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Gemeinsam mit AirbnbSpanien stoppt illegale Airbnb-Unterkünfte

Madrid macht Ernst: Unregistrierte Ferienwohnungen fliegen von der Plattform. Nur 1.131 von 20.000 Wohnungen in Madrid haben eine Lizenz.

Wer kennt sie nicht, die Schlüsseltresore zur kontaktfreien Übergabe? Spanien sagt illegaler Vermietung den Kampf an Foto: dpa

Madrid taz | In Spanien sollen Vermieter unregistrierte Ferienunterkünfte nicht mehr über Airbnb anbieten können. Airbnb und die spanische Ministerin für Wohnungswesen und Stadtentwicklung, Isabel Rodríguez García, einigten sich darauf, Wohnungen ohne gültige Registrierungsnummer auf der Internetplattform zu identifizieren und zu entfernen.

Damit ist Spanien das erste EU-Land, das eine EU-Verordnung zu Kurzzeitvermietungen umsetzt, die die Einrichtung von Registrierungs- und Überwachungssystemen in allen Mitgliedstaaten vorschreibt.

Die Zahl der Kurzzeitunterkünfte aus Spanien auf der Airbnb-Plattform wird auf um die 400.000 geschätzt. Bereits vor zwei Monaten ordnete das spanische Verbraucherschutzministerium an, 65.000 Unterkünfte zu löschen, weil sie nicht ordentlich registriert waren. Die neue Vereinbarung „unterstreicht das Engagement von Airbnb für Transparenz und eine gute Zusammenarbeit mit den Behörden“, erklärte Jaime Rodríguez de Santiago, General Manager für Spanien bei Airbnb Marketing Service.

Vor allem in den großen Städten wie Madrid und Barcelona, aber auch in bei Touristen beliebten Zielen wie Sevilla, Málaga oder Palma de Mallorca ist ein beachtlicher Teil der Ferienwohnungen nicht registriert. So besitzen etwa in der spanischen Hauptstadt nur 1.131 der über 20.000 Ferienunterkünfte eine Lizenz. Durch die Ferienvermietungen kommt der Wohnungsmarkt stark unter Druck. In den letzten Jahren kam es in Spanien deshalb immer wieder zu Protesten gegen Massentourismus und für erschwinglichen Wohnraum.

Ohne Lizenz rasch gelöscht

Ab August wird AirBnB monatlich Informationen zu den inserierten Wohnungen und Zimmern bei den Behörden einreichen. Gibt es Unklarheiten, benachrichtigt Airbnb die Vermieter und gibt ihnen zehn Werktage Zeit, die Mängel zu beheben. Geschieht dies nicht, wird die Anzeige gelöscht.

Bei Unterkünften, die eine staatliche Registrierung beantragt haben und abgelehnt wurden, wird die Löschung der Anzeige höchstens 48 Stunden dauern, so die Vereinbarung der Internetplattform mit dem Ministerium der spanischen Linkskoalition unter Ministerpräsident Pedro Sánchez.

Wer eine Unterkunft auf der Airbnb-Seite anmeldet, muss bislang schon eine Registriernummer eintragen. Künftig werden es zwei sein, eine regionale und eine nationale. Die landesweite Registrierung wurde 2024 eingeführt, um eine einheitliche Regelung für ganz Spanien zu ermöglichen. Diese Registrierung ist seit 1. Juli Pflicht.

Bis Anfang Juli sind bei den nationalen Behörden – so das Wohnungsministerium – 255.172 Anträge für Registrierung von Kurzzeitvermietungen eingegangen. Ein Zehntel davon wurde bereits abgelehnt. Andalusien, die Balearen, die Kanarischen Inseln, Katalonien und die Autonome Gemeinschaft Valencia machen knapp 83 Prozent der Anträge für touristische Vermietungen aus.

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6 Kommentare

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  • Das ist doch ein guter Anlaß um auch in Deutschland Miet- und Renditehaien das Handwerk zu legen.

    Auch durch Vergesellschaftung von börsennotierten Wohnungskonzernen.

    Mit Namen:

    Vonovia, Deutsche Wohnen

    Rechtsgrundlage: Artikel 15 GG

  • Andere Länder machen so etwas einfach. Hier erklärt man ausgiebig warum das nicht so einfach ist - rechtich und verwaltungstechnisch usw. - und es passiert jahrelang nichts

  • Sehr gut. Zumal davon auszugehen ist, dass nichtregistrierte Vermieter bei AirBnB ihre Einkünfte meist auch nicht versteuern.



    Bitte genau so in Deutschland einführen!

  • „Liberalismus tut weh!“



    Einst wurde Couchsurfing noch gefeiert: „Meet and Stay with Locals All Over the World!“ Dann haben einige WohungseigentümerInnen und MieterInnen und dann noch Investoren ein neues Geschäftsmodell für sich entdeckt. Da, wo eigentlich bezahlbarer Wohnraum für reguläre MieterInnen sein sollte, zogen die TouristInnen ein, verdrängten die BilliglöhnerInnen, StudentInnen und Familien, trieben die Preise für Immobilien und die Mieten in die Höhe. Dagegen haben die Regierungen bisher wenig bis nichts getan, aber in den attraktivsten Reisestädten stehen u.a. die, die den TouristInnen zu Diensten sein sollen, ohne Wohnung da, was der Branche schadet. In Barcelona, Madrid usw. nicht mehr zu leugnen, auch in Berlin, Hamburg, Köln, München usw. ist es Realität. Wer überhaupt noch ein Wohnungsangebot findet, muss sich die erst einmal leisten können und steht in Konkurrenz zu hundert oder mehr MitbewerberInnen.

    Und der Merz-Kanzler glaubt, BürgergeldempfängerInnen, die höhere Zuschüsse fürs Wohnen kriegen, seien das Problem. Das tut im Kopf weh!

    • @DemokratischeZelleEins:

      Auch in Hamburg darf man eine Wohnung seit 2018 nur in wenigen Ausnahmefällen kurzzeitig vermieten. Und dann auch nur für maximal 8 Wochen, sofern es die eigene Hauptwohnung ist.

      Ansonsten muss eine Wohnung für mindestens 3 Monate vermietet werden, was für die übliche AirBNB Nutzung zu lang sein dürfte…

      hub.wunderflats.co...emdung-in-hamburg/

  • Darauf werden wir in Berlin noch lange warten müssen.