Geflüchtete in Hamburger Unterkünften: Senat verschweigt Suizidversuche
In Hamburger Unterkünften haben viele Geflüchtete versucht, sich das Leben zu nehmen. Wie viele genau, will die rot-grüne Landesregierung nicht sagen.
Regelmäßig fragt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken Carola Ensslen den Senat, wie viele Menschen in der öffentlichen Unterbringung für Geflüchtete Suizidversuche oder Suizide unternommen haben. Doch seit letztem Jahr verweist der Senat auf die Datenschutzgrundverordnung. Informationen über Suizide und Suizidversuche seien „besonders geschützte Gesundheitsdaten“, weshalb keine detaillierten Angaben gemacht werden könnten.
Im Juli fragte Ensslen daraufhin alle Einsätze der Polizei und Feuerwehr in den Flüchtlingsheimen ab. Der Senat antwortete mit einer Liste der Einsätze im Jahr 2020 in der Zentralen Erstaufnahmestelle in Rahlstedt, weiteren dezentralen Erstaufnahmen und einigen Folgeunterkünften. Nicht alle Unterkünfte sind darin erfasst. In Summe finden sich dort 56 Einsätze wegen eines „Selbsttötungsversuches“.
Diese Zahl taucht allerdings nicht in der Antwort des Senats auf. Stattdessen heißt es dort, dass es in dem Ankunftszentrum und in den Erstaufnahmen sieben Vorfälle gegeben habe, „die als Suizidversuch oder selbstverletzendes Verhalten gewertet werden“. Außerdem habe es zehn „Suizidandrohungen“ gegeben.
Unterkunftsbetreiber bestimmt die Zahlen
„Ich konnte mir diesen Widerspruch nicht erklären“, sagt die Abgeordnete Ensslen. Sie stellte daher eine Nachfrage, die nun vom Senat beantwortet wurde und der taz vorliegt. Hier heißt es, dass das Leitsystem von Polizei und Feuerwehr, das die Einsätze dokumentiert, nicht aussagekräftig genug sei. Es sei kein System, „das für statistische Auswertungen geeignet ist“.
Mögliche Suizide und Suizidversuche würden daher von Fördern und Wohnen, der Betreiberin der Heime, und dem Amt für Migration, das bei der Innenbehörde angesiedelt und für die Koordination der Erstaufnahmen zuständig ist, bewertet. „Da zu diesem Zeitpunkt mehr Informationen vorliegen, als bei Anruf in der Einsatzleitstelle, kann das Geschehen besser bewertet und eingeordnet werden“, heißt es in der Antwort.
Dies bedeutet, dass das Sozialmanagement in den Unterkünften die Vorfälle unabhängig von Polizei und Feuerwehr auswertet und das Ergebnis der Sozial- und der Innenbehörde mitteilt. „So kann sich der Senat die Lage zurecht schustern, wie er gerade will“, kritisiert Ensslen.
Sie findet, dass „eine um das circa Achtfache höhere Zahl im Einsatzleitsystem der Polizei“ nicht mit fehlerhaften Meldungen zu erklären sei. Dies könne dazu führen, dass die Prävention von Suiziden vernachlässigt werde. „Der Senat muss mit offenen Karten spielen“, sagt sie und fordert ein Präventionsprogramm und mehr Sozialarbeit in den Unterkünften.
Die Sozialbehörde teilte nur mit, dass allen Bewohner:innen interne und externe Hilfsangebote zur Verfügung stünden, „sodass präventive Maßnahmen im Vorfeld eines Suizides getroffen werden können“. Mitarbeiter:innen unterstützten eine Vermittlung an entsprechende Stellen.
Hohe Dunkelziffer
Im Vergleich zu den vergangenen Jahren dürfte ein Wert von 56 Selbsttötungsversuchen in 2020 eine Zunahme bedeuten. „Ob die Pandemie damit zusammenhängt, kann nur spekuliert werden“, sagt Ensslen dazu. Umso wichtiger sei es, dass der Senat sich damit befasse. Anfragen der Linksfraktion zufolge wurden von April 2014 bis Ende 2017 insgesamt 69 Suizidversuche und zwei Suizide begangen. 2018 habe der Senat 34 Suizidversuche angegeben, 2019 seien es 30 gewesen.
In Deutschland werden nach Schätzungen etwa 10.000 Suizidversuche jährlich begangen. Die Organisation „Antirassistische Initiative“ dokumentiert Suizide und Suizidversuche von Geflüchteten in Deutschland. Nach ihren Zählungen sind von 2016 bis einschließlich 2020 jeden Monat durchschnittlich zwei bis drei Geflüchtete durch Suizid ums Leben gekommen – insgesamt 159 Menschen. 2.466 Personen hätten Suizidversuche oder Selbstverletzungen unternommen. Die Dunkelziffer sei hoch.
Posttraumatische Belastungsstörungen
Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde wird bei Geflüchteten zehnmal so häufig eine Posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert wie bei der übrigen Bevölkerung. Sie erleben in ihrem Heimatland und auf der Flucht häufig Schreckliches, doch auch ein langes Asylverfahren könne die Wahrscheinlichkeit für eine psychische Störung erhöhen. Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung begingen Geflüchtete auch mehr Suizidversuche.
2018 wurde der Fall des Afghanen Jamal Nasser M. bekannt, der sich nach seiner Abschiebung nach Afghanistan das Leben nahm. Er war einer der Asylbewerber:innen, die an Horst Seehofers Geburtstag abgeschoben wurden. Über diese hohe Zahl hatte sich der Innenminister zuvor gefreut. Verantwortlich für die Abschiebung von Jamal Nasser M. waren die Behörden in Hamburg, wo der Afghane seinen Asylantrag gestellt und gelebt hatte.
Wenn Sie Suizidgedanken haben, sprechen Sie darüber mit jemandem. Sie können sich rund um die Uhr an die Telefonseelsorge wenden (0800/111 0 111, www.telefonseelsorge.de)
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