Geldstrafe für Rechtsrocker: „Döner Killer“-Sänger muss zahlen
Das Landgericht Osnabrück verurteilt Daniel Giese wegen Holocaust-Leugnung. Nicht aber wegen eines Songs, der laut erster Instanz die Morde des NSU billige.
HAMBURG taz | Schlappe für einen Star der Neonazi-Szene: Wegen Volksverhetzung verurteilte das Landgericht Osnabrück den Rechtsrocker Daniel Giese am Donnerstagabend zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. Der Vorsitzende Richter, Norbert Wischmeyer erklärte, dass der Musiker eindeutig den Holocaust leugne. Giese könne sich dabei nicht „auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen“.
Giese hatte das Berufungsverfahren selbst angestrebt. Das Amtsgericht seines Heimatortes Meppen hatte den 43-Jährigen im Oktober 2012 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die für 13 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurde, und zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Zurück ging das Verfahren ursprünglich auf eine Anzeige der Berliner „Vereinigung für die Verfolgten des Naziregimes“. Aufsehen erregte der Fall allerdings besonders durch den Song „Döner Killer“ auf der CD „Adolf Hitler lebt!“
Das Lied hat immer wieder Spekulationen über mögliches Insiderwissen von Giese zu der NSU-Mordserie befeuert. „Neunmal hat er es jetzt schon getan“, heißt es in dem Song. „Bei allen Kebabs herrscht Angst und Schrecken. Der Döner bleibt im Halse stecken, denn er kommt gern spontan zu Besuch, am Dönerstand, denn neun sind nicht genug.“
2010 hatten „Gigi und die Stadtmusikanten“, so heißt Gieses Band, die CD herausgebracht – gut eineinhalb Jahre, bevor die Neonazi-Terrorzelle NSU aufflog. Im Oktober 2012 sah das Amtsgericht Meppen es als erwiesen an, dass der „Döner Killer“-Song die NSU-Morde billigte. Unter der Berücksichtigung zweier weiterer Lieder verurteilte das Gericht Giese.
Richter sieht keine Volksverhetzung
Diese Sicht teilt das Berufungsgericht in Düsseldorf allerdings nicht. Richter Wischmeyer sagte, die Zeilen „Am Dönerstand herrschen Angst und Schrecken, kommt er vorbei, müssen sie verrecken“ oder „Neun sind nicht genug“ könnten auch anders gedeutet werden. Bei dem Lied „Bis nach Istanbul“ sah er keinen Straftatbestand der Volksverhetzung vorliegen – auch hier hatten die Amtsrichter anders geurteilt. Die Botschaft des Songs entspreche der rechtsextreme Parole „Ausländer raus“, so Wischmeyer. Dieses Sicht sei aber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Anstoß nahm Wischmeyer aber an einem anderen Song. Das Lied „Geschwür am After“ leugne den Massenmord an den Juden im Dritten Reich, so der Richter. In dem Song intoniert Giese alias Giggi: „Heute weiß ein jeder stümperhafte Schreiberling: Wessen Brot ich ess', dessen Lüge ich sing. All die geschmierten 'Historikerkommissionen' mit den Lieblingsthemen: Massenmord und Perversionen.“
Und weiter heißt es: „In einer Endlosschleife zeigt man nach wie vor Bilder von den Schienen und vom Eingangstor. Die Nasen immer tief im Dreck, so wie ein Trüffelschwein - alles andere wär' zu wahr, um schön zu sein. Unsere Geschichtsbücher werden zu Verbrecheralben.“
Die Lieder hatte Giese vor der Veröffentlichung der Rechtsanwältin Gisa Pahl vorgelegt. Die Anwältin hat bereits mehr als 300 Gutachten für Rechtsrocker geschrieben, um sie vor Strafverfolgung zu schützen. Nach ihren Anregungen, so Pahl vor dem Landgericht, habe Giese seine Texte verändert.
Zumindest für den Song „Geschwür am After“ hat das nicht gereicht. Nun muss Giese mehr als nach der ersten Verurteilung zahlen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
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