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Geflügelschlachthof in NiedersachsenTierquäler müssen Peanuts zahlen

Nach Tierquälerei auf einem Schlachthof wurden Strafbefehle gegen Mitarbeiter verhängt. „Vier Pfoten“ hätte eine Gerichtsverhandlung bevorzugt.

Für Hühner fängt die Qual schon im Stall an. Misshandlungen auf dem Schlachthof kommen noch dazu Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Osnabrück taz | Tier zu sein, ist in der deutschen Landwirtschaft oft ein hartes Los. Das war auch bei den Legehennen so, deren rohe Behandlung Mitarbeitern eines Geflügelschlachthofs im niedersächsischen Barnstorf jüngst Strafbefehle über insgesamt 3.000 Euro eingebracht hat.

Eine Strafanzeige der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ hatte den Fall aufgedeckt. Die Anzeige ist schon alt: Im Oktober 2021 ist sie bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg eingegangen, Niedersachsens Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Straftaten in der Landwirtschaft. Jetzt hat sie Auswirkungen.

Der Organisation war Videomaterial zugegangen, das auf dem Schlachthof im Landkreis Diepholz Tierqual dokumentiert. „Teilweise haben da LKW bis zu elf Stunden auf dem Hof gestanden, ohne entladen zu werden“, schildert Diplom-Argaringenieurin Ina Müller-Arnke, Expertin für Tiere in der Landwirtschaft bei „Vier Pfoten“, der taz die Zustände im Betrieb. Gefilmt wurden sie im März, Juni und August 2021.

Die Aufnahmen zeigen, offenbar aus einem Gebüsch heraus, einen Hund, der minutenlang auf dem Außengelände des Schlachthofs Hennen jagt, beißt, sie apportiert. Mitarbeiter des Schlachthofs sehen bei der Jagd zu, unterbinden sie nicht. Außerdem sind Schlachthof-Mitarbeiter zu sehen, die aus dem LKW entkommene Hennen verfolgen, Metallstangen in der Hand. Die Hennen werden mit den Stangen geschlagen.

Geldauflage nicht angemessen

Ina Müller-Arnke wertet die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Strafbefehle zu erlassen, „mit gemischten Gefühlen“, sagt sie der taz. „Es wäre besser gewesen, wenn der Fall vor Gericht gegangen wäre.“ Müller-Arnkes Auffassung nach ist eine Geldauflage „nicht annähernd angemessen“. Aber zumindest lasse die Staatsanwaltschaft „erkennen, dass sie von einem Tierschutzvergehen ausgeht und die Verantwortlichen nicht für unschuldig hält“. Tierquälerei sei Alltag.

„Die Tatvorwürfe ließen sich nur zum Teil konkretisieren und nachweisen“, sagt Matthias Rennecke, Staatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg, der taz. „Alle Beschuldigten sind strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten und waren überwiegend geständig und einsichtig.“

Gegen zwei Beschuldigte wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Einer der Beschuldigten muss 2.500 Euro zahlen, ein zweiter 500 Euro. „Die Zahlungsauflagen sind geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen“, sagt Rennecke der taz. Einer der Beschuldigten hat die Auflage bereits erfüllt, so dass das Verfahren inzwischen endgültig eingestellt worden ist. Ein weiterer Beschuldigter wurde zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben; über einen festen Wohnsitz im Bundesgebiet verfügt er nicht.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft steht derzeit selbst stark unter Druck, zumal Oberstaatsanwalt Bernhard Lucks. Friedrich Mülln, Leiter der Münchner Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz, fordert gar seine Entlassung, hat eine Strafanzeige gegen ihn gestellt, wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung. Hunderte Verfahren seien eingestellt worden, andere über Jahre verschleppt. Dadurch seien Täter mit milderen Strafen davongekommen.

„Das Verhalten der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Oldenburg passt zu den Erfahrungen, die Vier Pfoten bei anderen Verfahren gemacht hat“, sagt Müller-Arnke. „Meistens bewerten die Staatsanwaltschaften nicht im Sinne des Tierschutzes. Viele Verfahren werden aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen eingestellt. Ob ausreichend ermittelt wurde, ist häufig fraglich.“ Strafen seien „meist viel zu lasch und nicht geeignet, eine abschreckende Wirkung zu erzielen.“

Staatsanwaltschaften werden geprüft

Dass die Oldenburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft derzeit einer Evaluierung durch das Niedersächsische Justizministerium unterliegt, sei allerdings „nicht anlassbezogen“, sagt Carsten Wagner, Sprecher des Justizministeriums, der taz.

In der Tat steht der Prüfungsauftrag im Koalitionsvertrag „Sicher in Zeiten des Wandels“ von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Und er betrifft nicht nur Oldenburg. Man wolle die Struktur von Fachkompetenz bündelnden Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Zentralstellen „weiterhin nutzen“ erklärt der Vertrag. Sie müsse aber nicht in allen Bereichen der Strafverfolgung sinnvoll sein. „Deshalb werden wir bestehende Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Zentralstellen evaluieren und gegebenenfalls neu strukturieren.“

Ziel sei es, sagt Wagner der taz, „die vorhandenen Ressourcen optimal einzusetzen sowie mögliche Schwachstellen und bestehenden Verbesserungsbedarf auszumachen“. Derzeit seien die Staatsanwaltschaften aufgefordert, statistische Erhebungen zu Ermittlungsverfahren und deren Erledigungsart für den Zeitraum 2020 bis 2022 vorzulegen, Angaben zur Organisation und Zusammenarbeit mit anderen Behörden zu machen. „Das Ergebnis der Evaluation bleibt zunächst abzuwarten.“

Niedersachsens Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz begrüßt die Prüfung. „Das Agrarministerium hat sich in der letzten Zeit stets für eine zügige Evaluierung ausgesprochen“, teilt Natascha Manski der taz mit, eine Sprecherin des Ministeriums.

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1 Kommentar

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  • StA sind weisungsgebunden.



    Also muss man nicht bei der StA auf Holz klopfen sondern bei der vorgeordneten Behörde.

    § 35 I Beamtenstatusgesetz:



    "Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen."