Gemeinsam mit Airbnb: Spanien stoppt illegale Airbnb-Unterkünfte
Madrid macht Ernst: Unregistrierte Ferienwohnungen fliegen von der Plattform. Nur 1.131 von 20.000 Wohnungen in Madrid haben eine Lizenz.

Damit ist Spanien das erste EU-Land, das eine EU-Verordnung zu Kurzzeitvermietungen umsetzt, die die Einrichtung von Registrierungs- und Überwachungssystemen in allen Mitgliedstaaten vorschreibt.
Die Zahl der Kurzzeitunterkünfte aus Spanien auf der Airbnb-Plattform wird auf um die 400.000 geschätzt. Bereits vor zwei Monaten ordnete das spanische Verbraucherschutzministerium an, 65.000 Unterkünfte zu löschen, weil sie nicht ordentlich registriert waren. Die neue Vereinbarung „unterstreicht das Engagement von Airbnb für Transparenz und eine gute Zusammenarbeit mit den Behörden“, erklärte Jaime Rodríguez de Santiago, General Manager für Spanien bei Airbnb Marketing Service.
Vor allem in den großen Städten wie Madrid und Barcelona, aber auch in bei Touristen beliebten Zielen wie Sevilla, Málaga oder Palma de Mallorca ist ein beachtlicher Teil der Ferienwohnungen nicht registriert. So besitzen etwa in der spanischen Hauptstadt nur 1.131 der über 20.000 Ferienunterkünfte eine Lizenz. Durch die Ferienvermietungen kommt der Wohnungsmarkt stark unter Druck. In den letzten Jahren kam es in Spanien deshalb immer wieder zu Protesten gegen Massentourismus und für erschwinglichen Wohnraum.
Ohne Lizenz rasch gelöscht
Ab August wird AirBnB monatlich Informationen zu den inserierten Wohnungen und Zimmern bei den Behörden einreichen. Gibt es Unklarheiten, benachrichtigt Airbnb die Vermieter und gibt ihnen zehn Werktage Zeit, die Mängel zu beheben. Geschieht dies nicht, wird die Anzeige gelöscht.
Bei Unterkünften, die eine staatliche Registrierung beantragt haben und abgelehnt wurden, wird die Löschung der Anzeige höchstens 48 Stunden dauern, so die Vereinbarung der Internetplattform mit dem Ministerium der spanischen Linkskoalition unter Ministerpräsident Pedro Sánchez.
Wer eine Unterkunft auf der Airbnb-Seite anmeldet, muss bislang schon eine Registriernummer eintragen. Künftig werden es zwei sein, eine regionale und eine nationale. Die landesweite Registrierung wurde 2024 eingeführt, um eine einheitliche Regelung für ganz Spanien zu ermöglichen. Diese Registrierung ist seit 1. Juli Pflicht.
Bis Anfang Juli sind bei den nationalen Behörden – so das Wohnungsministerium – 255.172 Anträge für Registrierung von Kurzzeitvermietungen eingegangen. Ein Zehntel davon wurde bereits abgelehnt. Andalusien, die Balearen, die Kanarischen Inseln, Katalonien und die Autonome Gemeinschaft Valencia machen knapp 83 Prozent der Anträge für touristische Vermietungen aus.
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