Gehalt für Arbeit im Berliner Gefängnis: Immer noch ein Mickerlohn
In Berliner Knästen werden die Löhne erhöht – auf 4,25 Euro pro Stunde. Die Arbeit ist für viele Gefangene verpflichtend.
Die Zahlen gehen aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Abgeordnetenhaus hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Überraschend ist die geplante Erhöhung nicht: Nach Klagen von zwei Gefangenen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen hatte das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren die aktuellen Vergütungsregeln für Häftlinge in den beiden Bundesländern beanstandet und den Gesetzgebern zwei Jahre Zeit gegeben, ihre Regelungen zu überarbeiten.
Für die Justiz sind nach dem föderalistischen Prinzip die Bundesländer zuständig. Die Vergütungsregeln sind allerdings überall in Deutschland ähnlich. Die Länder hatten sich nach dem Urteil daher gemeinsam auf eine Erhöhung der Vergütung geeinigt. Für die Arbeit in Gefängnissen orientiert sich die Vergütung am Durchschnittslohn aller Rentenversicherten in Deutschland. Bisher erhalten die Gefangenen 6 Prozent dieses Durchschnittslohns, künftig sollen es 15 Prozent sein. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt die neue Regelung bereits ab Juli.
Gefangene arbeiten üblicherweise in den gefängniseigenen Schreinereien, als Gärtner, in der Bibliothek oder als Putzkräfte. Die meisten erledigen einfache Arbeiten, die oft von Fremdfirmen beauftragt werden. Innerhalb der Mauern stehen große Fabrikhallen, die Häftlinge müssen oft nur wenige Schritte zur Arbeit gehen. Typische Aufgaben sind etwa Schrauben sortieren oder lange und schwere Seekabel auseinandernehmen, um sie recyclen zu können. Herausfordernder sind Jobs, bei denen Einzelteile für Maschinen hergestellt werden. Da ist Präzisionsarbeit gefragt.
Derzeit arbeiten rund 70 Prozent der Häftlinge
In Berlin ist die Arbeit wie in den meisten Bundesländern für viele Gefangene verpflichtend. Den Angaben der Senatsverwaltung zufolge arbeiten derzeit rund 70 Prozent der Häftlinge. In der JVA für Frauen in Pankow lag die Beschäftigungsquote im Jahr 2023 mit 88 Prozent am höchsten. Am niedrigsten war sie in der JVA Moabit.
Arbeit in Haft gilt nicht als Lohnarbeit im klassischen Sinne. Regelmäßig führen Politik und Gericht an, Arbeit sei ein Mittel der Resozialisierung. Gesetzlich festgeschrieben ist das aber nirgends, geregelt ist nur die Höhe der Vergütung.
„Angemessene Anerkennung“ für Arbeit
Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete die Länder in seinem Urteil von 2023, die Bedeutung der Arbeit und ihrer Vergütung zu regeln. Wenn die Arbeit hinter Gittern weiterhin eine wichtige Rolle bei der Resozialisierung spielen soll, dann müsse geleistete Arbeit auch „angemessene Anerkennung“ finden.
Die Bundesländer versuchen dies auch mit anderen Maßnahmen als höherer Bezahlung umzusetzen. Unter anderem soll die Zahl der Freistellungstage erhöht werden, in den meisten Ländern von sechs auf zwölf. Ob dies auch in Berlin der Fall ist, war nicht Gegenstand der parlamentarischen Anfrage. In einer Antwort auf eine taz-Anfrage nannte die Senatsverwaltung keine Zahl.
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