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Geldstrafe für Antifa-Aktivisten„Eine Superaktion“

Ein Antifa-Chronist muss 500 Euro für das Lob eines Anschlags auf die Rechtspostille „Junge Freiheit“ blechen. Er wird Berufung einlegen.

Antifaschismus bleibt legitim, man muss nur ein bisschen aufpassen, was man sagt. Foto: dpa

Berlin taz | 500 Euro Geldstrafe lautet das Urteil des Berliner Amtsgerichts am Dienstag für den Antifa-Aktivisten Bernd Langer. Dieser, so der Richter, habe in einem Interview mit der Tageszeitung Neues Deutschland im letzten Jahr einen Anschlag auf die Druckerei der rechten Wochenzeitung Junge Freiheit vor 21 Jahren gebilligt und damit den öffentlichen Frieden gestört.

In dem Interview, das vor Gericht verlesen wurde, diskutierte Langer mit einem Alt-Autonomen über die Politik der Antifa-Bewegung der 80er Jahre. Dabei ging es um unterschiedliche Aktionsformen: Militanz gegen rechte Strukturen, aber auch die Beteiligung an Bündnisdemonstrationen.

In diesem Kontext wollte Langer den Eindruck entgegentreten, die konspirative Phase der Autonomen Antifa sei Ende der 80er Jahre zu Ende gewesen. „Aber es gab auch später noch militante Aktionen, zum Beispiel ein koordinierter Anschlag gegen die Junge Freiheit 1994“, erklärte er im Interview. „Wenn man liest, wie das bei denen reingehauen hat – die konnten ihre Zeitung fast zumachen –, war das eine Superaktion gewesen.“

Vor allem die letzten Bemerkungen hätten für die Verurteilung den Ausschlag gegeben, sagte der Richter. Das Verfahren hatte der ehemalige Generalbundesanwalt und langjährige Junge Freiheit-Autor Alexander von Stahl ins Rollen gebracht.

Langers Anwalt Sven Richwin plädierte dagegen auf einen Freispruch: Die Formulierung zu dem Anschlag sei so allgemein gehalten, dass von der Billigung einer Straftat nicht die Rede sein könne. Zudem sei die Tat bereits verjährt. Es müsse nach mehr als zwei Jahrzehnten möglich sein, ohne Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen über die Aktion zu diskutieren. Zumal sich Langer mit verschiedenen Büchern als Chronist der autonomen Bewegung einen Namen gemacht habe.

„Wieder einmal springt die deutsche Justiz der politischen Rechten hilfreich zur Seite“, erklärte Langer in einer Prozesserklärung und verwies auf den Anzeigensteller Alexander von Stahl. Dass der ursprüngliche Strafbefehl von 3.000 Euro nun stark reduziert wurde, hat für Langer keine Bedeutung. Er will nun Berufung einlegen – und notfalls durch alle Instanzen für einen Freispruch kämpfen. „Es geht mir nicht um das Geld, sondern ich wehre mich gegen einen politischen Prozess“, begründete dies Langer gegenüber der taz.

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3 Kommentare

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  • Wäre der Artikel ähnlich ausgefallen, wenn der Mann einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim gebilligt hätte?

  • So ein urteil "sollte" vielen Rechten zu denken geben. So oft wie Anschläge auf Asylbewerberheime auf Facebook gutgeheißen wird. Aber das ist ja scheinbar was anderes.

    • @Sascha:

      Das ist nicht „scheinbar was anderes“, das ist einfach etwas ganz anderes: Das eine ist Sachbeschädigung an einem Gebäude einer rechten Zeitung, die sich politisch hetzerisch äußert; das andere sind Wohngebäude für Menschen, egal ob die Anschläge nun bereits bewohnten oder noch unbewohnten Unterkünften dienen.

      Dieser qualitative Unterschied wird auch in der Unterscheidung zwischen Brandstiftung nach § 306 StGB und schwerer Brandstiftung nach § 306a StGB deutlich.

      Allein der angedeutete Vergleich ist so was von trollig, dass eine Antwort fast zu schade ist, aber diesen Kommentar der LeserIn Sascha wie auch der LeserIn Spitzbube ein paar Minuten später kann man ja nicht einfach stehen lassen.