Genehmigung von Rüstungsexporten: Bundestag wird eher informiert
Die Regierung unterrichtet den Bundestag jetzt früher über die Ausfuhr von Rüstungsgütern. Gleichzeitig wurden neue Exportgenehmigungen in Nahost-Staaten gebilligt.
BERLIN afp | Die Bundesregierung informiert den Bundestag ab sofort früher über Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, dass der zuständige Bundestagsausschuss für Wirtschaft binnen zwei Wochen über die Erteilung solcher Genehmigungen unterrichtet werden muss. Auf Grundlage dieser Neuregelung informierte das Bundeswirtschaftsministerium noch am selben Tag den Ausschuss über Exportgenehmigungen in Nahoststaaten, die von der Opposition umgehend kritisiert wurden.
Bislang informierte die Bundesregierung nur einmal im Jahr im Rüstungsexportbericht über die Ausfuhrgenehmigungen. Diese Praxis war zuletzt parteiübergreifend kritisiert worden: Regierung und Opposition waren sich einig, dass das Parlament enger und häufiger in die politisch sensiblen Exportentscheidungen eingebunden werden soll.
Die Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrats, der über die Rüstungsexporte entscheidet, wurde durch den Kabinettsbeschluss entsprechend geändert. Die nun beschlossenen Unterrichtungen betreffen nach Angaben aus Regierungskreisen nur die abschließend genehmigten Rüstungsausfuhren. Voranfragen für Rüstungsexporte, über die noch nicht entschieden ist, unterliegen weiter der Geheimhaltung. Auch über abgelehnte Exportanfragen wird der Ausschuss zunächst nicht unterrichtet.
Die neue Regelung sieht vor, dass das Bundeswirtschaftsministerium den Bundestagsausschuss zunächst schriftlich über die Art des Exportguts, die Anzahl der genehmigten Güter und das Empfängerland informiert. Die Gründe für die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung sollen dem Ausschuss anschließend mündlich dargelegt werden.
Eine erste schriftliche Unterrichtung über unlängst erteilte Ausfuhrgenehmigungen ging noch am Mittwoch beim zuständigen Bundestagsausschuss ein. Die Genehmigungen betreffen nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios Saudi-Arabien, Ägypten, Libanon und Algerien.
Kritik an genehmigten Exporten
Die Grünen-Verteidigungsexpertin Agnieszka Brugger warf der schwarz-roten Regierung vor, bei den Genehmigungen die Menschenrechtslage in den Empfängerländern ignoriert zu haben: „Auch unter Schwarz-Rot werden scheinbar ohne Skrupel Waffen an das autoritäre Regime in Saudi-Arabien und Ägypten geliefert, das stark vom Militär kontrolliert wird.“
Der Linken-Außenexperte Jan van Aken kritisierte, dass die neuen Regeln zur Parlamentsunterrichtung nicht weit genug gingen: „Echte Transparenz wäre, alle Genehmigungen zeitnah online zu stellen, darunter auch die Voranfragen, die bislang gar nicht veröffentlicht werden.“
Die gesetzlichen Grundlagen für die deutschen Rüstungsexporte werden durch die Neuregelung nicht verändert. Bei der Genehmigung von Waffenausfuhren ins Ausland muss die Bundesregierung die Rüstungsexportrichtlinien befolgen, welche die damalige rot-grüne Koalition im Jahr 2000 beschlossen hat. Das Regelwerk setzt der Regierung Grenzen bei der Genehmigung und hält sie an, „ihre Rüstungsexportpolitik restriktiv zu gestalten“.
Die letzte Entscheidung über Exportgenehmigungen fällt der Bundessicherheitsrat. Diesem geheim tagenden Kabinettsausschuss gehören die Bundeskanzlerin, der Vizekanzler, der Chef des Bundeskanzleramts sowie die Bundesminister für Auswärtiges, Finanzen, Inneres und Justiz an.
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