpa

BERLIN taz/dpa Der Bundesrat hat am Freitag den neuen Gentech-Regeln von Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) zugestimmt. Die Verbraucher können somit demnächst beim Einkauf erkennen, ob Milch, Fleisch oder Eier von Tieren abstammen, die gentechfrei gefüttert worden sind. Der Bundestag hatte dem neuen Gentechnikgesetz und der Kennzeichnungsvorschrift für "Gentechfrei"-Produkte bereits zugestimmt. Im Bundesrat hatte Hessen am Freitag versucht, die neuen Regelungen noch zu kippen. Die Initiative fand jedoch keine Mehrheit. Das Gesetzespaket soll voraussichtlich im Frühjahr in Kraft treten.

Damit können tierische Lebensmittel auch dann als gentechnikfrei gekennzeichnet werden, wenn Futtermittel Zusätze enthalten, die durch gentechnische Verfahren hergestellt wurden. Hessen und Baden-Württemberg halten dies für eine Verbrauchertäuschung. Sie scheiterten aber mit der Forderung, den Vermittlungsausschuss einzuschalten.

Auch Nordrhein-Westfalen hatte die Anrufung wegen schärferer Regeln für den Genmais-Anbau verlangt. Hessens Bundesratsminister Volker Hoff (CDU) warf Seehofer vor, die bisherige strenge Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel werde verwässert. "Die Verbraucher erwarten zu Recht, dass auf der Packung draufsteht, was auch tatsächlich in der Verpackung drin ist", sagte Hoff. Mit den Ausnahmen werde den Verbrauchern eine "vermeintliche Gentechnikfreiheit" vorgetäuscht. Baden-Württembergs Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) sagte, die Konsumenten würden "schlichtweg an der Nase herumgeführt".

Mit dem Gentechnikgesetz werden auch schärfere Regeln für den Anbau von Genmais eingeführt. Erstmals gelten Sicherheitsabstände zu gentechnisch verändertem Mais, die von 150 Meter zu konventionellem Mais bis 300 Meter zu Öko-Mais reichen. Benachbarte Landwirte können die Abstände durch Absprachen unterschreiten. Ein Gen-Anbauer muss seinen Nachbarn aber darüber informieren und die Vereinbarung öffentlich anzeigen. Genmais wird vor allem in Ostdeutschland angebaut und soll die Pflanze vor dem Schädling Maiszünsler schützen.

Der Naturschutzbund (NABU) forderte einen vorläufigen Anbaustopp für Genmais MON810 des Konzerns Monsanto und sieht die Artenvielfalt in Gefahr. Eine Studie im Auftrag des Landesumweltamts Brandenburg habe ergeben, dass Pollen in großer Zahl in das Schutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch östlich von Berlin gelangt seien, teilte der NABU mit. Nötig seien Abstände von mehr als 1.000 Meter.

Nordrhein-Westfalens Forschungsminister Andreas Pinkwart (FDP) befürchtet dagegen, dass die Pflanzenbiotechnologie durch das Gentechnikgesetz Schaden nimmt. Deshalb hatte das Land verlangt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Seehofer hatte das Gesetz verteidigt und auf Bedenken in der Bevölkerung verwiesen. Die Forschung wird nach seiner Ansicht aber erleichtert.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zog eine gemischte Bilanz. "Die Verbraucher bekommen mit der Kennzeichnung "ohne Gentechnik" endlich eine erkennbare Wahlmöglichkeit zwischen tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch und Eiern mit oder ohne Gentechnik", sagte BUND-Vorsitzender Hubert Weiger. Er kritisierte aber, dass die Abstände zu Genmais ausgehebelt werden könnten.

Auch andere Umwelt- und Naturschutzverbände sowie Verbraucherorganisationen hatten die neue Gentechfrei-Kennzeichnung begrüßt. Ihnen ging es vor allem darum, dass Verbraucher erkennen können, ob ein Landwirt seine Tiere mit gentechnisch veränderten Pflanzen füttert. Sie hoffen, dass Landwirte jetzt vermehrt vermeiden werden, Gentech-Pflanzen zu verwenden.

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