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Gegen ZweckentfremdungFerien hier? Ja. Wohnung? Nein

Am Donnerstag entscheidet das Abgeordnetenhaus über das Verbot von Ferienwohnungen. Die entscheidende Verordnung dazu soll es aber erst im Frühherbst geben.

Ferienwohnungen? Nö! Protest gegen Zweckentfremdung in Berlin. Bild: dpa

Der Rollkoffer gehört ins Hostel und nicht in die Ferienwohnung: Das soll am heutigen Donnerstag das Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD und CDU beschließen. Zur Abstimmung steht ein Gesetzentwurf des Senats über „das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“. Damit will der Senat aus den schätzungsweise 12.000 Ferienwohnungen in Berlin wieder normale Mietwohnungen machen.

„Neben der Schaffung von neuem Wohnraum ist das Gesetz ein weiterer Baustein zur Sicherung bezahlbaren Wohnens in Berlin“, hatte Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) bei der Vorlage des Gesetzentwurfs Anfang Mai erklärt. Vorausgegangen war allerdings ein langer Streit innerhalb der Koalition über Details. Der Kompromiss: Vermieter von Ferienwohnungen müssen ihr Gewerbe bei den zuständigen Bezirksämtern anmelden. Anschließend haben sie einen Bestandsschutz von zwei Jahren.

Die Grünen kritisieren, dass man den Vermietern so weit entgegenkommen will. Bereits im Januar legten sie einen eigenen Gesetzentwurf vor, in dem es keine Übergangsfristen gibt. „Der Senat hat mit dem Bestandsschutz für die sogenannten Altfälle die Vermieter faktisch dazu aufgefordert, noch schnell Tatsachen zu schaffen“, moniert die grüne Bauexpertin Katrin Schmidberger. Schmidberger plädiert zudem dafür, dass das Gesetz für ganz Berlin und nicht nur für einzelne Bezirke gilt.

Dennoch begrüßen Mieterverbände und auch die Opposition das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung. Das Verbot der Zweckentfremdung betrifft nicht nur Ferienwohnungen, sondern auch spekulativen Leerstand oder den Abriss von Wohnraum. Nicht verboten sind soziale Einrichtungen oder Arbeitsräume von Freiberuflern, sofern diese die Hälfte der Wohnungsgröße nicht überschreiten.

Mit der Zweckentfremdung hat sich auch der Rat der zwölf Bezirksbürgermeister beschäftigt. Auf ihrer Sitzung am 23. Mai stimmten sie der Vorlage des Senats zu – allerdings nur unter der Voraussetzung, „dass die organisatorischen Voraussetzungen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen geklärt werden“. Die Vorstellung des Senats, dass eine solche Aufgabe ohne zusätzliches Personal erfüllbar sei, hieß es aus den Bezirken, sei absurd. Allerdings gehen einzelne Bezirke wie Friedrichshain-Kreuzberg oder Pankow bereits ohne berlinweite Regelung gegen Ferienwohnungen vor. Dies betrifft vor allem die Kieze, in denen es noch Milieuschutzverordnungen gibt.

Wenn das Parlament der Vorlage am Donnerstag zustimmt, wird ein wichtiger Punkt noch nicht geklärt sein – die Frage, ob das Zweckentfremdungsverbot nur für einzelne Bezirke oder ganz Berlin gilt. „Das wird erst mit einer Verordnung bestimmt, die dem Gesetz folgt“, erklärt Müllers Sprecherin Petra Rohland. Nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses müsse der Entwurf noch in den Ausschüssen diskutiert werden. Erst danach könne eine Verordnung erlassen werden. „Wir rechnen aber damit, dass wir beides im Frühherbst haben“, so Rohland.

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4 Kommentare

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  • D
    daniel

    das ganze ist ja eigentlich eine posse. ich finde es schlimm, dass die linke sich auf so ein scheingefecht einlässt... sicherlich ist die betriebliche zweckentfremdung von wohnungen ein problem. aber die statistischen zahlen sind vollkommen überhöht. denn die statistische erfassung ist vollkommen intransparent, und ich behaupte, dass die hotellobby, die die vergangen 10 jahre wie wahnsinnig gebäude und hochhäuser aus dem boden gestampft hat, ihre finger im spiel habt. das wahre problem des fehlenden sozialen wohnungsbaus wird dadurch nur verdeckt. traurig, dass wir uns vor den karren der hotellobby spannen lassen.

  • A
    antifa

    Ohne eine radikale Linke, welche seid Jahren (wahscheinlich Jahrzehnten) dafür auf die Straße geht usw..... , würde der Senat oder auch andere Politiker (z.B. im Bund) nicht mal eine Sekunde an dieses Thema verschwenden!

  • F
    FranKee (Pirat)

    Ob etwas formal verboten ist, oder ob etwas verfolgt wird, regelt (leider) allzuoft das Bezirksamt. An der Stelle enden dann auch allzuoft wohlklingende SPD-Pressemitteilungen*

     

    Beispiel aus Hamburg: Ferienwohnungen sind hier seit langem verboten. Allerdings regiert hier in 7 von 7 Bezirken wieder ein SPD-Parteibuch mit der Attitüde "Der Bezirk, das sind wir."

     

    So. Und jetzt einfach mal nach Ferienwo..., pardon Appartments mit Küche, Bett usw... eindeutigst auch für Touristen beworben, suchen. z.B. in der Gärtnerstrasse, Hamburg-Eimsbüttel.

     

    Und dann mal das 'zuständige' Bezirksamt fragen, wie lange man da schon "ermittelt" ("ermittelt" ist spanisch, und bedeutet so viel wie "sich in Ruhe anschauen"...)

     

    (weitere PR-Beispiele? tatsächlich angewandte Mietpreisdeckelung, tatsächliche Maklerabzockregelungen, tatsächliche Zuwendungen im Bezirk...)

  • S
    Stephan

    Schade, dass im Bildkommentar nicht erwähnt wurde, wer für den Protest verantwortlich zeichnete: die Piraten aus Friedrichshain-Kreuzberg.