Gentech-Food durch die Hintertür: Gentechnik reloaded
Mit neuen Entwicklungen versucht die Industrie, ihre Gentech-Früchte doch auf den Teller zu bringen. Die Verbraucher sollen davon nichts merken.
Das erste Produkt wäre wohl Öl aus Raps des US-Herstellers Cibus. Wissenschaftler haben die Pflanze mit Hilfe einer neuen Spielart gentechnischer Veränderung namens Oligonukleotid-gesteuerte Mutagenese so umgebaut, dass sie Duschen mit einem Unkrautvernichtungsmittel überlebt; trotzdem hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einem Bescheid festgestellt, dass die Rapsvarianten von Cibus „keine gentechnisch veränderten Organismen im Sinne des Gentechnikgesetzes darstellen“.
Denn was selbst der Gentechnikkritik unverdächtige Experten wie Gruppenleiter Jochen Kumlehn vom Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben im Gespräch mit der taz klar als Gentechnik bezeichnen, muss noch lange nicht juristisch als solche gelten.
Durch eine Anfang Juli einreichte Klage haben Gentechnikgegner vorerst verhindert, dass der Bescheid rechtskräftig wird. Doch sollte sie scheitern, dürften die Pflanzen ab sofort ohne besondere Genehmigung unter freiem Himmel angebaut werden, um sie zu testen. Zwar hat die EU-Kommission kürzlich in ziemlich vagem Englisch einen „schützenden Ansatz“ empfohlen, aber anders, als manche Medien berichtet haben, hat sie solche Feldversuche keinesfalls verboten.
Wenn der Raps diese in der Regel drei Jahre dauernden Tests des Bundessortenamts besteht, könnten Bauern ihn sofort aussäen – ohne Sicherheitsabstände zu normalen Feldern zu beachten. Und Lebensmittel, die die Pflanze oder Teile davon enthalten, müssen nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.
„Der Cibus-Raps droht Türöffner für eine ganze Reihe von Produkten zu werden, die mit Hilfe neuer Gentechnikverfahren hergestellt werden und dann ohne Zulassungsprüfung und Kennzeichnung auf den Markt kommen können“, warnt Christoph Then, Gentechnikgegner und Geschäftsführer des Vereins Testbiotech. Denn Berater des BVL haben auch andere Methoden , die unter dem Oberbegriff „Genome Editing“ bekannt geworden sind, als nicht genehmigungspflichtig eingestuft. Damit sind Gentechforscher, die in den vergangenen Jahren in Deutschland keinen Fuß auf den Boden bekommen haben, wieder in der Offensive.
Seit 2013 werden ihre Pflanzen hierzulande nicht einmal zu Forschungszwecken im Freiland angebaut. Keine einzige ist für den kommerziellen Anbau zugelassen. Zu groß ist der Widerstand der Verbraucher, die Gentechnik leicht boykottieren können, da Lebensmittel mit den Pflanzen gekennzeichnet werden müssen. Die Große Koalition diskutiert gerade darüber, sogar von der EU für den Anbau zugelassene Gentech-Pflanzen in der Bundesrepublik zu verbieten. Doch mit der neuen Gentechnik könnten die Wissenschaftler so ein Verbot umgehen, befürchten Kritiker.
Die Ausnahmen im Gesetz
Zumindest, wenn sich das BVL mit seiner Interpretation des Gentechnikgesetzes durchsetzt. In der Vorschrift steht, dass ein Organismus vor allem dann als gentechnisch verändert gilt, wenn sein „genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt“. Ausgenommen davon sind aber ausdrücklich Produkte der Mutagenese: also von Techniken, die Mutationen im Erbgut auslösen.
Der Cibus-Raps aber, so das BVL, sei durch genau so eine Technik entstanden. Die Experten der US-Firma haben einen kurzen Teil der Raps-DNA – also des Moleküls, das die die Erbinformationen speichert – im Labor nachgebaut und an einer Stelle modifiziert.
Diesen synthetischen DNA-Abschnitt schleusten sie in die Pflanzenzelle ein. Anschließend passte sich laut BVL die Raps-DNA per Mutation der künstlichen Vorlage an. Das künstlich hergestellte Muster, so erklärt die Behörde, sei danach nicht in der Zelle geblieben, sondern abgebaut worden. Die Veränderungen seien „nicht unterscheidbar von solchen“, die „spontan unter natürlichen Bedingungen entstehen können.“
Mutagenese in der Pflanzenzucht
Gentechnikgegner bestreiten aber, dass das Cibus-Verfahren eine Mutagenese-Technik im Sinne des Gesetzes sei. Die Regeln seien geschrieben worden, als Pflanzenzüchter Mutationen künstlich nur durch Chemikalien oder radioaktive Strahlungen verursachten, sagt Aktivist Then. Das Cibus-Verfahren gab es damals ja noch nicht.
„Die herkömmliche Mutagenese ist ein Zufallsereignis. Ich kann nicht vorhersagen, an welcher Stelle das Erbgut reagieren wird“, erklärt der studierte Tiermediziner. „Normalerweise wird die Genregulierung der Zelle auch dafür sorgen, dass viele Mutationen stillgelegt und biologisch nicht aktiv werden. Das ist hier anders.“
Für Then sind zahlreiche Fragen noch ungeklärt: „Die genauen Wirkungsmechanismen sind nicht bekannt.“ Auch wenn die Methode viel gezielter als die herkömmliche Mutagenese ist, würde auch sie ungewollte Mutationen produzieren. Then überzeugt auch nicht, dass anders als bei den meisten Gentechpflanzen in Raps keine artfremden Gene eingefügt wurden. Denn es würden ja sehr wohl synthetische DNA-Stücke in eine Zelle geschleust. „Das kann mit Risiken einhergehen, muss es aber nicht.“ Dazu seien „zu wenig verlässliche, industrieunabhängige Daten“ bekannt. Deshalb fordert er, die möglichen Gefahren systematisch zu prüfen, bevor die Pflanze zugelassen wird.
Widerstandsfähig gegen Herbizide
Für das BVL ist die Cibus-Methode aber „risikoärmer als die chemische oder strahlenbedingte Mutagenese“. Schließlich würden bei der herkömmlichen Mutagenese viel mehr ungewollte Mutationen entstehen.
Unabhängig vom Herstellungsprozess kritisieren Umweltschützer, dass der Raps resistent gegen Unkrautvernichtungsmittel ist. „Weil das ja nur dazu führt, dass mehr Herbizide ausgebracht werden“, sagt Sophia Guttenberger, Gentechnikreferentin des Vereins „Umweltinstitut München“.
„Wenn ich eine Pflanze habe, die resistent gegen etwas ist, dann ist es ja logisch, dass ich dieses Herbizid auch ausbringe, um andere Pflanzen zu töten“, so Guttenberger. Pestizide sind ein Grund, weshalb die Landwirtschaft Biologen zufolge die Hauptschuld daran trägt, dass Pflanzen- und Tierarten in Deutschland aussterben.
Then weist auch darauf hin, dass etwa in den USA auf Gentechnikfeldern so intensiv Herbizide gespritzt wurden, dass manche Unkräuter sich angepasst haben und sich nun nicht mehr mit den Chemikalien bekämpfen lassen.
Patentantrag eingereicht
Stören dürfte die Gentechnikgegner auch: Cibus hat für die Pflanze Patente erhalten oder zumindest beantragt, wie die Firma der taz mitteilte. Patentierte Pflanzen dürfen von Züchtern nicht weiterentwickelt werden, wenn diese nicht dem Patentinhaber teils saftige Lizenzgebühren zahlen.
Cibus und andere Unternehmen versuchten jetzt, „die Manipulation von Erbgut einfach anders zu bezeichnen“ und das Gentechnikgesetz zu umgehen, argumentieren 30 Organisationen – von Thens Testbiotech über die Umweltorganisation Bund bis zu dem Ökobauernverein Bioland. Sie haben eine Unterschriftensammlung initiiert, damit Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) verhindert, dass der Raps angebaut werden darf. Begründung: „Bei diesen neuen Verfahren kann man Risiken nicht ausschließen.“
Cibus will mit Feldversuchen sowieso warten, bis die EU-Kommission bekannt gibt, wie sie den Raps einstuft. Sollte sie entscheiden, dass er doch als Gentechnikpflanze zu behandeln ist, dann wäre der Persilschein aus Berlin automatisch ungültig. Die Brüsseler Behörde will ihr Urteil bis Ende des Jahres fällen.
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